Kontologie

Sehr schlau: Die TAN mit schwarzem Kuli durchstreichen, bevor du sie dir gemerkt hast.

Noch schlauer: Nach Monaten merken, dass es gar keinen Sinn mehr macht, nummerierte TANs durchzustreichen.

Der gegenteilige Eindruck

Warum berichtet die Tagesschau nicht über den Mord an dem 9-jährigen Mitja aus Leipzig? Der Chefredakteur erklärt es so:

Wir bleiben bei unserer Linie: Keine Berichterstattung über einzelne Kriminalfälle, wenn sie denn keine gesamtgesellschaftliche Bedeutung haben. Das klingt herzlos, weiß ich. Aber dem Himmel sei dank gehen die Tötungsdelikte mit Kindern seit Jahren zurück. Eine umfangreiche Berichterstattung über einzelne Fälle erweckt dagegen den gegenteiligen Eindruck. … Unser Profil ist eben etwas anders als bei anderen Nachrichtensendungen: große Distanz zu Boulevard-Themen, keine Sensationshascherei, Schwerpunkt auf politischer Information.

Das ist mal ein Standpunkt. Auch wenn gleichzeitig die Angst durchschimmert, gnadenlos von BILD zerlegt zu werden.

32 Polizisten überwachen einen freien Mann

Sage und schreibe 32 Polizeibeamte bewachen in Quedlinburg einen entlassenen Straftäter rund um die Uhr. Das berichtet Focus online. Nach dem Bericht gelang es dem Mann jetzt, seine Verfolger abzuschütteln. Er soll danach in Ruhe ein Bordell besucht haben.

Der Mann hat seine Freiheitsstrafe abgesessen. Gerichte haben eine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. Wie lange der Überwachungsdruck aufrechterhalten bleiben soll, ist nach dem Bericht unklar.

Bin gespannt, wann der Mann auf Unterlassung klagt.

(Quelle des Links)

Mit allem einverstanden

Die „Einverständniserklärung DNA“ der nordrhein-westfälischen Polizei (PDF) ist ein Muster an Rechtsstaatlichkeit.

Der Beschuldigte bestätigt, er sei darüber belehrt worden, dass er nicht gesetzlich verpflichtet ist, Körperzellen für eine DNA-Analyse abzugeben. Er wird darauf hingewiesen, dass sein DNA-Muster auch für Ermittlungen in künftigen Strafverfahren verwendet werden kann. Außerdem wird er informiert, dass grundsätzlich nur der Richter die Entnahme der Körperzellen anordnen kann und dass ohne Einverständnis des Beschuldigten DNA-Untersuchungen in künftigen Verfahren nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt sind.

Die Unterschriftenquote beträgt um die 90 %. Allerdings nur, wenn kein Anwalt im Spiel ist. Ich für meinen Teil grübele immer wieder, wie die Leute von der Kripo das hinbekommen. Bei einem Buchclub könnten einige jedenfalls ganz groß Karriere machen.

Nicht überholt

„Ich bin dann an dem Fahrzeug vorbeigefahren.“

„Wo ist der Unterschied zum verbotswidrigen Überholen?“

„Vorbeifahren ist doch kein Überholen. Außerdem, Sie sind doch der Anwalt.“

Die Einspruchsbegründung werde ich noch nicht sofort formulieren. Darüber muss ich erst noch mal nachdenken.

Mikado: Entscheidung kann noch dauern

Der Amberger Rechtsanwalt Jörg Jendricke wehrt sich ebenfalls gegen die Kreditkarten-Rasterfahndung im Rahmen der „Operation Mikado“.

Seine Antragsschrift an das Amtsgericht Halle ist hier nachzulesen.

Von Mitantragstellern habe ich erfahren, dass diesen erst vor wenigen Tagen Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft übermittelt wurden. Einige haben wohl ebenfalls um die Möglichkeit geben, sich hierzu nochmals äußern zu können. In einem Fall hat das Amtsgericht Halle eine Frist bis zum 9. März eingeräumt.

Wegen der gleichgelagerten Sachverhalten wird der Ermittlungsrichter kaum vor Ablauf der letzten Äußerungsfrist entscheiden.

Weitere Beiträge zum Thema:

Generalverdacht und Verhältnismäßigkeit;

Mikado-Fahndung traf auch Unschuldige

AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

“ Volksstimme“: Interview zu Mikado

20 Anträge gegen „Mikado“

Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;

Telepolis: Fragen zu Mikado

Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

Weiterer Antrag gegen Mikado

Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

Mikado: Stäbchen für Stäbchen

Vorfeldermittlungen

Mikado

Cicero-Durchsuchung war rechtswidrig

Die Durchsuchung der Cicero-Redaktion war rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht stellt in einem heute veröffentlichten Urteil fest, dass Medienmitarbeiter besonderem verfasssungsrechtlichen Schutz unterliegen. Dieser Schutz dürfe nicht dadurch ausgehebelt werden, dass sie der Beihilfe zu einer Straftat bezichtigt werden, die noch nicht einmal feststeht. Konkret war dem Journalisten Bruno Schirra und der Cicero-Redaktion vorgeworfen worden, durch die Veröffentlichung brisanten BKA-Materials Beihilfe zum Geheimnisverrat begangen zu haben.

