Archiv des Autors: Udo Vetter
CIAO, BAYOBLG
CIAO, BAYOBLG
Edmund Stoiber möchte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) abschaffen. Aus Gründen der Sparsamkeit, so die Süddeutsche Zeitung.
Ein Oberstes Landesgericht gibt es seit jeher nur in Bayern. Denn das Land hat als einziges von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gewisse Prozesse nicht an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu verweisen. Wegen seiner weitreichenden Zuständigkeit in (bayerischen) Straf- und Bußgeldsachen ist das BayObLG immer eine „zweite Stimme“ gewesen, die man je nach Bedarf gegen die weit konsistentere Rechtsprechung des BGH anführen konnte.
Schade, ich hatte dort nie eine Verhandlung.
(via Lawgical)
NEUTRAL
Nach dem Kopftuchturteil des Bundesverfassungsgerichts legt das Land Baden-Württemberg jetzt das erste Ausführungsgesetz vor. Damit soll geregelt werden, welche religiösen Symbole künftig in der Schule geduldet werden.
Anstoß bei Verfassungsexperten erregt laut Spiegel online die Passage, wonach „die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ generell zu billigen sei, denn sie entspreche „dem Erziehungsauftrag“. Was nicht christlich und abendländisch ist oder als so angesehen wird, ist dagegen verboten, weil es den Schulfrieden stört.
Mitunter hilft ja schon ein Blick ins Grundgesetz:
GG Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Davon, dass christliche Religionen privilegiert sind, ist nichts erwähnt.
Interessant auch
GG Art 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am
Religionsunterricht zu bestimmen.
Aus dem Recht der Eltern, über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen, resultiert auch eine allgemeine Neutralitätspflicht des Staates in religiösen Dingen. Deshalb kann er auch nicht „Schleichwerbung“ für das – längst nicht mehr durchgehend akzeptierte – Christentum machen, indem dessen Symbole zugelassen sind.
An den Schulen haben – außerhalb des Religionsunterrichts – religiöse Symbole überhaupt nichts zu suchen. Die Schule sollte weltanschaulich neutral sein. Ich glaube, andere Länder sind da schon deutlich weiter als wir.
ALLES GEREGELT
Anwalt wollte Sexvertrag.
So was geht doch bekanntlich nur, wenn man J.Lo heißt (armer Ben).
(link via HandakteWebLAWg)
HÖFLICHER BESUCH
HÖFLICHER BESUCH
Nachdem Amts- und Landgericht Hamburg der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss für den AStA verweigert hatten, schickte man zwei LKA-Beamte. Diese forderten unter Vorlage ihrer Dienstausweise ein Videoband heraus, berichtet die taz.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger, kann die ganze Aufregung nicht nachvollziehen. Die Aktion der Beamten sei „schließlich nur ein höflicher Besuch“ gewesen, so Bagger: „Da geht man hin, klingelt an der Tür, fragt, ob man das Video bekommen kann, und wenn das abgelehnt wird, dreht man sich um und geht wieder.“
Ja, so kennen und schätzen wir unsere Polizei. Fast schon unverschämt, dass man ihnen nicht mal einen Faircafé angeboten hat.
(link gefunden bei JurText online)
PUNKTE
Punkte in Flensburg werden nach zwei Jahren gelöscht, wenn kein neues Verkehrsdelikt hinzukam. Dabei kommt es immer darauf an, wann der Bußgeldbescheid oder das Urteil wegen der jüngsten Sache rechtskräftig werden. So konnte man sich oft über die Zweijahresgrenze retten, indem man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegte und alle Gerichtsinstanzen ausschöpfte.
Dieses Schlupfloch möchte das Bundesjustizministerium jetzt stopfen. Es soll künftig auf den Tattag ankommen und nicht mehr auf den Tag, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Wie Spiegel online berichtet, regt sich allerdings Widerstand gegen diese Pläne.
Aus verkehrspolitischer Sicht klingt die Neuregelung ja eigentlich ganz vernünftig. Allerdings könnte darin ja so etwas wie eine (verbotene) Rückwirkung liegen, wenn nachteilige Folgen schon für einen Zeitpunkt eintreten, für den noch keine Rechtskraft vorlag. Das letzte Wort wird also Karlsruhe haben.
