Da ist jemand der Meinung, wir seien verpflichtet, auf jede seiner zahlreichen Mails eine Eingangsbestätigung zu schicken.
Verpflichtet?
Da ist jemand der Meinung, wir seien verpflichtet, auf jede seiner zahlreichen Mails eine Eingangsbestätigung zu schicken.
Verpflichtet?
Schon sechs Jahre zieht sich der Fall einer Mandantin, die ohne erforderliche Genehmigung einen Kampfhund gehalten haben soll. Gegen die Mandantin ist im Sommer 2001 ein Strafbefehl erlassen worden. Der war gestützt auf § 143 Strafgesetzbuch. Die Vorschrift drohte jedem, der ohne Erlaubnis einen „gefährlichen Hund“ hält, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren an.
In wenigen Tagen soll über den Einspruch gegen den Strafbefehl verhandelt werden. Bei der Vorbereitung las ich zunächst, dass das Bundesverfassungsgericht einen Teil des § 143 Strafgesetzbuch für verfassungswidrig erklärt hat. Allerdings nur einen Absatz, der sich auf Züchter und Händler, nicht jedoch auf Hundehalter bezieht. Der Bundestag hatte sich im Kompetenzgestrüpp des Grundgesetzes verstrickt. Jedenfalls war er nach Meinung der Verfassungsrichter überhaupt nicht zuständig.
Erfreulich war der Check, ob der Gesetzgeber Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts gezogen hat. Und wenn ja, welche. Der Bundestag hat vor einem knappen Jahr den § 143 Strafgesetzbuch komplett aufgehoben. In die gedruckten Gesetzestexte hat es diese Änderung teilweise noch gar nicht geschafft.
Die Strafnorm, auf welche der Strafbefehl gestützt ist, existiert also nicht mehr. Wenn ich nicht völlig falsch liege, wird § 2 Abs. 3 Strafgesetzbuch angewendet werden müssen:
Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
Kein Gesetz, milder geht’s doch gar nicht.
Wollen Sie die Domain „anwalt-düsseldorf.de“ erwerben? Per Spammail warb am Samstag eine Kölner Werbeagentur für diese einmalige Gelegenheit. Begründung:
… dass eine gute Internet-Domain heutzutage sehr wichtig ist um im Internet auffindbar zu sein, bedarf glaube ich – keiner Diskussion. Selbstverständlich spielt auch die Einfachheit der Begriffe und Schlagwörter in der Domain um Sie sich leichter zu merken eine entscheidende Rolle. Daher hat unsere Eingabe der Suchbegriffe Anwalt Düsseldorf in der Suchmaske der Suchmaschine von Google (www.google.de) (http://www.google.de/search?hl=de&q=anwalt+d%C3%BCsseldorf&meta=) ca. 1.190.000 Ergebnisse geliefert und in den lokalen Ergebnisse der gleichen Suchmaschine (http://www.google.de/maps?hl=de&q=anwalt&near=D%C3%BCsseldorf&view=text
&sa=X&oi=local&ct=title ) waren es immer noch ca 16.184 Ergebnisse. D.h. falls Sie Pech haben und nicht in unter den ersten 50 dieser Liste gelistet sind (weil kein Mensch danach Lust hat weiter zu klicken), könnte es sein, dass Sie niemals erreichbar für potentielle Mandanten sind, die Ihren Namen nicht kennen.
Schon wenige Stunden später der Rückzieher:
… wie müssen uns für unsere E-Mail entschuldigen. Wir wollten Ihnen keine „Spams“ schicken, sondern lediglich nur Anfragen und informieren, weil wir für Sie nur einen Vorteil sahen.
Weil wir eine sehr junge Werbeagentur sind, ist uns ein Fehler unterlaufen! 1. haben Sie aufgrund eines Systemfehlers auch mehrmals unsere E-Mail erhalten und 2. wussten wir nicht, dass dies unter Umständen verboten sein kann (Wir wollten Sie lediglich nur informieren, damit Sie einen Vorteil haben).
