BRUCHPILOT

Als Script für ein Drehbuch wäre das jedem Produzenten zu platt. Sogar bei „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“. Doch im wirklichen Leben werden selbst die plattesten Klischees grausame Wirklichkeit. Auszug aus meinem Schriftsatz in einem Prozess, der gerade vor dem Landgericht läuft:

„Die Parteien waren im September 1997 im Urlaub. Zum damaligen Zeitpunkt ging die Beklagte davon aus, dass mit ihrer Ehe alles in Ordnung ist. Ausgerechnet im Urlaub, am 18. September 1997, offenbarte der Kläger ihr, dass er eine um 20 Jahre jüngere Freundin hat.

Es handelte sich hierbei um eine Stewardess bei der Fluglinie, für die der Kläger als Pilot arbeitet.

Der Kläger informierte die Beklagte aber nicht nur über seine außereheliche Affäre.

Er rechtfertigte die Affäre vielmehr sogar noch damit, dass es sich bei der Stewardess um die erste Frau handele, die er wirklich liebe. Deshalb müsse er die Beklagte nach zwölfjähriger Ehe verlassen, weil er jetzt überhaupt erst wisse, was Liebe ist.

Doch noch nicht einmal hierbei beließ es der Kläger.

Er begründete seinen Wunsch, von heute auf morgen mit der Stewardess eine Familie zu gründen, auch mit dem Hinweis, er habe schon immer Kinder gewollt. Die Beklagte könne jedoch keine Kinder bekommen. Sie sei zu alt und wegen einer früheren Erkrankung wahrscheinlich sowieso unfruchtbar.

Der Kläger reiste noch am selben Tag aus dem Urlaub ab. Als die Beklagte nach Hause kam, war die Ehewohnung schon leer geräumt. Exakt neun Monate nach Rückkehr der Beklagten kam bereits das erste Kind des Klägers zur Welt.“

VERLUST

Neulich war ich bei einem Kollegen. Vergleichsgespräche. In der reception area zwischen der Yucca-Palme und dem Rex-Rotary-Kopierer erwartete mich kurzweilige Lektüre: „Die Pirsch – das Magazin für Jagd, Wild, Natur“, einzelne Ausgaben der Jahrgänge 1998 und 1999. Der „Düsseldorfer Anzeiger“ aus der Vorwoche. Und das Monatsmagazin einer Mettmanner Kirchengemeinde („Die frohe Botschaft – aktuell wie nie zuvor“).

Ich will unser Büro ja nicht loben. Aber unsere Auslage hat Kurzweiligeres zu bieten: Financial Times Deutschland, Rheinische Post, Focus, MAX. Sogar Petra, Cosmopolitan und so was, aber für die Rubrik „100 knackige Singles zum Verlieben“ ist meine Partnerin zuständig.

Ganz frei vom Pirsch-Effekt sind wir bei selbstkritischem Blick in den Zeitschriftenständer aber auch nicht. Oder finden es die zahlreichen (?) Waidmänner unter meinen Mandanten lustig, dass ich ihnen mit „Damals“ und „P.M. history“ komme? Auch meine MAD-Hefte und „Simpsons“-Comics haben schon für Irritationen gesorgt.

Doch die Männer habe ich schon seit längerem ganz gut im Griff. Mit reichlich „FHM“, „Maxim“, „GQ“ und der unschlagbaren „Men´s Health“. Das sind die Zeitschriften, bei denen die testosterongesteuerte Zielgruppe zwischen 14 und 78 Jahren jede Wartezeit verzeiht. Ist mir schön öfter passiert, dass der Kunde sichtlich enttäuscht J.Lo zuklappt, bloß weil sein Anwalt sich an Termine hält.

Etwas verärgert stelle ich bei den Recherchen zu diesem Beitrag fest, dass schon wieder jemand Sonya Kraus geklaut hat.