DER TON
Aus dem Schreiben eines Treuhänders im privaten Insolvenzverfahren:
… bitte ich, von Sachstandsanfragen abzusehen. Zu der Beantwortung solcher Anfragen bin ich nach herrschender Meinung nicht verpflichtet. Sie haben die Möglichkeit, sich durch die Gläubigerversammlungen zu informieren … Darüber hinaus können Sie sich durch Einsicht in die Gerichtsakte eine Übersicht verschaffen. Daher werde ich Sachstandsanfragen nicht beantworten.
Sogar die (meisten) Gerichte mühen sich darum, dem Dienstleistungsgedanken etwas mehr Rechnung zu tragen. Aber einen Insolvenzverwalter, der ja von den Aufträgen durchs Gericht lebt, lassen sie so einen arroganten Stil durchgehen? Ich würde dem Mann alle Aufträge streichen, bis er sich etwas zivilisierter ausdrückt.
KEIN RISIKO
Die Rechtsanwaltskanzlei Boies Schiller & Flexner, die SCO im Streit mit IBM vertritt, könnte bis zu 50 Millionen US-Dollar erhalten, auch wenn SCO in dem Rechtsstreit unterliegen sollte, berichtet golem.de.
Wir deutschen Anwälte machen definitiv was falsch.
(link über den M-E-X-Blog)
KARTENHAFTUNG
EC- und Kreditkartenbesitzer sollen nach dem Willen der EU künftig nur noch bis maximal 150 Euro haften, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Damit hätten wohl die unzähligen Prozesse ein Ende, in denen es immer wieder darum geht, ob der Kunde seine PIN grob fahrlässig aufbewahrt hat und dementsprechend bis zur Diebstahlsanzeige unbeschränkt haftet. Das behaupten die Banken ja immer wieder gern – vor den Gerichten derzeit oft sogar noch mit Erfolg.
Wenn einem der fahrlässige Umgang mit der Geheimzahl vorgehalten wird, sollte man immer daran denken, dass es unzählige Möglichkeiten gibt, wie die späteren Kartendiebe die Geheimzahl erfahren haben können. In Geschäften und Tankstellen reicht es zum Beispiel schon, wenn jemand die Augen aufmacht. Die Zahlungsterminals bieten praktisch keinen Sichtschutz. Gleiches gilt auch für viele Geldautomaten.
Es kann sich lohnen, auf so einen Umstand schon bei der Schadensanzeige hinzuweisen. Denn es dürfte keinem Zweifel unterliegen, dass es Aufgabe der Banken wäre, die online geschalteten Terminals so zu gestalten, dass man die PIN sicher eingeben kann.
SCHWEINKRAM
„Ich brauche das Material für meine Arbeit, fordere alle Pornos zurück.“ Vergeblich: „Diesen Schweinkram hab ich vernichtet“, sagte die Angeklagte. Nur ein Krimi, ein „Sadomaso-Taschenbuch“ und „so ein Porno-Comicbuch mit widerlichen Fesselzeichnungen“ haben das Massaker überlebt.
Überraschend milde wurde nach einem Bericht der Hamburger Morgenpost der Raubzug einer Ex-Ehefrau bei ihrem früheren Gatten im noblen Blankenese geahndet, nämlich mit einer Einstellung des Verfahrens.
Ob es an der Pornosammlung lag?
(via Lyssa)
UNBELIEBT
Ein Firmeninhaber, der sich wohl über meine Honorarrechnungen geärgert hat, ruft triumphierend an:
Die neue Sache, die ich gestern gefaxt habe, können Sie über meine Rechtsschutzversicherung abrechnen. Wir haben jetzt nämlich Unternehmensrechtsschutz.
Eins hat ihm der Vertreter leider nicht erklärt: Dass im sog. Firmenrechtsschutz kein Vertragsrechtsschutz enthalten ist. Für den Standardrechtsstreit – Kunde will nicht zahlen; Mandant will nicht zahlen – übernimmt die Versicherung also keinen Pfennig.
