Schon unweit von Düsseldorf, in Ratingen-Hösel, gibt es UMTS-freie Zonen. Aber genau besehen sind 57,6 k eigentlich das richtige Tempo für unser Land.
Archiv des Autors: Udo Vetter
REGIONALE UNTERSCHIEDE
Don Alphonso wählt SPD, den „Garant einer offenen Bürgergesellschaft“. Dazu erzählt er eine Geschichte vom jungen Gothic-Pärchen, das sich auf den Stufen des Regensburger Doms dumme Sprüche anhören muss, von „CSU-Wählern par excellence“.
Seltsam. Bei uns im Westen kennt man so ein intolerantes Gehabe eher von den Kernwählern der SPD. Oder, besser gesagt, von jenen, die man dafür hält.
ABRIEB
Wunderbar, wenn man nach dem Sport zum Auto schlendert. Und schon von weitem den rostroten Abrieb am hinteren linken Kotflügel sieht, den ein Zeitgenosse beim Ausparken dort hinterlassen hat.
Ich muss ausgesehen haben wie ein kompletter Spießer, als ich gerade am Büro mit einem Spülschwamm und Scheuermilch vor dem Auto kauerte und geduldig Schicht für Schicht Fremdfarbe abtrug.
Aber wenigstens hat es geklappt. Und vielleicht bin ich ja einer, was also soll’s.
EXEMPEL A LA RHEINBAHN
Obwohl er erwiesenermaßen kein Schwarzfahrer ist, soll ein Fahrgast in Düsseldorf ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Über diesen obskuren Fall berichtet der Express. Ich denke, der Mann tut gut daran, die Sache seinem Anwalt zu übergeben.
(Danke an Michael Holzt für den Link)
KEINE STAPEL MEHR
Mein Posteingang ist mal wieder aufgeräumt. Erstmals seit Monaten. Außerdem habe ich mich durch den Berg mit anstehenden Abrechnungen gefräst. Den mit den Zivilsachen. Was dir an bürgerlich-rechtlichen Prozessen insgesamt die Lust vermiesen kann, ist der Rattenschwanz an Abwicklungsarbeit.
Kostenfestsetzungs- und Ausgleichungsverfahren. Gerichtskostenerstattungen. Dazu Endabrechnung mit der Rechtsschutzversicherung. Da wird hin- und her gebucht, vor- und zurücküberwiesen. Vollends undurchsichtig wird es, wenn auch noch ein Korrespondenzanwalt, der die Terminsvertretung vor Ort gemacht hat, zu berücksichtigen ist. Dann kommen noch Gutschriften mit ins Spiel. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie meinen Steuerberater.
Na ja, was bleibt ist ein guter Vorsatz: Abrechnungssachen werden nicht mehr gestapelt. Mal sehen, wie lange er hält.
TRICKSER
Wie sich sogar Anwälte bei Google hoch schleichen, dokumentiert sehr schön der Kollege Sevriens aus Berlin.
SIPPENHAFT
Ich kann es ja verstehen. Motorradfahrer sind bei Radarpolizisten nicht beliebt. Zu oft gehen sie ihnen durchs Netz. Diesen Frust wollte jetzt offensichtlich ein Beamter ausleben, der am 26. Juni 2005 eine Gruppe von sechs Motorradfahrern auf ihrem sonntäglichen Ausflug durchs Bergische Land ins Visier nahm.
Leider gelang es ihm nur, einen der Zweiradtouristen zu blitzen. Und zwar mit 58 Stundenkilometern zu viel. Das hinderte den Anhaltetrupp aber nicht, gleich mal alle anderen rauszuwinken und für alle Anzeigen zu schreiben.
Gegen meinen Mandanten wurden ein Monat Fahrverbot und 150,00 € Geldbuße verhängt. Zudem drohten vier Punkte Gutschrift in Flensburg.
Den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid habe ich wie folgt begründet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in o. g. Angelegenheit beantragen wir, den Bußgeldbescheid aufzuheben.
Das in der Akte befindliche Radarfoto (Nr. 306) zeigt nicht das Motorrad von Herrn S.
DIREKT GEZAHLT
Bei der Unfallregulierung achte ich normalerweise darauf, ob der Mandant die Sachverständigenkosten abgetreten hat. Ist das der Fall, überweise ich die Entschädigung für das Gutachten direkt an den Sachverständigen.
Nur neulich nicht. Vielmehr kriegte der Mandant das ganze Geld. Natürlich mit einem Hinweis, dass er davon knapp 400,00 € an den Sachverständigen überweisen muss.
Was nicht passiert ist. Nach zwei vergeblichen Mahnungen ist der Sachverständige jetzt natürlich sauer. Gut, muss er halt klagen. Mehr als freundlich bitten kann ich den Mandanten auch nicht. Aber schon das scheitert daran, dass er „unbekannt verzogen“ ist.
HANDYUHR: IM AUTO TABU
Wer im Auto (bei laufendem Motor) sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und auf die Uhr guckt, zahlt 40,00 € Bußgeld. Und kriegt einen Punkt in Flensburg.