PROZESSORDNUNG

Hinweis eines Richters am Amtsgericht Herne:

„Die Versäumung richterlicher Fristen um weniger als 3 Werktage bleibt ohne Folgen, wenn die Partei darauf verzichtet, ihre Schriftsätze dem Gericht per Fax oder vorab per Fax zuzuleiten.“

Die Idee ist ausbaufähig:

„Die Versäumung richterlicher Fristen um bis zu 5 Werktage bleibt ohne Folgen, wenn die Partei ihren Schriftsatz selbst locht, ihn persönlich vorbei bringt und an der richtigen Stelle in die Gerichtsakte einheftet.“

Oder:

„Die Partei, die am wenigsten schreibt, gewinnt den Prozess. Gefaxte Seiten zählen 5-fach.“

STRICH

„Stellen sie mal ihre Parkscheibe richtig ein“, faucht die Politesse mich an. „Habe ich doch.“ „Ne, haben sie nicht. Jetzt haben wir 14.13 Uhr, dann kommt der Pfeil zwischen die beiden Striche.“

Ich diskutiere in solchen Situationen nicht gern. Aber eigentlich sollte einer Fachkraft § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung vertraut sein. Danach wird der „Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt“.

„Mich brauchen sie nicht zu belehren“, kontert die die Politesse. „Hier an dieser Stelle gilt das aber nicht. Die Höchstparkdauer beträgt sowieso nur 30 Minuten. Wenn sie da noch auf die nächste halbe Stunde aufrunden, können sie ja immer länger als 30 Minuten parken. Sogar bis zu 59 Minuten.“

Wo diese Ausnahme denn steht, will ich von ihr wissen. „Für diese Ausnahme brauchen wir kein Gesetz. Das machen wir schon 5 Jahre so. Und meinen sie, wir haben hier in der City Parkplätze zu verschenken?“

Na gut, ich gebe auf. „Geben sie mir halt ein Knöllchen, weil ich die Zeit falsch eingestellt habe.“ „Da können sie sich drauf verlassen.“ Während ich gehe, hebt sie schon drohend ihren elektrischen Notizblock. Ich bleibe unbeeindruckt. Wozu hat man Verkehrsrechtsschutz?

Als ich – pünktlich – wiederkomme, klemmt kein Knöllchen unterm Scheibenwischer. Die Politesse ist gegenüber noch an der Arbeit. „Wollten sie mich nicht aufschreiben?“ „Ich habe mit unserem Chef telefoniert.“ Das Ergebnis des Gesprächs: „Anscheinend haben wir das nicht richtig gehandhabt.“

Was die gute Frau natürlich nicht daran hindert, gleich dem nächsten Opfer wieder ein Knöllchen zu verpassen…

KANDIDAT

Manche Jugendliche sind echt ein Arbeitsbeschaffungsprogramm. Auf Karsten L. kann ich mich verlassen. Im Schnitt hat er alle zwei Monate Ärger mit der Polizei. Spritztour mit Papas Auto. Ladendiebstähle ohne Ende. Etwas Vandalismus. Einbrüche in Schulen und Getränkemärkte. Das gab zuletzt anderthalb Jahre auf Bewährung.

Jetzt wird es aber knapp für ihn.

Zusammen mit ein paar Buddies hat er ein Pizzataxi angerufen und in eine dunkle Ecke bestellt. Dem Pizzaboten haben sie mit Knüppeln niedergeschlagen und 150 Euro geklaut. Sehr schlau, denn der Pizzabote war ein Bekannter der Clique. Nachdem er aufgewacht war, lieferte er der Polizei Namen, Adressen und Handynummern.

Der Haftrichter hat sich geziert. Aber weil die Tat so dämlich war, hat er Karsten L. noch mal gegen Auflagen rausgelassen. „Das wär´ nicht passiert“, schimpfte Karsten L. auf dem Weg aus dem Gericht, „wenn die mich bei Big Brother genommen hätten.“ Wundert mich auch, dass es nicht geklappt hat – von der Intelligenz her hätte er gut ins Haus gepasst.

