MIT FREUNDLICHE GRÜSST

MIT FREUNDLICHE GRÜSST

Brief eines Beklagten an das Amtsgericht Neuss:

Wiederanspruch

Hiermit lege ich wiederspruch in die von ihnen klage gestell. Darufhin leistete zahlung die sie uns vor legen, nicht über einstimmen in die anlage.K4 Ich hole mir von der bank die belegen von die anzahlungen. DA mit sie das vergleichen können. Und schike ihnen die kopien davon so wahl ich das habe.

mit freundliche grüßt

FABRIKNEU

Ein Wagen ist nur 1 Jahr nach der Herstellung „fabrikneu“, so eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes. Geklagt hatte laut Spiegel online ein Autokäufer, dessen Wagen schon 19 Monate auf Halde gestanden hatte.

Die Zeit kann sich noch verkürzen, wenn das Modell nicht mehr unverändert weiter gebaut wird. Auch in diesem Fall darf ein Wagen nicht mehr als fabrikneu verkauft werden.

Bei den riesigen Halden der Autobranche kann es gut sein, dass es bald eine ganz neue Kategorie in den Autoanzeigen gibt: „Ungebrauchte Gebrauchtwagen“. Oder so ähnlich.

NIEDRIGE BEWEGGRÜNDE

NIEDRIGE BEWEGGRÜNDE

Neue Erkenntnisse im Anwaltsmord von Overath laut rp-online:

Die festgenommene 19-Jährige hat gestanden und ihren 45 Jahre alten Freund beschuldigt, aus Rache für eingetriebene Mietrückstände den Anwalt, seine Frau und die älteste Tochter mit einem Schrotgewehr erschossen haben. Nach Erkenntnissen der Polizei ging es um 10 000 Euro Miete, die der Anwalt im Auftrag eines Mandanten eingeklagt hatte. Der 45-Jährige habe einen „irrsinnigen Zorn gegen den Anwalt“ gehabt – eine „innere Gesinnung, die auf der tiefsten Stufe des menschlichen Lebens anzusiedeln ist“, sagte Oberstaatsanwalt Jansen.

Mit dieser Aussage soll offensichtlich ein Mord aus „niedrigen Beweggründen“ begründet werden. Niedrige Beweggründe liegen aber nur vor, wenn die Motive des Täters schlechthin nicht mehr nachvollziehbar sind. Gerade bei Rache ist das häufig nicht der Fall. Denn wenn jemand zum Beispiel mordet, weil er bis zur Weißglut gereizt, ungerecht behandelt oder vielleicht sogar verhöhnt wurde, entschuldigt das nicht die Tat. Es relativiert aber die Motive. D.h. alle Beweggründe, die man – theoretisch – noch ansatzweise nachvollziehen kann, sind gerade nicht niedrig.

Es wird also mit Sicherheit zu fragen sein, was das für ein Mietprozess war, wie er geführt wurde, ob und wie sich der Täter provoziert fühlen durfte.

Deshalb ist es auch nicht mehr als Effekthascherei, wenn sich ein Staatsanwalt schon nach ein paar Stunden so weit aus dem Fenster hängt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Angaben ausschließlich auf die Angaben der Freundin stützen, weil der Mann die Aussage verweigert.

VERSCHROBEN

Die Dresdner Bank will einen Informatiker loswerden – bloß weil er auf seiner privaten Homepage skurrile Thesen veröffentlicht. So berichtet es jedenfalls Telepolis.

Interessant ist der Artikel auch, weil er zeigt, wie sehr sich die euphorischen Berichte in der Wirtschaftspresse über die tolle Personalpolitik großer Konzerne von der Lebenswirklichkeit unterscheiden können:

Schließlich wurde Dante vom Management vor die Alternative gestellt, selber zu kündigen oder nach sieben Abmahnungen entlassen zu werden. Danach werde er ganz sicher nie wieder eine Anstellung als im Computerbereich bekommen, wurde ihm gedroht. Detailliert wurde ihm der Mobbingplan angekündigt…

(link gefunden bei HandakteWebLAWg)

ABSURD

Meine Mandantin wird zum 31. Dezember gekündigt. Angeblicher Grund: Die gesamte Abteilung wird zugemacht.

