Korruption: Neben GEZ auch Versicherungen betroffen?

In der Korruptionsaffäre um offenbar bestochene Mitarbeiter der Rundfunkgebühreneinzugszentrale GEZ in Köln hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal auch bei zwei großen Versicherungskonzernen durchsucht.

Behördensprecher Alfons Grevener bestätigte gestern auf Anfrage, der Verdacht der Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr richte sich auch gegen Angehörige der AMB-Generali in Aachen und der DEVK in Köln. Deswegen seien Büros von Mitarbeitern und deren Wohnungen durchsucht worden.

Wie berichtet, soll ein Verkäufer einer Wuppertaler EDV-Firma seit vier Jahren leitende Angestellte in Unternehmen mit Geschenken geschmiert haben, um an überteuerte Aufträge zu kommen. Die GEZ hat inzwischen beteuert, sie unterstütze die Ermittlungen der Strafverfolger. Auch AMB Generali und die DEKV boten ihre Zusammenarbeit an. (pbd)

Angekettet sind höchstens die Freier

Wer demnächst in den Puff geht, darf sich einen Stern mit der Aufschrift „Hilfssheriff“ an die Brust heften. Es gehört dann nämlich zu seinen Pflichten zu überprüfen, ob die Dienstleisterin der Zwangsprostitution nachgeht. Zeigt der Kunde dies dann nicht an, muss er nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Bundesfrauenministerin von der Leyen hat heute schon einmal geschildert, worauf Kunden von Prostituierten künftig achten müssen. Wenn die Prostituierte beispielsweise kein Deutsch spreche und blaue Flecken habe, dann müsse dies gemeldet werden. So zitiert die Deutsche Presseagentur die Ministerin.

Frau von der Leyen denkt, Strafrecht ist für gesellschaftliche Probleme so was wie Alka Seltzer für Kopfschmerzen. Damit steht sie offensichtlich nicht alleine in der Politik. Und das führt zu Vorschriften, die schon am Bestimmtheitsgebot scheitern werden. Straftatbestände müssen nämlich so formuliert sein, dass der Bürger vor einem bestimmten Verhalten abschätzen kann, ob er sich damit strafbar macht.

Dass dies bei der neuen Gesetzesidee dem durchschnittlichen Kunden (oder worauf wird sonst abgestellt?) möglich ist, kann aber nur jemand glauben, der noch nie in einem Bordell oder einer Privatwohnung war, in der „Modelle“ arbeiten. Ich nehme zwanglos an, dies trifft auf die Ministerin zu. Leider, denn ansonsten würde sie nicht so absurde Vorgaben machen.

Zwangsprostitution läuft kaum noch über (erkennbare) körperliche Gewalt. Es wird Frau von der Leyen überraschen, aber angekettet sind in solchen Läden höchstens mal die Freier. Der Treibstoff für Zwangsprostitution ist vielmehr eine Mischung aus psychischem Druck (Drohung mit dem Ausländeramt), instrumentalisierter Drogen-, Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit und einem Wechselspiel von materiellen Anreizen und Bestrafungen. Das und nicht blaue Flecken sind Zuhälterei 2.0. Auch hier bleibt die Zeit nicht stehen.

Die Erkennbarkeit derartiger Umstände tendiert für den Kunden aber gegen Null. Und so stellt sich die Frage, was das Gesetz eigentlich bezwecken soll. Mir scheint, die rapide schwindende soziale Ächtung der Prostitution soll durch die Hintertür wieder gesteigert werden. Und zwar durch die Angst, dass man sich mit einem Puffbesuch künftig sehr schnell Polizeibesuch einfangen kann.

Wer hat wohl geklickt?

Die Veröffentlichung von Polizeiprotokollen in Südhessen soll ein Bedienungsfehler gewesen sein, berichtet heise online. Die Einsatzberichte, einschließlich der Namen und Adressen Beschuldigter, seien nur für das Intranet bestimmt gewesen.

Wie es scheint, wird der „Bedienungsfehler“ gleich zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme umfunktioniert:

Nun warnt das Präsidium eindringlich vor einer Speicherung, Verbreitung oder sonstigen Nutzung, da es sich beim Verbreiten dieser Daten um Verstöße handelt, die als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden könnten.

Ob bei Google schon IP-Nummern abgefordert wurden?

Besonders ärgerlich

Wir vollstrecken ja beharrlich. Aber in Udo L. scheine ich meinen Meister gefunden zu haben. Der Vollstreckungsbescheid über 663,02 DM wird nächsten Monat zehn Jahre alt. Bislang hat Udo L. seine Adressen, Arbeitgeber und Bankkonten immer so schnell gewechselt, dass beim Zugriff (schönes Wort) nichts mehr zu holen war.

Besonders ärgerlich ist, dass ich meinem säumigen Ex-Mandanten in der ganzen Zeit schon mindestens dreimal in der Stadt begegnet bin; zuletzt kam er mir auf einer Rolltreppe im Kaufhof an der Kö entgegen.

Leider hatte ich gerade keinen Gerichtsvollzieher für eine Taschenpfändung dabei.

GEZ-Mitarbeiter suchten im Bordell nicht nach Empfangsgeräten

Drei Angehörige der Chef-Etage in der Kölner Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) stehen unter dem Verdacht der Korruption. Sie haben sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Wuppertal jahrelang schmieren lassen. Der Drahtzieher ist offenbar ein Verkäufer einer Firma für Elektronische Datenverarbeitung in Wuppertal. Er soll den Dreien – und sieben Einkäufern anderer Firmen – seit vier Jahren die Besuche von Bordellen, Restaurants und Fußballspielen finanziert haben.