Netterweise hat uns einer Ihrer Kollegen (ohne entgeltliche Abmahnung), damit wir als junge Werbeagentur überhaupt eine Chance haben noch als Firma zu existieren, dass wir Ihm keine solcher „Info oder Angebotsemails“ schicken und uns auf die rechtliche Lage hingewiesen. Bitte geben Sie uns nochmals die Gelegenheit „zu überleben“.
Wir entschuldigen uns für die Umstände und werden Ihre Adresse aus unserer Liste löschen und Ihnen keine weiteren E-mails mehr schicken.
Nochmals: Es tut uns leid.
Hochachtungsvoll
S. K. (Geschäftsführer)
Die Chance aufs „Überleben“ bewerte ich, offen gestanden, eher als gering.
Am Amtsgericht Mönchengladbach geht in Bußgeldsachen nichts ohne tatkräftige Zeugen. Die Messvideos bestimmter Polizeidienststellen benutzen ein Format, welches der Dienstfernseher (grooooße Bildröhre) nur richtig anzeigt, wenn er auf der Seite steht. Der als Zeuge geladene Polizist legte schon von sich aus Hand an; aber auch der Richter war sich zum Anpacken nicht zu schade.
Die kleine Vorführung hat sich sogar gelohnt. Das Bußgeld ging auf 35 Euro runter. Was bedeutet, dass mein Mandant, ein Berufskraftfahrer, keinen weiteren Punkt in Flensburg erhält.
Die Zeitschrift Maxim* stellt in der Sektion Entertainment DVDs, Games, Musik und Hörbücher vor. Fürs gedruckte Wort ist kein Platz (mehr). Eine fast schon charmante Erklärung bietet die Unterzeile zur Rubrik Hörbücher:
Die besten Bücher, die man nicht lesen muss.
* Wie immer nur zur Kurzweil der Mandanten gekauft.
Spar-Markt. nah & gut. Ich bin dritter in der Schlange an der Kasse. Eine junge Frau steht plötzlich neben dem vorderen Kunden, eine Cola-Flasche in der Hand. „Kann ich die auch beim Bäcker zahlen?“ „Neeeeein.“ Das Mädchen inszeniert einen herrlich ratlosen Blick. Dann gibt sie sich einen Ruck. „Darf ich schnell zwischendurch bezahlen?“
Die Kassiererin zuckt mit den Schultern. Die Leute vor mir verspannen zwar, sagen aber nichts. Die junge Frau kriegt ihre Cola und stapft gut gelaunt davon. „Die soll sich lieber beim Friseur vordrängeln“, tobt der Mann ganz vorne in der Schlange. „Unverschämtheit“, zischelt die Frau hinter ihm. „Wir warten doch auch.“ Die Kundin vor mir dreht sich zu mir um. Ich kenne sie, weiß aber nicht von wo. Ihre Gesichtsmuskeln zucken. „So eine Gör, als wenn wir unsere Zeit gestohlen haben.“
„Also, ich hätte sie vorgelassen.“ Sage ich in die neue Stille und die fragende Miene der Vorderfrau hinein. „Und wenn Sie was dagegen haben, dann müssen Sie es der Kundin sagen. Und nicht später schimpfen.“ Mist, denke ich, jetzt gibt’s überflüssiges Theater.
Doch eigentlich sollte ich es schon besser wissen. Die Leute vor mir gucken kurz, als wäre ich vom Mond. Doch keiner sagt was. Ich nehme an, das heben sie sich auf, bis ich um die Ecke verschwunden bin.
„Ich werde unfreundlich, wenn mir Verfassungsbruch vorgeworfen wird“.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble
Brillant, wie er mit einem Satz sein eigenes „Ich will doch neuer Bestes“-Getue widerlegt.