PFLICHT

Ich lese „Der Kalte Krieg“ von Jeremy Isaacs und Taylor Downing. Die ersten 80 Seiten sollte man zur Pflichtlektüre für alle Antiamerikaner in unserem Land machen. Dann würden sie realisieren, dass Europa ohne die Amerikaner die letzten 55 Jahre „Heil Hitler!“ oder „Es lebe der Genosse Stalin!“ gebrüllt hätte.

ELVI UND NATASCHA

Prostituierte können jetzt ihren Lohn einklagen. Das erinnert mich an einen Fall vor zwei Jahren:

Mein Mandant ist blind, aber lebenslustig. Zu seinem Geburtstag will er sich einen Traum erfüllen: Sex mit zwei Frauen. Also begibt er sich mit seinem Blindenhund Peterle in die Hand von Fachkräften, und zwar ins größte Bordell der Stadt. Die Damen sind auch nett zu ihm. Allerdings reicht sein Bargeld nicht für den vereinbarten Preis von 2.500 Mark für eine halbe Nacht zu dritt. Mein Mandant händigt deshalb seine diversen EC-Karten aus und verrät die Geheimzahlen.

Eine der Damen macht sich auf den Weg. Am hausinternen Cashpoint kriegt sie schon mal um die 3.000 Mark. Bei der Sparkasse nebenan spuckt der Automat nochmal zwei Tausender aus. Dann geht sie erstmal zurück, muss aber kurz nach Mitternacht nochmal dringend weg. Klar, um 24 Uhr wird an den Geldautomaten das neue Tageslimit freigeschaltet. Insgesamt gehen in den nächsten Tagen 9.500 Mark von den Konten meines Mandanten runter.

Es war überraschenderweise kein Problem, die Klarnamen von „Elvi“ und „Natascha“ zu ermitteln – wenn man jemanden kennt, der jemanden kennt, der wiederum Zugriff auf die ordentliche Buchführung des Etablissements hat.

Auf außergerichtliche Schreiben reagieren die beiden nicht. Zum Gerichtstermin kommen sie aber. Und bestreiten, dass ein Pauschalpreis von 2500,00 Mark vereinbart war. Der Richter ist überraschend sachkundig. Fast zehntausend Mark seien doch ganz schön happig. Und dass die Scheckkarten regelrecht geplündert worden seien, werfe auch kein gutes Bild auf die Damen.

Die räumen schließlich ein, dass einige „Extras“ berechnet worden sind. „Wissen sie eigentlich“, faucht mich Natascha über den Kopf ihres Anwalts – schönen Gruß an den Kollegen aus Köln – an, „was ihr Mandant für ein Perversling ist.“

Gutes Stichwort für den Richter. Der bringt die Sache auf die juristische Schiene. „Es handelt sich um einen Werkvertrag“, erklärt er den Damen. „Geld kriegen sie nur, wenn sie alle Dienste erbracht haben, die vereinbart waren. Und dann dürfen dem Kläger auch keine Mängelrügen zustehen. Könnte ja sein, dass er mit einer Leistung nicht zufrieden war. Könnte ja sein…“

Die Folge: Der Richter möchte von den Damen im Detail hören, was auf dem Programm stand. „Wenn ein Installateur sein Geld haben will, muss er mir ja auch beweisen, dass er seine Rohre richtig verlegt hat.“ Dieser Satz ist ein Zugeständnis an die Vertreter der Lokalpresse, die sich inzwischen eingefunden haben.

Obwohl sie doch von Berufs wegen eigentlich nicht prüde sein sollten, weigern sich die Beklagten, Details zu nennen. Auch ihr Anwalt ist entsetzt. „Soll das hier alles ausgebreitet werden? Unter dem Bild des Bundespräsidenten?“ Der Richter bleibt stur. „Für mich ist das ein Fall wie jeder andere. Vielleicht muss ich später sogar einen Sachverständigen einschalten, der das Preis-Leistungsverhältnis überprüft.“ Die Lokalpress gluckst vor Behagen. Der Gerichtsbericht für morgen ist im Sack.

