Erster! Maas bezahlt den Makler selbst

Bundesjustizminister Heiko Maas hält sich schon an Gesetze, bevor sie in Kraft treten. Nach entsprechender Kritik erstattete er dem neuen Mieter eines ihm gehörenden Hauses die Maklergebühr.

Wegen seines Umzugs nach Berlin hatte Maas nach Presseberichten sein Haus in Saarlouis über einen Makler vermietet. Der Mieter zahlte dafür die geforderte Courtage von zwei Monatsmieten an den Makler. Diese Kosten erstattete ihm Maas jetzt, sicherlich aus gutem Grund. Denn die Änderung des Maklerrechts, wonach die Kosten derjenige trägt, der den Makler beauftragt, ist eines der ersten wichtigen Gesetzesprojekte unter Maas.

Verpflichtet zur Rückzahlung war Maas allerdings nicht. Das neue Gesetz wird voraussichtlich erst Mitte des Jahres gültig.

RAK2014 EXTRA.1 sehr kleinKarikatur: wulkan

Verdachtsfälle in Niedersachsen

Bis zu 15 Personen stehen derzeit im Verdacht, sich in Niedersachsen ihr zweites juristisches Staatsexamen erschwindelt zu haben. Sie haben möglicherweise Klausurlösungen bei einem Richter gekauft, der deswegen derzeit in Untersuchungshaft sitzt. Die Zahl wurde im niedersächsischen Rechtsausschuss genannt.

Derzeit überprüft eine Kommission die Prüfungsleistungen von knapp 2.000 Juristen, die seit 2011 in Niedersachsen Examen gemacht haben. Bislang seien 1.500 Fälle durchgearbeitet, wobei sich 15 Verdächtsfälle ergeben. Gegen den Richter, der für die Klausuren zuständig war, ist mittlerweile Anklage erhoben.

Auch die möglichen Täuscher haben wohl wenig Nachsicht zu erwarten. Die Landesregierung will Aberkennungsverfahren einleiten. „Korruption darf besonders in der Justiz keine Chance haben“, erklärte der zuständige Staatssekretär.

Gewisse Probleme bei der Bundespolizei

Der Berliner Kurier berichtet über Bundespolizisten in Berlin, die Menschen im Bereich des Ostbahnhofs zu Unrecht verfolgt und andere Straftaten begangen haben sollen.

Den Beamten soll es darum gegangen sein, gewisse Fahndungsquoten des Berliner Bundespolizei-Chefs zu erfüllen. Danach lockten dienstliche Vorteile (oder es drohten keine Nachteile), wenn eine gewisse Zahl an „Polizeivorgängen“ zustande kam. Angezeigt wurden die Polizisten von einem Kollegen, der das Treiben nicht mehr hinnehmen wollte. Die Beamten sollen teilweise geständig sein.

Dazu passend auch eine Meldung aus dem deutsch-tschechischen Grenzgebiet. Dort ergingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zwickau Haftbefehle gegen zwei Bundespolizisten, die seit Frühjahr 2013 mindestens 13-mal Chrystal Meth nach Deutschland gebracht haben sollen. Auch hier wird von Teilgeständnissen berichtet. Gegen einen dritten Beamten wird ebenfalls ermittelt.

Kein Hartz IV für viele Ausländer

Der Europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Frage gefällt, wenn Ausländer in Deutschland Hartz IV beanspruchen dürfen. Nach dem Urteil können deutsche Behörden Antragstellern grundsätzlich Hartz IV verweigern, wenn der Ausländer lediglich wegen der Sozialleistungen nach Deutschland eingereist ist.

Es ging um den Fall einer mittellosen Rumänin, die vor Jahren mit ihrem kleinen Sohn nach Leipzig zu ihrer Schwester gezogen ist. Einer Arbeit ging sie nie nach. Unter Berufung auf das Europarecht haben Sozialgerichte trotz der strengen Regelungen in Deutschland in der Vergangenheit öfters Sozialhilfe bewilligt, ohne dass der Antragsteller seinen Arbeitswillen und seine -fähigkeit belegt hat.

Die jetzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erging auf eine Vorlage des Sozialgerichts Leipzig, das um Vorabklärung der europarechtlichen Fragen gebeten hatte (Aktenzeichen C-333/13).

Gericht kippt Lohndumping-Urteil

Ein Stundenlohn von 1,53 bzw. 1,64 Euro ist doch sittenwidrig. Mit dieser Entscheidung kippt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein früheres Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus. Dort hatte ein Rechtsanwalt noch Erfolg, der seinen Bürohilfen lediglich die mageren Stundensätze zahlte.