Der Lkw-Fahrer, dem hellseherische Fähigkeiten zugemutet wurden, kommt ohne Bußgeld davon. Die Richterin am Amtsgericht Montabaur konnte ebenfalls nicht erkennen, dass ein Kraftfahrer bei einem Miet-Lkw vor Fahrtantritt überprüfen muss, ob der Geschwindigkeitsbegrenzer auf die korrekte Geschwindigkeit eingestellt ist. Ohne Spezialkenntnisse dürfte das bei einem modernen Lastwagen ohnehin nicht zu machen sein.
Das Verfahren ist eingestellt worden. Weil die Bußgeldbehörde auch vorher hätte merken können, dass an der Sache nichts dran ist, muss die Staatskasse nicht nur die Verfahrens-, sondern auch meine Kosten übernehmen. Letztlich kein billiges Knöllchen. Für den Steuerzahler.
Heute ging es am Amtsgericht darum, wer wen misshandelt hat. Der Bundespolizist, als er meinen Mandanten schwarzer Hautfarbe bei einer Ausweiskontrolle in den Knebelgriff nahm, obwohl der Angehaltene schon seine Brieftasche rausgeholt hatte. Oder der Angeklagte, der auf die höfliche Bitte nach seinem Ausweis im Hauptbahnhof den Beamten unvermittelt zu Boden geschlagen und auf ihn eingetreten haben soll.
Die Vernehmung des Bundespolizisten brachte jedenfalls ein erstaunliches Ergebnis. Stand in der Anzeige noch, mein Mandant habe wütend zugeschlagen, war jetzt nur noch von einer „Abwehrreaktion“ die Rede. „Das war kein bewusster Schlag, und verletzt worden bin ich auch nicht.“ Daran, dass mein Mandant ihn laut Anzeige mehrfach getreten hat, konnte sich der Beamte nicht mehr erinnern. Er war sich sogar sicher, dass der Angeklagte „so was“ nicht gemacht hat.
Wir haben die Frage offengelassen, wieso man Dinge in die Anzeige schreibt, die nicht stimmen. Denn beide Seiten beteuerten unvermittelt, der andere sei doch eigentlich ein netter Kerl. Und keiner habe es böse gemeint hat, was auch immer genau vorgefallen ist.
Das Verfahren konnte also eingestellt werden. Mit einer korrekten Anzeige hätte der Steuerzahler allerdings eine Menge Geld gespart. Denn eine „unbewusste Abwehrreaktion“ ohne Folgen hätte selbst der schärfste Staatsanwalt in die Tonne gekloppt.
Die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen die Operation Mikado ist eingereicht. Ich bedanke mich bei Jens Ferner. Er hat den Schriftsatz maßgeblich vorbereitet.
Sobald ich etwas aus Karlsruhe höre, sage ich Bescheid.
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Es ist ja wirklich nett, wenn einem die Polizei in geeigneten Fällen die Möglichkeit gibt, sich schriftlich zum Tatvorwurf zu äußern.
Wen allerdings dieser Fragebogen nicht zum Anwalt treibt, dem ist nicht zu helfen.
Ich habe mich selbst und meine Kollegin Annette Mertens gemäß § 22 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gerade schriftlich bevollmächtigt, mich in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.
Nicht, dass es von interessierter Seite noch heißt, der Antragsteller Udo Vetter hat dem Verfahrensbevollmächtigten Udo Vetter keine ordnungsgemäße Vollmacht erteilt, deshalb ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig.
Man muss heutzutage ja mit allem rechnen.
Habe mich gerade geärgert, dass es bei einer bestimmten Staatsanwaltschaft nicht einmal möglich ist, über die Telefonzentrale hinwegzukommen. Einfach, weil sich dort in den meisten Fällen niemand meldet. Nicht nur heute, sondern schon seit Monaten, wenn nicht Jahren.
Aber was rege ich mich auf? Woanders ist es auch nicht besser, wie Berliner Kollegen gerade erfahren.