So kommt Bewegung in die Sache. Mein Mandant erklärt, dass er nicht knauserig sein will. Er würde gerne 500 Mark drauflegen. „Schön war es eigentlich schon“, sagt er, „aber halt viel zu teuer.“ Auch die Beklagten zeigen sich einsichtig. Wir einigen uns auf DM 3.250,00. Der Rest wird innerhalb von zwei Wochen zurück gezahlt.

Elvi hat mich später sogar mal einer Kollegin empfohlen. Aber die hatte nur Probleme mit der Krankenkasse.

GROSSE KLAPPE

Wenn man seinen Fitnessvertrag kündigen will, ist es mit der Freundlichkeit oft vorbei.

„Ihre Kündigung per Fax ist unwirksam“, belehrte das Studio meine Mandantin. „Nach unseren Geschäftsbedingungen muss die Kündigung schriftlich per Einschreiben erfolgen. Ihre Mitgliedschaft hat sich mangels Kündigung also um ein Jahr verlängert. Wir buchen den Beitrag weiter ab. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Für jede geplatzte Lastschrift berechnen wir € 15,00 Bearbeitungsgebühr. Außerdem werden wir Sie an die Schufa melden.“

Große Klappe, nichts dahinter.

1.

Die Wirksamkeit einer Kündigung kann in allgemeinen Geschäftsbedingungen wie einen Fitnessvertrag nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie per Einschreiben erfolgt. Nach § 309 Nr. 13 BGB darf höchstens „Schriftform“ verlangt werden. Einschreiben oder sogar „persönliche Abgabe gegen Quittung des Geschäftsführers“ (was es nicht alles gibt) gehen über die Schriftform hinaus und sind somit verboten.

2.

Auch das mit dem Fax ist kein Problem. Schriftform bedeutet zwar grundsätzlich, dass die Kündigung auf Papier erfolgt, und zwar mit eigenhändiger Unterschrift. Das gilt aber nur für die gesetzlich angeordnete Schriftform in dieser Strenge.

Bis zu Studiobesitzern noch nicht rumgesprochen hat sich aber offensichtlich, dass nach der BGB-Reform zwar die Schriftform vertraglich vereinbart werden kann. Selbst wenn dies der Fall ist – wie im Fitnessvertrag – kann die Schriftform aber durch „telekommunikative Übermittlung“ ersetzt werden (§ 127 Abs. 2 BGB).

Das heißt: Ein Fax reicht aus, selbst wenn im Vertrag Schriftform steht. Eine e-mail genügt übrigens auch, sogar ohne elektronische Signatur.

3.

Die Drohung mit der Schufa soll nur einschüchtern. Denn an die Schufa können nur deren Mitglieder säumige Zahler melden – das Fitnessstudio gehört gar nicht dazu. Außerdem ist die Meldung nur zulässig, wenn der Kunde die sog. Schufa-Klausel unterschrieben hat. Er muss sich also bei Vertragsschluss mit der Datenübermittlung einverstanden erklärt haben. So eine Klausel hat meine Mandantin aber nicht unterschrieben.

Mit dieser Klarstellung war die Sache erledigt. Möchte aber nicht wissen, wie viele Kunden aus Angst vor Äger ein Jahr lang weiter zahlen…

LETZTE RETTUNG

Die Geschichte:

Mann schlägt seine Freundin vor Zeugen grün und blau. Freundin zieht aus. Mann lebt weiter in der gemeinsamen Wohnung. Mann weigert sich, die Wohnung zu kündigen. Oder die Freundin aus dem Vertrag zu lassen. Nach anderthalb Jahren verklagt Mann seine Freundin auf die halbe Miete. Richter am Amtsgericht bewilligt Mann Prozesskostenhilfe. Mann bekommt also seinen Anwalt vom Staat bezahlt, selbst wenn er den Prozess verliert.

Die Folge:

Ich muss dringend mit einem Journalisten vom „Express“ telefonieren. Bei so viel richterlicher Ignoranz hilft nur noch eine Tracht Prügel durch die Medien.

