Was ist der Unterschied zwischen einem toten Stinktier und einem toten Anwalt auf dem Highway?
Die Bremsspur vorm Stinktier.
Variationen des Witzes im heise-forum
Was ist der Unterschied zwischen einem toten Stinktier und einem toten Anwalt auf dem Highway?
Die Bremsspur vorm Stinktier.
Variationen des Witzes im heise-forum
Die Veröffentlichung von Polizeiprotokollen in Südhessen soll ein Bedienungsfehler gewesen sein, berichtet heise online. Die Einsatzberichte, einschließlich der Namen und Adressen Beschuldigter, seien nur für das Intranet bestimmt gewesen.
Wie es scheint, wird der „Bedienungsfehler“ gleich zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme umfunktioniert:
Nun warnt das Präsidium eindringlich vor einer Speicherung, Verbreitung oder sonstigen Nutzung, da es sich beim Verbreiten dieser Daten um Verstöße handelt, die als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden könnten.
Ob bei Google schon IP-Nummern abgefordert wurden?
Wir vollstrecken ja beharrlich. Aber in Udo L. scheine ich meinen Meister gefunden zu haben. Der Vollstreckungsbescheid über 663,02 DM wird nächsten Monat zehn Jahre alt. Bislang hat Udo L. seine Adressen, Arbeitgeber und Bankkonten immer so schnell gewechselt, dass beim Zugriff (schönes Wort) nichts mehr zu holen war.
Besonders ärgerlich ist, dass ich meinem säumigen Ex-Mandanten in der ganzen Zeit schon mindestens dreimal in der Stadt begegnet bin; zuletzt kam er mir auf einer Rolltreppe im Kaufhof an der Kö entgegen.
Leider hatte ich gerade keinen Gerichtsvollzieher für eine Taschenpfändung dabei.
Ich habe mich schon ein klein wenig um den nächsten Urlaub gekümmert. Und mir hier ein Jimi wallet besorgt.
So, jetzt fehlt nur noch der Internationale Führerschein.
Drei Angehörige der Chef-Etage in der Kölner Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) stehen unter dem Verdacht der Korruption. Sie haben sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Wuppertal jahrelang schmieren lassen. Der Drahtzieher ist offenbar ein Verkäufer einer Firma für Elektronische Datenverarbeitung in Wuppertal. Er soll den Dreien – und sieben Einkäufern anderer Firmen – seit vier Jahren die Besuche von Bordellen, Restaurants und Fußballspielen finanziert haben.
Gestern morgen durchsuchten deshalb 50 Kriminalbeamte und ein Staatsanwalt die Büros und Wohnungen der Beschuldigten in acht Städten. Vor drei Monaten ging bei den Strafverfolgern eine anonyme Anzeige ein: „Darin wurden ziemlich viele Einzelheiten beschrieben“, sagte gestern Oberstaatsanwalt Alfons Grevener.
Mit einem Beschluss des Amtsgericht durchsuchten die Fahnder bei dem Verkäufer der EDV-Firma und wurden fündig. Er hatte mit seiner privaten Kreditkarte die verdächtigen Vergnügungen bezahlt und erstattet bekommen. Aufgrund dieser Informationen beschloss das Amtsgericht Wuppertal neue Durchsuchungen – zur gestrigen Razzia gibt es noch keine Ergebnisse. Grevener glaubt erst an den Anfang umfangreicher Ermittlungen. In der EDV-Firma, so seine erste Erkenntnis, sei durch die illegale Unterstützung der GEZ-Einkäufer der Umsatz gestiegen: „Um zig Millionen Euro“. (pbd)
Fenster nachgeklotzt, neu eingestellt und gefettet.
Das erledigt beim Glaserbetrieb laut Rechnung der Facharbeiter. Der Facharbeiter kostet 43 € netto pro Stunde. Da bin ich ganz froh, dass der Meister nicht selbst gekommen ist.
Manche Kollegen scheuen auch vor nichts zurück. Wie zum Beispiel jene Anwältin, die in einer familienrechtlichen Angelegenheit ihr Schreiben an meinen Mandanten nicht an seine Privatanschrift sendet. Sondern an seine Dienststelle, eine Behörde.
Auf das Schreiben hat die Anwältin zwar groß „Persönlich / Vertraulich“ drucken lassen. Aber genau so, dass man es im Fenster des Briefumschlags nicht sehen kann.
In der Diskussion um eine Bewährungsauflage für frühere RAF-Terroristen liest man Sätze wie diesen:
Es ist rätselhaft, dass unser Staat Menschen, die Normen aus politischem Grund gebrochen haben und zum Mörder wurden, versöhnlicher sieht und behandelt als den “ganz normalen” Kriminellen, der aus Raffgier oder sonstigen niedrigen Motiven tötet.
