ZIEMLICH SAUER

Ein 29-Jähriger ärgerte sich derart über seinen dritten Strafzettel binnen einer Woche, dass er seinen Führerschein zerriss. Laut einem Bericht des Express hat die Polizei in Unterfranken versucht, den Führerschein zu retten. Vergeblich.

Außerdem soll der Fernfahrer noch an Ort und Stelle seinen Arbeitsvertrag gekündigt haben. Per SMS. Wobei er wenigstens hiermit Glück haben könnte, falls er es sich anders überlegt. Denn die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

STAATSDIENST

Telefonat mit einer Staatsanwältin:

Ich kenne die Akte nicht. Ich habe sie auch nicht hier.

Können Sie die Akte vielleicht kommen lassen? Oder sie holen?

Also, Herr Verteidiger, die Geschäftsstelle hat jetzt Mittag. Ich weiß gar nicht, ob überhaupt jemand da ist. Jetzt selbst da hinzugehen und eine Akte zu holen, bloß weil ein Anwalt anruft und mit mir über die Sache sprechen will, mit diesem Gedanken kann ich mich grundsätzlich nicht anfreunden.

FALSCHE KLAUSELN

Es steht in jeder zweiten ebay-Auktion:

Privatverkauf, d.h. wir können keine Gewährleistungsgarantie nach neuster EU-Norm geben. Oder:

Es handelt sich bei dieser Auktion um einen Privatverkauf. Für Sachmängel übernehmen wir deshalb keine Gewährleistung. Umtausch der Ware und Rückzahlung des Kaufpreises werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Rechtslage in Kurzform:

Privatverkäufer dürfen die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausschließen. Sie haften aber trotzdem, wenn sie den Kaufgegenstand falsch beschreiben („wie neu“, „voll funktionsfähig“) oder ihm Eigenschaften andichten, die gar nicht vorhanden sind. Diese Haftung können auch Privatverkäufer nicht ausschließen. Bei Neuwaren können Privatverkäufer die Gewährleistung durch allgemeine Geschäftsbedingugnen (d.h. den Text der ebay-Auktion) nur auf ein Jahr abkürzen, sie aber nicht ausschließen.

Unternehmer können die Gewährleistung gar nicht ausschließen, bei Gebrauchtwaren höchstens zeitlich auf ein Jahr beschränken. Unabhängig von der Gewährleistung ( = Sachmängelhaftung) hat der Kunde von Unternehmern in jedem Fall ein Widerrufsrecht von zwei Wochen, da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Für den Widerruf braucht man keinen Grund. Das Widerrufsrecht kann nicht ausgeschlossen werden.

Unternehmer ist man schon dann, wenn man selbstständig tätig ist und mit den Verkäufen ein (Neben-)Einkommen erzielen will. Ob das Gewerbe angemeldet ist und die Einkünfte versteuert werden, spielt keine Rolle.

Ich kaufe grundsätzlich nichts bei Anbietern, die falsche Freizeichnungsklauseln verwenden und das Widerrufsrecht – auf Nachfrage – sogar abstreiten. Vielleicht habe ich deshalb relativ wenig Ärger…

RICHTIG MAHNEN

Die Mär von den drei vermeintlich unverzichtbaren Mahnstufen verdient einen Ehrenplatz im Lexikon der populären Business-Irrtümer: Förmliche Zahlungserinnerungen bei Geldforderungen sind schon seit Jahren rechtlich überflüssig. Unter dem Titel „Die Mahnung – das unbekannte Wesen“ bietet akademie.de Nachhilfe in Sachen Forderungseinzug.

Allerdings enthält der Artikel einen Fehler. Es ist nach der neuen Rechtslage durchaus möglich, kürzere Zahlungsfristen als 30 Tage zu setzen. Die 30-Tages-Frist, nach der automatisch nach Eingang der Rechnung Verzug einsetzt, hat nur noch eine Auffangfunktion. Darauf weist Vertretbar.de hin, von wo auch der link stammt.

FLY AND SURF

Zwischen 15 und 30 Dollar wird laut golem.de die Internetflatrate bei der Lufthansa und vielen anderen Fluggesellschaften kosten. Wenn man sich überlegt, was sonst stinknormale Hotspots kassieren, ist das überraschend billig.