WIR NICHT

Bei mir um die Ecke ist eine kleine Druckerei. Für Visitenkarten, Einladungen, Briefpapier, Speisekarten, Prospekte. Durch das Schaufenster kann man gut erkennen, dass neben der Offsetmaschine ein Canon-Kopierer steht. Trotzdem hängt seit gestern ein Schild in der Eingangstür: WIR MACHEN KEINE FOTOKOPIEN! Würden Sie Ihr Briefpapier in diesem Laden drucken lassen? Willkommen in der Servicewüste Deutschland.

KLAPPE

Man muss auch mal schweigen können.

Wie heute morgen, als mein Mandant auf die ermunternde Frage der Richterin: „So jetzt erzählen sie mal, was an dem Tag gewesen ist“ stumm blieb wie ein Fisch. Natürlich hätte er viel erklären können. Wie er den Jugendlichen X an einer Bushaltestelle kennen lernte. Wie man ins Gespräch kam. Wie er das neue Handy von X bestaunte. Wie das Handy in seine Jackentasche kam. Und wieso X ein blaues Auge und eine verrenkte Schulter hatte.

Aber mein Mandant schüttelte nur den Kopf. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Kein Beschuldigter muss sich zur Sache äußern. Weder bei der Polizei noch vor Gericht. Aus dem Schweigen dürfen auch keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

In diesem Fall gab es gute Gründe, nichts zu sagen. Die Tat lag anderthalb Jahre zurück. (Unsere Justiz ist nicht die Schnellste.) Es war schon fast dunkel. Das Opfer geht auf die Sonderschule. Das lässt auch für Nichtmediziner Rückschlüsse auf sein Langzeitgedächtnis zu. Und die beiden hatten sich nur kennen gelernt, weil der andere meinen Mandanten fragte, ob er was zum Rauchen verkaufen kann; Marlboro waren nicht gemeint.

Das Opfer konnte zwar flüssig erzählen, wie ihm sein Handy abhanden kam. Doch auf die Frage der Richterin, ob er jemandem im Saal wieder erkennt, schüttelte er treuherzig den Kopf. „Haben sie vielleicht schon mal den Herrn hier vorne gesehen?“ Die Richterin zeigte auf den Angeklagten. Ein gefährlicher Augenblick. Doch auch diesen meisterte das Opfer mit Bravour. „Könnte schon sein, dass er es war.“ Ich erlaube mir einen Zwischenruf: „Könnte aber auch nicht sein?“ „Könnte auch nicht sein.“

Schließlich greift die Richterin zum Rettungsanker. Der Zeuge soll sagen, zu wie viel Prozent er sicher ist, dass der Angeklagte ihn beraubt hat. „15 Prozent.“

Widerwillig grummelt die Richterin einen Freispruch hin.

Man muss auch mal schweigen können.

LUKRATIV

Gerade noch das Online-Konto gecheckt.

Unter den noch nicht gebuchten Umsätzen € 341.680,45. Das ist genau die Forderung, die ich für meine Kunden mit den Atemschutzmasken (siehe 10. April 2003) angemahnt habe. Die gegnerische Firma hat nicht nur das ganze Geld angewiesen. Sondern auch meine Anwaltsgebühren: € 2.158,84. Kein schlechtes Honorar für ein anderthalbseitiges Fax.

Werde hoffentlich dran denken, wenn ich mal wieder stundenlang an einer Sache mit winzigem Streitwert ackern muss.

DRUCK

Demnächst wird gegen einen ehemaligen Paketboten verhandelt. Er soll mindestens 200 Pakete unterschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft hat in der Anklageschrift unsinnigerweise alle in Frage kommenden Absender als Zeugen benannt. Das sind immerhin 153 Personen.