Wir klagen gegen die Kündigung. Auch im Prozess behauptet die Firma vehement, es sei keine Arbeit mehr da.

Jetzt findet meine Mandantin zu ihrem großen Glück eine neue Stelle – zum 1. November. Ich rufe also den Geschäftsführer der Firma an und frage höflich, ob er etwas Geld sparen will, indem wir den Vertrag einvernehmlich früher beenden.

Anscheinend gibt es da so etwas wie einen Pawlowschen Reflex. Hatte er vor kurzem noch behauptet, seine Leute nicht mehr beschäftigen zu können, besteht der Geschäftsführer jetzt darauf, dass der Vertrag ordnungsgemäß abgewickelt wird. Und droht gleich mit Schadensersatzansprüchen, falls meine Mandantin auch nur einen Tag unentschuldigt fehlt.

Ist das gekränkte Eitelkeit? Die letzte Rache des Kapitäns auf dem ohnehin sinkenden Schiff? Was auch immer, jedenfalls belegt so ein Verhalten wieder mal, dass in vielen Chefetagen Kindsköpfe sitzen.

POLYPHON

Mein neues Handy ist ein Sony Ericsson T610. Polyphone Klingeltöne sind schon interessant, wenn man bisher nur das karge Düdelüd des Siemens SL 45 gewohnt war.

Aber nur mal eine Frage: Mit welchen Tönen blamiert man sich am wenigsten?

Weitere Frage: Ich möchte, dass ich ein Gespräch mit jeder Taste annehmen kann. Unter Einstellungen/Art der Rufannahme gibt es auch die Funktion „Jede Taste“. Allerdings zeigt die Aktivierung der Taste nicht die gewünsche Wirkung. Ist das ein Softwarefehler? Oder mache ich was falsch?

HERRCHENRASSE

Weil er seinen Hund dazu dressiert haben soll, den Hitler-Gruß zu zeigen, muss sich ein Mann aus Berlin vor Gericht verantworten. Das berichtet ORF.at. Der schwarze Schäferhundmischling „Adolf“ soll auf Aufforderung seines 54-jährigen Herrchens vor zwei Polizisten die rechte Pfote zum Hitler-Gruß erhoben haben.

Die gute Nachricht: Der Mann soll zunächst auf seinen Geisteszustand untersucht werden.

(link gefunden bei frau kollegin)

AUSFLUG

Vorhin beim Familiengericht. Der klagende Ehemann wohnt mittlerweile in der Pfalz. Dort hat er sich auch einen Anwalt genommen. Der läuft mit wehenden Fahnen zum Gerichtstermin auf. Aus dem Pilotenkoffer kramt er ein Gesetz, einen Kommentar. Daneben platziert er fein säuberlich die Akte, welche mittlerweile 2 Leitzordner umfasst.

Fertig zum großen Gefecht.

Der Richter betritt den Saal, nimmt sein Diktiergerät:

Für den Kläger erscheint Rechtsanwalt L., für die Beklagte Rechtsanwalt V. Kläger stellt den Antrag vom 17. Januar 2003, Beklagtenvertreter vom 14. April. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung ergeht am 18. November 2003. Ende der Sitzung.

Der Kollege kann wieder einpacken. 800 Kilometer Fahrt für die „mündliche Verhandlung“, die mitunter nicht mehr als eine Farce ist. Wenigstens ist es ein sonniger Tag…

KANZLEILEBEN

Als es gestern mal wieder richtig rund ging, meinte meine Sekretärin:

Boah, unsere Kanzlei müssten die mal ins Fernsehen bringen. Wie bei den Osbournes. Oder den Fußbroichs.

Ach ja, und sicher hat sie auch schon eine Idee, wer bei uns den Ozzy gibt.

KLEINE SPUREN

Wo waren Sie, als Frau F. ermordet wurde?“ lautet die Frage an einen Tatverdächtigen. „Nicht in ihrer Wohnung“, kommt prompt die Antwort. „Haben Sie denn überhaupt einmal Frau F. besucht?“ wollen die Beamten wissen. „Nein, nie!“ Diese Antwort ist ein Fehler. Denn winzige Spuren von Erbmaterial, die sich in der Wohnung des Opfers fanden, lassen sich dem Verdächtigen zuordnen. Jetzt muß er erklären, warum er seine Bekanntschaft mit dem Opfer verbergen wollte.