(link gefunden im Handakte WebLAWg)

NASTROVJE

Ein Mandant fragt an, wie er mir für eine kurze Beratung danken kann. Mit einer schönen Flasche Rotwein vielleicht? Ich entschließe mich, ganz ehrlich zu sein. Da ich keinen Wein trinke, wäre das nicht so gut. Der Mandant erkundigt sich nach Alternativen. Tja, äh, also, na ja, eine Flasche Wodka würd´ mich freuen.

So kann man seinen Ruf wahrscheinlich auch ruinieren. Egal…

FRISTVERLÄNGERUNGSANTRAG

FRISTVERLÄNGERUNGSANTRAG

In dem Rechtsstreit
F. / K.

vertreten wir die Beklagte. Wir beantragen, die Frist zur Klageerwiderung zunächst bis zum 19. April 2004 zu verlängern. Die Beklagte steht kurz vor der Geburt ihres ersten Kindes. Als Geburtstermin ist der 4. April 2004 vorgesehen. Der Arzt hat der Beklagten bis auf weiteres strikte Ruhe verordnet. Somit kannn die notwendige Besprechung derzeit nicht stattfinden. Wir bedanken uns für das Verständnis des Gerichts.

BLIND

Unter der Überschrift „Opfer zahlt für den Täter“ nimmt sich die die Rheinische Post (Printausgabe 25. März) einen Düsseldorfer Amtsrichter zur Brust. Der hat einen Jugoslawen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seine Verlobte mit einem Besenstiel verprügelte. Bezahlen kann der Angeklagte die Geldstrafe leider nur mit dem Geld seiner Verlobten. Er ist nämlich mittellos, sie geht putzen.

Vor diesem Hintergrund und wegen diverser Vorstrafen hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe auf Bewährung gefordert. Die jedoch lehnte de Richter ab. Mit dem Hinweis, er wolle die zukünftige Ehe des Opfers und der Angeklagten nicht belasten, zumal die junge Frau ihre Anzeige zurückgezogen habe.

Dann hätte der Richter mal besser an die Strafprozessordnung denken sollen, merkt der Autor an: „Unter diesen Umständen hätte die Geschädigte (als Verlobte) sogar das Recht gehabt, die Aussage zu verweigern. Aber über dieses Recht hat der Richter die Frau nicht informiert.“

Zum Prozessausgang heißt es: „Der Angeklagte gab sich mit der Verurteilung zufrieden. … Sei es, weil er wusste, dass seine Braut wird für die Strafe aufkommen müssen. Sei es, weil er ohne Dolmetscher und Anwalt der Verhandlung womöglich nicht ganz folgen konnte. Denn vom Richter nach seinem Familienstand gefragt, hatte der Angeklagte seinen Namen genannt.“

Ich war nicht dabei, kann könnte aber trotzdem blind sagen, wer dieses Urteil gesprochen hat.

GEKAPPT

Eine ganz neue Art, den Austausch der Meinungen zu pflegen und Streit auszutragen, probt derzeit die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Einer unbequemenm, vielleicht auch renitenten Professorin hat man jetzt einfach die Internetseite gesperrt und den e-mail-Anschluss gekappt, berichtet die Westdeutsche Zeitung.

Und das an einer Philosophischen Fakultät.

DAS LEBEN DA DRAUSSEN

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge schreibt in einem (ablehnenden) Bescheid vom 18. März 2004:

„Die bisherigen Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft zur Stabilisierung und Demokratisierung des Kosovo zeigen zunehmend Erfolge. … Die Sicherheitslage hat sich merklich stabilisiert.“

Am gleichen Tag berichtet zum Beispiel Spiegel online:

„Die blutigen Unruhen im Kosovo geraten außer Kontrolle. Mehrere Hundert Serben wurden aus ihren Häusern in Pristina und anderen Gemeinden gebracht. Bisher starben 23 Menschen, 600 wurden verletzt. Die Nato entsandte zusätzlich 350 Soldaten. Großbritannien plant, weitere 750 Soldaten in den Kosovo zu schicken.“

Das hat man davon, wenn man während der Arbeitszeit kein Internet nutzen darf.

EXTRASCHICHT

Während der Cebit schieben die Richter am Landgericht Braunschweig Sonderschichten. Sie sind per Handy sogar am Wochenende erreichbar. Grund: Die Aussteller überziehen sich wegen Markenrechtsverletzungen mit einstweiligen Verfügungen. 18 waren es in diesem Jahr, berichtet heise online.

Da bietet sich ja fast ein Gerichtspavillon an – zwischen Würstchen und Tabakwaren.

(danke an Mathias Schindler für den link)