So hat es jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden, berichtet heise online.
§ 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung:
Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Ob das Ablesen schon eine „Benutzung“ ist, so wie es das OLG Hamm annimmt, kann man getrost bezweifeln. Die guten Argumente dagegen werden jedoch keinen Polizeibeamten mehr interessieren – zumindest solange es keine gegenteilige Entscheidung gibt.
GRAFFITI STRAFBAR
Sprayer, aufgepasst. Ab heute, 8. September, sind Graffiti in den allermeisten Fällen strafbar. Denn § 303 des Strafgesetzbuches ist um einen zweiten Absatz ergänzt worden:
StGB § 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Die bisherige Verteidigungsstrategie, wonach ein Farbauftrag nicht die „Substanz“ der Sache verletzt und deshalb keine Sachbeschädigung vorliegt, wird nicht mehr ziehen.
TABELLEN
Der ehemalige Anwalt einer Mandantin möchte unbedingt eine Beratung zur Höhe des Trennungsunterhalts bezahlt erhalten. Sein Beratungsschreiben hatte im Wesentlichen folgenden Inhalt:
Bedauerlicherweise können wir nicht ermitteln, wie hoch das Nettoeinkommen Ihres Mannes ist ausgehend von einem Bruttoeinkommen von 91.743,45 € und unter Berücksichtigung der Steuerklasse I. Die uns zur Verfügung stehenden Lohnsteuer- und Sozialabgabentabellen enden bei einem Jahreseinkommen von 60.000,00 € brutto.
Der Rest waren – naturgemäß – eher hypothetische Erwägungen.
ANWALT, UNGEWOLLT
Es ist schon erstaunlich, wie selbstherrlich manche Strafrichter mit dem Gesetz umgehen und – offensichtlich – bemüht sind, ihnen genehme Anwälte als Pflichtverteidiger zu installieren.
Gerade habe ich wieder so einen Fall auf dem Tisch. Da wird dem Angeklagten „im Hinblick auf das zu erwartende Strafmaß im Fall einer Verurteilung Rechtsanwalt H. … als Pflichtverteidiger“ beigeordnet.
Natürlich ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten.
Dabei ist das Prozedere in § 142 der Strafprozessordnung eindeutig geregelt:
Dem Beschuldigten soll Gelegenheit gegeben werden, innerhalb einer zu bestimmenden Frist einen Rechtsanwalt zu bezeichnen. Der Vorsitzende bestellt den vom Beschuldigten bezeichneten Verteidiger, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen.
Der Hauptverhandlungstermin ist im Januar 2006. Der Mandant hat einen festen Wohnsitz und kümmert sich um seine Post. Da gibt es ja wohl keine Gründe, von dem „soll“ im Gesetz abzuweichen.
Ich lege gegen den Beschluss Beschwerde ein. Wenn der Strafrichter nicht selbst ein Einsehen hat, wird aller Voraussicht nach das Landgericht den Verfahrensfehler feststellen – und Richters Liebling wieder aus dem Verfahren kicken.
Die Kosten der Beschwerde und die bereits beim ungewollten Anwalt entstandenen Kosten sollten am besten mal den betreffenden Richtern auferlegt werden. Dann würde sich bestimmt schnell was an dieser ominösen Praxis ändern.
ORANGE
Ich habe ja schon einige Textmarkerfarben ausprobiert. Bin dann aber immer wieder beim klassischen Gelb gelandet.
Mit Orange, mir bisher völlig unbekannt, könnte das glatt anders sein.
SNAFU
Der Kollege Stefan Zeidler präsentiert einen zwingenden Beweis dafür, dass die Staatsanwaltschaft an seinem Kanzleisitz Kassel mit einem bestimmten Betriebssystem arbeitet. Er schickt mir das folgende Zitat aus einem Schreiben der Behörde vom 3. Februar 2005:
„… soweit Sie aus den sich häufenden Systemabstürzen den Rückschluss auf eine Computersabotage des Beschuldigten ziehen, liegt kein Anfangsverdacht vor. Es ist amtsbekannt, dass Systemabstürze nicht notwendigerweise auf vorsätzliche Sabotageakte zurückzuführen sind. Es handelt sich vielmehr um ein Phänomen, dass auf sämtlichen Computeranlagen jederzeit aus nicht immer nachvollziehbaren Ursachen entstehen kann.“
BITTERE PILLEN
Schlechte Nachrichten überbringen ist nicht immer ganz leicht.
So flattert mir zum Beispiel ein Fax der Berufungszivilkammer auf den Tisch. Darin der freundliche Hinweis, dass die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses zwar unwirksam sein dürfte. Aber sie könne in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden.
Das ist bedauerlich. Denn die Mandanten haben in der 1. Instanz vor dem Amtsgericht gewonnen. Da das Landgericht die Probleme offensichtlich vermieterfreundlicher sieht, wird jetzt nur noch über eine Räumungsfrist zu diskutieren sein.
Die allerdings dürfte nicht zu knapp ausfallen. Immerhin leben die Leute 20 Jahre in der Wohnung.