Wegen des geringen Lohnes hatte das Jobcenter das Gehalt der Arbeitskräfte aufgestockt und verlangte nun Geld von dem Arbeitgeber, einem Rechtsanwalt. Das Arbeitsgericht Cottbus hielt den Lohn noch für vertretbar, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nicht mehr. Deshalb muss der Rechtsanwalt nun dem Jobcenter Ersatz leisten – und künftig angemessene Löhne zahlen (Aktenzeichen 6 Sa 1148/14, 6 Sa 1149/14).

Die falsche Anwältin

Eine 40-Jährige soll in der Region Odenwald öfter als Rechtsanwältin vor Gericht fungiert haben – und zwar ohne Beanstandung. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass die Frau lediglich mal Jura studiert hat. Einen Abschluss kann sie aber nicht vorweisen.

Ein Rechtsanwalt aus dem Kreis Miltenberg soll die vermeintliche Juristin mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet haben. Laut Polizei spricht einiges dafür, dass die Frau den Anwalt über ihre Qualifikation in die Irre geführt hat. Die Gerichte hatten an den Vollmachten, welche die Frau in den Verhandlungen vorlegte, dann auch nichts auszusetzen. Insgesamt soll es sich um mehr als 30 Verfahren handeln.

Die Geschichte klingt erst mal merkwürdig, kann sich aber tatsächlich so zugetragen haben. Ich jedenfalls habe es noch nie erlebt, dass ein Richter vor der Verhandlung meine Qualifikation prüft, indem er meinen Anwaltsausweis oder gar meine Zulassungsurkunde sehen will. Vielmehr reicht – zum Glück – ein halbwegs glaubwürdiger Auftritt. Und natürlich kann der Besitz einer Robe nicht schaden. Normalerweise verlangen Gerichte auch gar keine schriftliche Vollmacht, wenn ein Anwalt für den anderen einen Termin wahrnimmt. Dass die Frau eine Vollmacht dabei hatte, hat ihrer Glaubwürdigkeit deshalb sicher eher nicht geschadet.

Auch der Anwalt selbst kann schlicht reingelegt worden sein. Wenn er etwa die Dame nur zu Verhandlungsterminen geschickt hat, wird er sie als freie Mitarbeiterin bezahlt haben. Mehr als eine Rechnung über die geleisteten Dienste kriegt er da nicht zu Gesicht. Und ob man sich von einer „Kollegin“, die glaubwürdig daher kommt, als mutmaßlich kleiner Anwalt weitere Nachweise vorlegen lässt, ist eine Geschmacksfrage. Geschadet hätte etwas mehr Skepsis dem Anwalt allerdings nicht. Bei ihm wurde nämlich auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Kein Schweigerecht bei Hartz IV

Nahe Angehörige von Hartz-IV-Empfängern müssen im Prozess die Hosen runterlassen, wenn es um ihr eigenes Einkommen geht. Sie können sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die Angehörigen müssen vielmehr angeben, was sie verdienen und welches Vermögen sie haben.

Dem Prozess lag ein typischer Sachverhalt zu Grunde. Ein Antragsteller wollte Sozialleistungen beziehen. Das Amt ging ging aber davon aus, dass seine Eltern Unterhalt zahlen können. Die Eltern weigerten sich aber, Auskünfte zu geben und beriefen sich auf ihr gesetzlich verankertes Zeugnisverweigerungsrecht. Danach dürfen sie in der Tat grundsätzlich schweigen.

Allerdings entnehmen die Richter § 385 Zivilprozessordnung eine gewichtige Ausnahme. Danach erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht nicht auf „Tatsachen, welche die durch das Familienverhältnis bedingten Vermögensangelegenheiten betreffen“. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die erforderlichen Angaben genau unter diese Ausnahme fallen.

Das Landessozialgericht geht in einer Pressemitteilung selbst davon aus, dass die Entscheidung große praktische Relevanz haben wird (Aktenzeichen L 19 AS 1880/14 B und L 19 AS 1906/14 B).

Werbung mit Olympia ist nicht tabu

Auch Nicht-Sponsoren der Olympichen Spiele dürfen unter Umständen mit den Begriffen „Olympia“ und „olympisch“ werben. Darin liege nicht unbedingt ein unzulässiger Image-Transfer, entschied der Bundesgerichtshof im Prozess gegen einen Kontaktlinsenhersteller.