Gestern morgen durchsuchten deshalb 50 Kriminalbeamte und ein Staatsanwalt die Büros und Wohnungen der Beschuldigten in acht Städten. Vor drei Monaten ging bei den Strafverfolgern eine anonyme Anzeige ein: „Darin wurden ziemlich viele Einzelheiten beschrieben“, sagte gestern Oberstaatsanwalt Alfons Grevener.

Mit einem Beschluss des Amtsgericht durchsuchten die Fahnder bei dem Verkäufer der EDV-Firma und wurden fündig. Er hatte mit seiner privaten Kreditkarte die verdächtigen Vergnügungen bezahlt und erstattet bekommen. Aufgrund dieser Informationen beschloss das Amtsgericht Wuppertal neue Durchsuchungen – zur gestrigen Razzia gibt es noch keine Ergebnisse. Grevener glaubt erst an den Anfang umfangreicher Ermittlungen. In der EDV-Firma, so seine erste Erkenntnis, sei durch die illegale Unterstützung der GEZ-Einkäufer der Umsatz gestiegen: „Um zig Millionen Euro“. (pbd)

Facharbeiterstunde

Fenster nachgeklotzt, neu eingestellt und gefettet.

Das erledigt beim Glaserbetrieb laut Rechnung der Facharbeiter. Der Facharbeiter kostet 43 € netto pro Stunde. Da bin ich ganz froh, dass der Meister nicht selbst gekommen ist.

Anwälte, untere Schublade

Manche Kollegen scheuen auch vor nichts zurück. Wie zum Beispiel jene Anwältin, die in einer familienrechtlichen Angelegenheit ihr Schreiben an meinen Mandanten nicht an seine Privatanschrift sendet. Sondern an seine Dienststelle, eine Behörde.

Auf das Schreiben hat die Anwältin zwar groß „Persönlich / Vertraulich“ drucken lassen. Aber genau so, dass man es im Fenster des Briefumschlags nicht sehen kann.

Zu sanft zu Terroristen?

In der Diskussion um eine Bewährungsauflage für frühere RAF-Terroristen liest man Sätze wie diesen:

Es ist rätselhaft, dass unser Staat Menschen, die Normen aus politischem Grund gebrochen haben und zum Mörder wurden, versöhnlicher sieht und behandelt als den “ganz normalen” Kriminellen, der aus Raffgier oder sonstigen niedrigen Motiven tötet.

Das stellt die Wirklichkeit doch etwas auf den Kopf. „Normale“, nicht politisch motivierte Mörder müssen regelmäßig nicht so lange sitzen, wie es Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar schon tun.

Landrat tötet sich selbst

Der Karlsruher Landrat hat sich das Leben genommen. Der 56-Jährige warf sich am Morgen vor einen Zug, berichtet der SWR. Grund könnten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gewesen sein. Der Landrat war in Verdacht gekommen, sich zu billig in die Dachgeschosswohnung einer kreiseigenen Villa eingemietet zu haben. Auch beim Ankauf des Hauses hat sich der Kreis möglicherweise nicht ganz koscher verhalten. Hintergründe hierzu berichtete die Stuttgarter Zeitung.

(Quelle der Links)

Türen auf, Scheiben runter

Vorhin kamen zwei Polizeibeamte ins Büro. An meinem Auto, das eine Querstraße weiter parkt, seien alle Seitenscheiben geöffnet. Und die Türknöpfe stünden auch oben.

Nun weiß ich ziemlich genau, dass ich gestern Abend nicht mit offenen Fenstern gefahren bin. Wer auch immer sie aufgedrückt hat, war wenigstens so freundlich, nichts aus dem Auto zu klauen.

Ich passe jetzt auch erst mal wieder auf, ob der Wagen wirklich zu ist. Vielen Dank an die freundlichen Polizisten.

Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

Gordon Freiburg hat sich beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten beschwert, dass sein Kreditkartenkonto im Rahmen der Aktion Mikado durchleuchtet wurde. Die Antwort:

… bei der von Ihnen angesprochenen Auswertung von Kreditkartenzahlungen
handelte es sich nicht um eine Rasterfahndung, sondern um eine Ermittlungsmaßnahme gegen bestimmte Straftäter. Die Auskunft der Kreditkartenunternehmen erfolgte aufgrund von § 161 a der Strafprozeßordnung als Rechtsgrundlage. Die Kreditkartenunternehmen wurden aufgefordert, die Kunden zu benennen, die in einem ganz konkreten Zeitraum einen bestimmten Betrag auf ein bestimmtes Konto gezahlt hatten. Die Kreditkartenunternehmen haben nur die Daten von Kunden herausgefunden und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die sich auf die angefragten Kriterien bezogen. Datenschutzrechtlich war das Verfahren nicht zu beanstanden.

Das ist an Schlichtheit schwer zu überbieten. Bestimmte Straftäter? Zum Zeitpunkt des Kartenscreenings war noch nicht mal bekannt, ob die betreffende Internetseite überhaupt deutsche Kunden hat. § 161a Strafprozessordnung als Eingriffsgrundlage? Auch wenn es gern so missverstanden wird, ist dieser Paragraf – und auch nicht § 160 Strafprozessordnung – kein Freibrief für jede beliebige Maßnahme. Schon gar nicht, wenn diese höherrangiges Recht tangiert, zum Beispiel das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Verhältnismäßigkeit? Nicht mal eine Erwähnung wert.

Wenn man das so liest, hat es wohl seinen Grund, warum die EU-Kommission Deutschland möglicherweise verklagen könnte, um staatlich unabhängigen Datenschutz durchzusetzen.

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