Es bleibt also bei den ungeliebten Anwaltsrechnungen. Aufgenommen wird natürlich auch der jetzt anstehende Streit mit der Versicherung, um wieder aus dem Vertrag zu kommen.
SCHÄUFELCHEN
SCHÄUFELCHEN
Ein Vierjähriger soll die Einfahrt der Nachbarn unterhöhlt haben – mit einer Plastikschaufel. Die Eltern des Kleinen wurden auf die Reparaturkosten von fast 2000 Euro verklagt. Die Sache endete – mit einem Vergleich. Lustige Geschichte im Express.
KNAST FÜR RABENELTERN?
KNAST FÜR RABENELTERN?
Bremens Justizstaatsrat Mäurer warnt: Eltern, die es mit dem Schulbesuch ihrer Kinder nicht so genau nehmen, machen sich strafbar. So beck-aktuell.
Einschlägige Norm soll § 171 Strafgesetzbuch sein:
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Staatsrat meint: Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, nehmen den Kindern Bildungschancen und damit die Chance, sich im Leben zurecht zu finden und einen Beruf zu erlernen.
Dieser „Warnschuss“ geht etwas übers Ziel hinaus.
Man wird schon Mühe damit haben zu belegen, dass Schulschwänzer in ihrer psychischen Entwicklung nachhaltig geschädigt werden. Die bloß abstrakte Gefahr – Schwänzer werden ja angeblich häufiger kriminell – reicht nicht. Vielmehr muss für den Einzelfall nachgewiesen werden, dass das Kind konkret in Gefahr gekommen ist (und ohne Schwänzen nicht gefährdet gewesen wäre).
Im Übrigen ist ja auch bekannt, dass Eltern gegenüber ihren Kindern häufig machtlos sind. Die Handlungspflicht (Durchsetzen des Schulbesuches) kann aber nur so weit gehen, wie jemand tatsächliche Möglichkeiten hat – und diese dann pflichtwidrig nicht durchsetzt.
Eine heikle Sache also, Eltern mit Gefängnis zu drohen. Auch die Standardkommentare (z.B. Schönke-Schröder, StGB, § 171 Randnummer 8) gehen deshalb davon aus, dass lediglich ein Abhalten vom Schulbesuch strafbar sein kann.
PRESSESCHAU
Im Fachinformationsdienst „Neue Juristische Internet-Praxis“ berichtet Rechtsanwalt Rainer Langenhan (Handakte WebLAWg) ausführlich über den law blog:
… das juristische Blog zum Anwaltsalltag. Dieses lehnt sich etwas an „Liebling Kreuzberg“ an, aber in erster Linie ist es sein berufliches Leben. Und das gestaltet sich bei einem selbstständigen Anwalt mit Schwerpunkt Strafverteidigung nun mal „bunt“. … Die Idee wird so aufbereitet, wie sie sich gerade anbietet. So schwankt die Darstellung zwischen juristischem Ratgeber, Reportage, Glosse und Schmähschrift. … Das Echo auf den law blog überrascht. Derzeit liegt es bei durchschnittlich 400 Besuchern, Tendenz steigend. Das ist deutlich mehr als bei vielen anderen Weblogs. … Noch wichtiger als die Besucherzahlen sind allerdings die Diskussionen, die sich aus den Kommentaren ergeben. Die Leser diskutieren sachlich, kontrovers und mitunter außerordentlich sachkundig. …
LAIENSCHAUSPIELER
200 Jahre, nachdem Heinrich von Kleist sein Lustspiel „Der Zerbrochene Krug“ geschrieben hat, soll der zwielichtige Dorfrichter Adam angeklagt werden – vor dem Bundesgerichtshof (Spiegel online).
In dem „Theaterstück“ wird Generalbundesanwalt Kay Nehm übrigens persönlich die Rolle des Anklägers übernehmen. Hat der eigentlich nichts Besseres zu tun? Könnte man sich ja mal so fragen.
(danke an Mathias Schindler für den link)