Die Firma hatte währender Olympiade in Peking mit „Olympischen Preisen“ und „Olympia-Rabatt“ geworben, ohne einen Vertrag mit dem Deutschen Olympischen Sportbund zu haben. In letzter Instanz scheiterte der Sportbund mit seinem Versuch, den Kontatklinsenhersteller mit Hilfe der Justiz olympische Zurückhaltung aufzuerlegen.

Laut dem Gericht stellt ein „Olympia-Rabatt“ nur einen zeitlichen Bezug zum Sportereignis her. „Olympische Preise“ signalisierten lediglich den Anspruch, dem Kunden Höchstleistungen zu bieten. Der allgemeine Sprachgebrauch gehe nicht so weit, dass der Verbraucher bei jeder Erwähnung des Begriff Olympia ganz konkret an die olympischen Spiele denkt und das Produkt positiv mit dem Sportereignis in direkten Zusammenhang bringt. Vielmehr würden hier nur positive Assoziationen geweckt, aber das sei nun mal typisch für Werbung.

Die Entscheidung ist klar von dem Bestreben getragen, den Wortstamm Olympia nicht komplett monopolisieren zu lassen. Das ist begrüßenswert (Aktenzeichen I ZR 131/13).

Verfahren gegen Lothar König wird eingestellt

Das Verfahren gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König wird eingestellt. König erklärte sich bereit, eine Geldauflage zu Gunsten der Justiz und der Kirche in Dresden-Mitte zu zahlen. König war vorgeworfen worden, er habe bei Protesten gegen eine rechte Veranstaltung schweren Landfriedensbruch begangen.

Königs Verteidiger erklärt in einer Pressemitteilung, warum König sich mit der Geldauflage einverstanden erklärt hat:

Motiv für die Zustimmung des Angeklagten ist, daß er aufgrund christlicher Überzeugung nach der langen Phase des Haders und des Streits, unter der nach seiner Wahrnehmung nicht nur er gelitten hat, einen Beitrag zum Rechtsfrieden
leisten will. Jurisdiktion ist Menschenwerk, das fehlsam ist. Der Angeklagte läßt sich bei seiner Entscheidung von seinem umfassenden seelsorgerischen Auftrag leiten, mit dem er sein gesamtes Leben verbindet. Mit diesem Auftrag ist ein versöhnlicher Abschluß eines für alle Beteiligten massiv belastenden Ereignisses (Verfahrens) besser zu vereinbaren als „Rechthaberei“, die in diesem Falle die Suche nach irdischem Recht-Behalten wäre, obschon die Geschichte über die Ereignisse am 19. 2. 2011 – Gott sei Dank – längst hinweggegangen ist.

Früherer Beitrag zum Thema

Kampf gegen Schulpflicht darf im Gefängnis enden

Der Staat darf die Schulpflicht auch mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine hessische Regelung für rechtmäßig, die schulverweigernden Eltern bis zu einem halben Jahr Gefängnis androht.

Ein Paar, das neun gemeinsame Kinder hat, war gegen seine mehrfache Verurteilung zu Geldstrafen vor das Verfassungsgericht gezogen. Sie beriefen sich darauf, aus Glaubens- und Gewissensgründen ihre Kinder selbst zu Hause zu unterrichten.

Das Verfassungsgericht sieht hier einen klaren Vorrang der allgemeinen Schulpflicht. Die Schulpflicht verhindere religiös oder weltanschaulich motivierte „Parallelgesellschaften“ und sorge für die Integration von Minderheiten. Selbst ein erfolgreicher Heimunterricht berge die Gefahr, dass Kinder nicht die nötige Toleranz gegenüber anderen Meinungen erlernen. Hierfür biete die Gemeinschaft von Schulklassen die geeignetere Grundlage.

Auch die mehrfache Verurteilung halten die Richter für rechtmäßig. Auch wenn die Kinder aufgrund einer Grundsatzentscheidung nicht zur Schule geschickt würden, liege bei jeder Schulverweigerung ein eigener Fall vor. Die Sanktionen seien auch verhältnismäßig. So hätten die Eltern selbst nicht dargelegt, dass sie sich ernsthaft um Alternativen zum Heimunterricht bemüht hätten. In Frage wäre zum Beispiel gekommen, die Kinder auf eine Bekenntnisschule zu schicken (Aktenzeichen 2 BvR 920/14).

ebay-Auktionen: Abbruch kann teuer werden

Man kann wohl nicht oft genug darauf hinweisen: Wer auf ebay Auktionen ohne ausreichendes Mindestgebot startet, tut dies auf eigenes Risiko. Der vorzeitige Abbruch einer unbefriedigend verlaufenden Auktion gibt dem Meistbietenden Anspruch auf Schadensersatz. Dies stellt aktuell das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil klar.