Bei der Abstimmung des Termins fragt mich der Richter, ob ich Wert auf alle benannten Zeugen lege. Da ich die Akte nicht vor mir liegen habe, sage ich natürlich erstmal „ja“. Am anderen Ende der Leitung wird es still, dann japst er leise. „Wissen sie was, wenn sie das durchziehen, vertage ich die Sache bis in den September. Im August gehe ich nämlich in Rente.“

Ich verzichte also auf die Absender-Zeugen. Weiß sowieso nicht, was der Absender eines Paketes zu einer späteren Unterschlagung sagen soll. Aber schönes Gefühl, dass ich im Prozess auf Vernehmung jedes einzelnen bestehen kann. Zur Not könnte ich ja auch noch ca. 150 Empfänger als Zeugen aufmarschieren lassen.

Würde mich wundern, wenn bei diesen „Druckmitteln“ nicht ein relativ mildes Urteil machbar ist…

VERJUBELT

Bringen sie ihr Geld doch nach Luxemburg. Mit diesem Tipp haben unsere ehrenwerten Banken tausende Familien ins Unglück gestürzt. Denn leider waren die Banker zu doof, die Transaktionen narrensicher zu verschleiern. Findige Steuerfahnder haben nach großen Durchsuchungsaktionen Passwörter und Nummerncodes geknackt und die Querverbindungen zwischen Luxemburg und deutschen Konten hergestellt.

Das Erwachen kommt meist erst, wenn die Steuerfahndung klingelt und einen Durchsuchungsbefehl präsentiert. Wie bei Frau S., einer Mandantin von mir. Deren Eltern hatten eine knappe Million in Lux angelegt. Mitte der Neunziger sind sie verstorben. Frau S. hat das Geld gleich abgeholt. In bar. Die Tausender haben gerade noch in die Handtasche gepasst.

Vor nicht allzu langer Zeit kam Frau S. auch ins Visier der Steuerfahndung. Der Aktenberg ist dort noch lange nicht abgearbeitet. Der zuständige Beamte hatte bei der Durchsuchung schon die Dollarzeichen in den Augen. Schließlich wusste er natürlich schon, dass in den Steuerklärungen von Frau S. Zinserträge nicht auftauchen und auch keine Vermögenssteuer (gab´s bis ca. 1997) angemeldet ist.

Aber Frau S. ist keine Beamtin. Deshalb hat sie das Geld nicht auf die hohe Kante, sondern in den Kleiderschrank gelegt. Um sich zu bedienen wenn ihr der Sinn danach stand. Und das war anscheinend häufig der Fall. Statt Kontoauszügen präsentierte sie Quittungen von Nobelboutiquen, Reisebüros und einem Autohaus mit Spezialgebiet irre Flitzer. Mit den Belegen konnte sie spielend nachweisen, dass sie das Vermögen ihrer Eltern in knapp 2 Jahren – sorry, Frau S. – verjubelt hat.

„Es war eine schöne Zeit“, erinnerte sie sich. „Aber es ist schon lange nichts mehr da, außer meinem Golf und dem Gehalt als kaufmännische Angestellte.“ Ich glaube, sie hat sogar eine Träne aus dem Augenwinkel gewischt.

Die Sache ging dann einige Zeit hin und her. Irgendwie sträubte sich im guten deutschen Beamtenverstand alles gegen die an sich banale Einsicht, dass Geldausgeben weder steuerpflichtig noch strafbar ist. Doch schließlich half alles nichts gegen die Erkenntnis, dass nur arbeitendes Geld steuerliche Auswirkungen hat. Frau S. kam also mit einer lächerlich geringen Nachzahlung davon. Von Bestrafung war schon gar keine Rede mehr.

Neulich treffe ich sie wieder. „Was für ein Glück“, erzählt sie mir, „dass ich diese stinkendreiche Freundin habe. Die lebt in einem irren Luxus.“ Dann schwärmte Frau S. noch davon, dass sie demnächst mal wieder eine Reise in die Südsee macht.

So richtig kann ich diese vagen Andeutungen nicht einordnen. Allerdings gibt es ja auch kein Gesetz, wonach man seinem Anwalt immer die volle Wahrheit erzählen muss…