Pressemitteilung des Verfassungsgerichts.

Das Urteil.

Ganz locker wegsperren

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant die Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende. Damit könnten auch unter 21-Jährige bis an ihr Lebensende eingesperrt bleiben, sofern Gutachter ihnen Gefährlichkeit attestieren. Die Sicherungsverwahrung soll schon bei Freiheitsstrafen ab sieben Jahren möglich sein, berichtet beck-aktuell.

Der bayerischen Justizministerin ist selbst das noch nicht hart genug. Sie will Jugendliche schon ab Freiheitsstrafen von fünf Jahren wegsperren können. Der Deutsche Richterbund dagegen lehnt die Vorschläge als populistisch ab.

Ich plädiere dafür, die Leute einzusperren, welche für die Verwahrlosung und Perspektivlosigkeit der jugendlichen Straftäter mitverantwortlich sind. Also jene, die der Ghettobildung tatenlos zuschauen, Schulen verfallen lassen, Freizeiteinrichtungen und Betreuungsangebote schließen und denen es piepegal ist, ob Leute aus gewissen Stadtteilen schon deshalb keine Lehrstelle bekommen, bloß weil sie die falsche Wohnadresse haben.

Ein schönes Paar

Der wegen Mordes und nicht wegen seiner politischen Ansichten verurteilte Christian Klar hat eine Grußbotschaft verfasst. Darin (Dokumentation) kommt zum Ausdruck, dass er politisch den alten Idealen anhängt. Sofern man derartiges überhaupt in seinen verschwurbelten Sätzen ausmachen kann.

CSU-Generalsekretär Markus Söder hat dazu natürlich gleich eine Meinung:

Nun zeigt sich, dass so ein Mann nie auf freien Fuß kommen darf.“ Christian Klar müsse „bis ans Ende seines Lebens hinter Schloss und Riegel bleiben. Ein Gnadenerweis ist undenkbar.“

Die beiden sind eigentlich ein schönes Paar. Was Lernunfähigkeit und Verbohrtheit angeht.

20 Minuten Bonn

Ein Anwaltsbüro aus Ichweißnochnicht hat telefonisch angefragt, ob wir am Freitag um 10.00 Uhr in Untervollmacht einen Termin am Arbeitsgericht Bonn wahrnehmen können. Um 10.20 Uhr habe ich im selben Saal schon einen eigenen Termin. Ich glaube, es ist der erste in Bonn seit zwei, drei Jahren.

Bis ich das angekündigte Fax gelesen habe, will ich noch nicht an einen Zufall glauben. Aber auf jeden Fall habe ich nichts dagegen. Da lohnt sich wenigstens die Fahrt.

Fragen an Dr. Schäuble

Am 8. Februar gab Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble der taz ein vielbeachtetes Interview. Praktisch jeder Satz gab Anlass zur Diskussion (siehe auch diesen Beitrag).

Mir drängten sich einige Fragen auf. Deshalb habe ich diese Fragen an die Pressestelle des Innenministeriums geschickt. Meine Mail vom 9. Februar:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Autor des law blog. Mit rund 10.000 Seitenabrufen täglich und nochmals so vielen Lesern des RSS-Feeds gehört die Seite zu den reichweitenstärksten Weblogs Deutschlands, vgl. z.B. die Statistik bei Blogscout.de.

Nun zu meiner Anfrage:

Im Interview mit der tageszeitung vom 08. Februar 2008 hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Folgendes geäußert:

“Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.”

Hierzu habe ich einige Fragen:

1. Wieso ist der Bundesinnenminister der Meinung, dass das Bundeskriminalamt zuständig für die Überwachung von unanständigen Leuten ist und diesen unanständigen Leuten Trojaner auf die Computer schicken muss?

2. Was versteht der Bundesinnenminister unter „unanständig“?

2. Sieht der Bundesinnenminister einen Unterschied zwischen Leuten, die „unanständig“ sind und solchen, die einer Straftat verdächtig sind oder im Verdacht stehen, eine Straftat von erheblichem Gewicht vorzubereiten? Wenn ja, worin liegt dieser Unterschied?

3. Ist der Bundesinnenminister heute der Meinung, dass er sich in der CDU-Parteispendenaffäre anständig verhalten hat? Falls ja, warum hat er sich dann vor dem Deutschen Bundestag dafür entschuldigt, dass unter seinem Vorsitz illegale Zahlungen an die Partei erfolgten und er nicht die volle Wahrheit über seine Kontakte mit dem Waffenhändler Schreiber gesagt hat?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht

Das ist jetzt mehr als zwei Wochen her. Ich habe weder eine Eingangsbestätigung noch eine Stellungnahme erhalten.

Aber das ist ja auch eine Antwort.