Eine Firma hatte auf ebay einen Gabelstapler angeboten, und zwar für ein Mindestgebot von einen Euro. Sie brach die Auktion aber ab, als das Gebot bei 301 Euro lag. Den Stapler verkaufte sie anderweitig für 5.355 Euro. Von dem Geld wird sie nun nicht nichts haben, denn sie muss die Differenz an den Bieter zahlen, der nicht zum Zuge gekommen ist.

Ebay-Auktionen sind, so das Gericht, ein verbindliches Angebot an denjenigen, der am Ende die Auktion gewinnt. Das gelte jedenfalls so lange, wie der Anbieter die Auktion nicht ausdrücklich als unverbindlich kennzeichnet.

Das Gericht beschäftigt sich auch noch mit einem anderen Aspekt. Die Staplerverkäuferin hatte behauptet, der zu kurz gekommene ebayer sei ein sogenannter „Abbruchjäger“. Er spekuliere also gerade darauf, dass Auktionen nicht richtig zu Ende gebracht werden, um später Schadensersatz zu fordern. Für die Richter spielt das keine Rolle. Die Motive des Käufers seien unerheblich, so lange er zur Zahlung des Kaufpreises bereit sei (Aktenzeichen 28 U 199/13).

Lokführer lehnen Vergleichsvorschlag ab

Der Versuch der Deutschen Bahn, den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) per Gerichtsbeschluss abzuwenden, ist zunächst gescheitert. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte es ab, eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Das Gericht geht offenbar davon aus, dass der Streik zumindest derzeit nicht unverhältnismäßig ist.

Die Verhandlung dauerte nach Angaben des Arbeitsgerichts mehrere Stunden. Die Richterin machte einen Vergleichsvorschlag, der aber nicht zu einer Verständigung führte. Die GDL lehnte den Kompromiss ab. Die Bahn hätte nach eigenen Angaben dem Fahrplan für weitere Gespräche zugestimmt und entsprechend den Vorgaben des Arbeitsgerichts intensiv mit der GDL verhandelt.

Die Bahn erklärte heute, dass sie gegen das Urteil sofort Berufung einlegt.

Update: Die GDL hat am Freitag auch in der nächsten Instanz einen Vergleichvorschlag abgelehnt. Die Gewerkschaft besteht auf einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Frankfurt.

Älterer Beitrag zum Thema

Kein Pauschalverdacht gegen Ultras

Allein die Tatsache eines Ermittlungsverfahrens und die angebliche Mitgliedschaft in der Hooligan-Szene ist kein Grund für Aufenthaltsverbote von Fußballfans, hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Einem Anhänger des KSV Hessen-Kassel hatte die Polizei verboten, sich während eines Fußballspiels im Stadtgebiet Trier aufzuhalten. Zur Begründung wurde lediglich angeführt, er sei Mitglied der Ultra-Szene und möglicherweise an Ausschreitungen beteiligt gewesen. Dieser Vorwurf wurde jedoch nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann mangels Tatverdachts eingestellt.

Das Urteil kann man hier nachlesen.

Bahn klagt gegen Streik

Die Deutsche Bahn greift zu juristischen Mitteln, um den Lokführerstreik zu verhindern. Der Konzern hat beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main beantragt, den Streik der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) zu verbieten.

Die Bahn hält den Streik für unzulässig. Das Verhalten der GDL zeige, dass diese Kompromissangebote der Bahn gar nicht inhaltlich prüfe. Außerdem treffe der Streik die Reisenden unverhältnismäßig hart. So würden jetzt gerade viele Urlauber zurückreisen, außerdem wollten viele Menschen zu den Feiern zum 25. Jahreestag des Mauerfalls reisen.

Die Bahn sagt, sie habe den Antrag auf eine einstweilige Verfügung „schweren Herzens“ Herzens gestellt. Dabei sei man sich auch bewusst, dass die Arbeitsgerichte in den meisten Streikprozessen für die Arbeitnehmer entscheiden.

Laut dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist möglicherweise noch heute mit einer Entscheidung zu rechnen.