Das stellt die Wirklichkeit doch etwas auf den Kopf. „Normale“, nicht politisch motivierte Mörder müssen regelmäßig nicht so lange sitzen, wie es Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar schon tun.
Notizen aus dem Sekretariat:
„Herr Vetter ist nicht im Büro. Er hat einen auswärtigen Termin.“
„Bringt es etwas, wenn ich in der Leitung bleibe?“
Der Karlsruher Landrat hat sich das Leben genommen. Der 56-Jährige warf sich am Morgen vor einen Zug, berichtet der SWR. Grund könnten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gewesen sein. Der Landrat war in Verdacht gekommen, sich zu billig in die Dachgeschosswohnung einer kreiseigenen Villa eingemietet zu haben. Auch beim Ankauf des Hauses hat sich der Kreis möglicherweise nicht ganz koscher verhalten. Hintergründe hierzu berichtete die Stuttgarter Zeitung.
Vorhin kamen zwei Polizeibeamte ins Büro. An meinem Auto, das eine Querstraße weiter parkt, seien alle Seitenscheiben geöffnet. Und die Türknöpfe stünden auch oben.
Nun weiß ich ziemlich genau, dass ich gestern Abend nicht mit offenen Fenstern gefahren bin. Wer auch immer sie aufgedrückt hat, war wenigstens so freundlich, nichts aus dem Auto zu klauen.
Ich passe jetzt auch erst mal wieder auf, ob der Wagen wirklich zu ist. Vielen Dank an die freundlichen Polizisten.
Gordon Freiburg hat sich beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten beschwert, dass sein Kreditkartenkonto im Rahmen der Aktion Mikado durchleuchtet wurde. Die Antwort:
… bei der von Ihnen angesprochenen Auswertung von Kreditkartenzahlungen
handelte es sich nicht um eine Rasterfahndung, sondern um eine Ermittlungsmaßnahme gegen bestimmte Straftäter. Die Auskunft der Kreditkartenunternehmen erfolgte aufgrund von § 161 a der Strafprozeßordnung als Rechtsgrundlage. Die Kreditkartenunternehmen wurden aufgefordert, die Kunden zu benennen, die in einem ganz konkreten Zeitraum einen bestimmten Betrag auf ein bestimmtes Konto gezahlt hatten. Die Kreditkartenunternehmen haben nur die Daten von Kunden herausgefunden und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die sich auf die angefragten Kriterien bezogen. Datenschutzrechtlich war das Verfahren nicht zu beanstanden.
Das ist an Schlichtheit schwer zu überbieten. Bestimmte Straftäter? Zum Zeitpunkt des Kartenscreenings war noch nicht mal bekannt, ob die betreffende Internetseite überhaupt deutsche Kunden hat. § 161a Strafprozessordnung als Eingriffsgrundlage? Auch wenn es gern so missverstanden wird, ist dieser Paragraf – und auch nicht § 160 Strafprozessordnung – kein Freibrief für jede beliebige Maßnahme. Schon gar nicht, wenn diese höherrangiges Recht tangiert, zum Beispiel das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Verhältnismäßigkeit? Nicht mal eine Erwähnung wert.
Wenn man das so liest, hat es wohl seinen Grund, warum die EU-Kommission Deutschland möglicherweise verklagen könnte, um staatlich unabhängigen Datenschutz durchzusetzen.
Weitere Beiträge zum Thema:
– AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07
– Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer
– “ Volksstimme“: Interview zu Mikado
– Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente
– Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig
– Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;
– Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1
– Weiterer Antrag gegen Mikado
– Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz
– Mikado: Stäbchen für Stäbchen
– Mikado
Der Vermieter einer großen Wohnanlage schrieb letztes Jahr, die Wohnflächenberechnungen seien falsch. Zumindest eine Wohnung entspreche definitiv nicht den Quadratmeterangaben in den Plänen. Deshalb würden die Wohnflächen neu ermittelt und die Mieter über das Ergebnis informiert.
Es kam dann ein Architekt, der die Wohnungen vermaß. Aber kein Schreiben mit den neuen Zahlen.
Stattdessen jetzt die Nebenkostenabrechnung 2006. Mit den alten, unveränderten Flächen.
Wenn das keine Steilvorlage ist, die Nachzahlung erst mal zu verweigern.
Das Amtsgericht München hält es nicht für rechtswidrigen Spam, wenn einem Empfänger per E-Mail der Eintrag in einen E-Mail-Verteiler angeboten wird. Es wies deshalb die Klage eines Mannes ab, der an einem Tag vier E-Mails über seine vier Postfächer empfangen hatte. Diese Mails enthielten das Angebot, einen Bestätigungslink zu klicken. Ansonsten erhalte der Empfänger keine weiteren Informationen.
Näheres zur Urteilsbegründung steht auf beck-aktuell.
Die Aktion dieGesellschafter.de hat mich gebeten, etwas in ihr Tagebuch zu schreiben.