Die Ärztezeitung berichtet über die fast unglaublichen Möglichkeiten der DNA-Analyse.

(link gefunden bei HandakteWebLAWg)

BETTELARM

Wer in Strafverfahren sein richtiges Einkommen angibt, prahlt genau an der falschen Stelle. Noch dazu, wo selbstgewählte Armut garantiert straflos bleibt. Als Beschuldigter darf man nämlich die Unwahrheit sagen, auch über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei der Höhe von Geldstrafen richten sich Staatsanwaltschaft und Gericht fast immer nach den Angaben des Beschuldigten. So kann es dann auch passieren, dass ein stadtbekannter, schwerreicher Bonner Unternehmer einkommensmäßig mit einem Sozialhilfeempfänger gleichgestellt wird.

Eine lehrreiche Geschichte im Express.

SCHNUPPERABO

Walt Disneys Lustige Taschenbücher gibt es auch im Abo. In der Heftmitte wird derzeit für das „Schnupperabo zum absoluten Schnäppchenpreis“ geworben. 6 Hefte lesen – nur 4 bezahlen. So weit, so gut. Im Kleingedruckten findet sich dann aber folgender Satz:

Das Abonnement verlängert sich automatisch um 1 Jahr.

Wer unterschreibt, muss also 18 Monate dabei bleiben. Exakt der Zeitraum, den man mit einem „Schnupperabo“ verbindet. Meint zumindest Onkel Dagobert.

PROZAC

Die Kolumnen in der Anwaltspresse kann man eigentlich nur noch unter Prozac lesen. Im neuen Heft der Zeitschrift für die Anwaltspraxis finden sich etwa diese Schreckensmeldungen:

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Bernhard Dombek beklagt den zunehmenden Vermögensverfall unter der Anwaltschaft. Allein im Kammerbezirk Berlin hätten im letzten Jahr 40 Anwälte ihre Zulassung verloren, weil sie insolvent waren, den Gerichtsvollzieher im Haus hatten oder einen Offenbarungseid leisten mussten.

Hartmut Kilger, Präsident des Anwaltsvereins: „Kommt die Gewerbesteuer für Rechtsanwälte, droht ein Kanzleisterben in Deutschland.“

Schwarzmalen, übertreiben, sich unbeliebt machen. Wäre es nicht einfach mal besser, die Luft rauszulassen? Und anzuerkennen, dass es dem allergrößten Teil der Deutschen wirtschaftlich besch…eidener geht? Wenn das Lamento der Funktionäre weiter anschwillt, sind Anwälte imagemäßig bald auf dem Niveau der ewigen Heulsusen (Gewerkschaften und Bauern) sowie der notorischen Jammerlappen (Beamtenbund, Quengel-Ossis, danke an H. Schmidt) angekommen.

Now, back to work…

JETZT ABER, T.

JETZT ABER, T.

789 Euro netto soll ein Eintrag im Deutschen Telefax Verzeichnis kosten. Der Preis steht – wie immer bei solchen Angeboten – natürlich nur im Kleingedruckten. Überdies kommt die Firma DAD Deutscher Adressdienst GmH noch im Telekom-Look daher, Magenta inklusive.

Es besteht also eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Telekom diesem Spuk ein Ende bereitet.

Die weitaus meisten Gerichte – so auch das Oberlandesgericht Düsseldorf – gehen mittlerweile davon aus, dass derartiger Nepp keine Zahlungsansprüche begründet. Im vorliegenden Fall wird es mit einer leichten Abwandlung versucht. Oben findet sich tatsächlich der Hinweis, dass ein Eintrag kostenpflichtig ist. Andere Verlage hatten immer mit einem kostenlosen Grundeintrag geworben.

Wer sich über die Kosten nicht im Klaren war oder von einem Telekom-Verzeichnis ausging, kann seine Willenserklärung wegen Täuschung oder Irrtum anfechten. Das muss der Firma aber unverzüglich mitgeteilt werden.

Falls jemand schon gezahlt hat, sollte er sich an die Empfängerbank wenden und verlangen, dass der Betrag eingefroren und zurückgezahlt wird. Sehr hilfreich ist der Hinweis, dass sich die Bank sonst möglicherweise wegen Beihilfe zum Betrug strafbar macht.