Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

Die Citibank garantiert dafür, dass sie Daten ihrer Kunden nur herausgibt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Was man im Garantiefall erwarten kann, schreibt die Bank leider nicht.
Kommentar des betroffenen Kunden
zum Schreiben.

Die Deutsche Bank braucht offenbar noch etwas mit der Aufarbeitung des Falles. Heute schreibt mir die Rechtsabteilung, die Überprüfung sei noch nicht abgeschlossen. Ich soll aber baldmöglichst eine Stellungnahme erhalten.

Nachtrag: Noch eine Antwort der Citibank, kleine Datenpanne inklusive.

Letzter Beitrag zum Thema.

Weitere Beiträge zum Thema:

AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

“ Volksstimme“: Interview zu Mikado

20 Anträge gegen „Mikado“

Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;

Telepolis: Fragen zu Mikado

Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

Weiterer Antrag gegen Mikado

Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

Mikado: Stäbchen für Stäbchen

Vorfeldermittlungen

Mikado

Wir waren es nicht

In Klageerwiderungen ist es immer sinnvoll, abgestuft zu argumentieren. Also:

1. Wir waren es nicht.

2. Hilfsweise: Wenn wir es waren, hat den Auftrag ein nicht vertretungsberechtigter Mitarbeiter eigenmächtig erteilt.

3. Hilfsweise hilfsweise: Sofern wir doch rechtswirksam einen Auftrag erteilt haben, sind keine Arbeiten ausgeführt worden.

4. Extrem hilfsweise: Wenn Arbeiten ausgeführt wurden, führten diese nicht zum Erfolg.

Ich habe das aus aktuellem Anlass mal um einen Punkt erweitert:

„Der Geschäftsführer der Beklagten würde aus prinzipiellen Gründen keinen Vertrag mit einer Limited schließen.“

Abmahnung ohne Folgen

Mal wieder so eine Abmahnung, die der Gegner offensichtlich nicht weiter verfolgt. Eine Firma hatte im Herbst den Betreiber eines Forums per Anwalt abmahnen lassen. Mit der pauschalen Behauptung, die Berichte über das Unternehmen seien „zum Teil unwahr und geschäftsschädigend“.

Wir schrieben zurück, es könne wohl kaum die Löschung wahrer und nicht geschäftsschädigender Behauptungen verlangt werden. Da wir aber auch keine offensichtlich unwahren und geschäftsschädigenden Aussagen feststellen konnten, baten wir um Mitteilung, welche Passagen konkret beanstandet werden.

Seitdem herrscht wohliges Schweigen. Das muss ich jetzt mal durchbrechen, indem ich dem Mandanten eine Rechnung schicke.

„Beide jetzt kaufen“

Hier stand ein Eintrag über Amazon. Ich vermisste den Button zum Kaufen einzelner Bücher. Dabei habe ich übersehen, dass mein 17-Zoll-Monitor wohl nicht mehr in der Lage ist, die Angebotsseite komplett anzuzeigen. Der Button „In den Einkaufswagen“ ganz rechts ist mir deshalb entgangen.

Zu Unrecht geschimpft. Sorry.

Ich gehe mir Bildschirme ansehen.

Nachtrag um 18.15 Uhr: Plötzlich geht es wieder. Den Monitor habe ich zum Glück noch nicht bestellt.

88 Knöllchen lösen sich in Luft auf

Von Eberhard Ph. Liliensiek

Zwei Polizeibeamte in Aachen sahen sich von Vorgesetzten kürzlich unter Druck gesetzt. So sehr, dass sie ihn bei arglosen Autofahrer abließen. Sie sollten umsetzen, was Innenminister Ingo Wolf (FDP) von allen Polizeibehörden verlangt: auch geringe Verstöße streng zu strafen, um schwere Verkehrsunfälle zu vermeiden.

Aber statt auf Raser oder alkoholisierte Fahrer zu achten, demonstrierten die beiden, wohl ein wenig trotzig, ihre Fähigkeiten: Am Lousberg hefteten sie in nur einer Nacht auf lediglich zwei Straßen 88 Knöllchen an Autos, die entgegen der Parkrichtung geparkt waren. Diese Aktion wiederum setzte den Polizeipräsidenten Klaus Oelze unter Druck. „Der ruhende Straßenverkehr“, das räumte gestern Behördensprecher Michael Houba ein, „interessiert uns zweitrangig“.

Das ahnten wohl auch die angezeigten Autobesitzer. Sie informierten einen Pressevertreter, dessen Anfrage beim Präsidenten eilige Gnade auslöste: Oelze will alle 88 Knöllchen widerrufen, wer bezahlt hat, soll die 15 Euro erstatteten bekommen. Seine rechtlich umstrittene Konstruktion heißt, die Autobesitzer mussten nicht mit urplötzlichen Kontrollen rechnen, sie hatten demnach „Bestandsschutz“.

Diese Wertung lässt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schnaufen: „Den beiden Polizisten einen Vorwurf zu machen, die ihrem Herzen Luft gemacht haben, geht in die falsche Richtung“, schimpft GdP-Landvizeschef Herbert Uebler. Besser sollten Politiker, allen voran Innenminister Wolf und verantwortliche Führungskräfte der Polizei die Schuld bei sich suchen. Denn die seien es, die immer häufiger kontrollierend auf die „Knöllchen-Bundesliga-Tabellen“ gucken. Und Behörden vergleichen, die Wachen und Dienstgruppen – selbst zwischen den einzelnen Beschäftigten. Uebler sarkastisch: „Es fehlt nur noch, dass man Monatsbeste kürt“. (pbd)

Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung

Im Rahmen der Aktion Mikado hat die Staatsanwaltschaft Halle 22 Millionen deutsche Kreditkartenkonten überprüfen lassen. Mir liegt nun eines der Auskunftsersuchen vor.

Das Schreiben bezieht sich auf ein Ermittlungsverfahren gegen bislang unbekannte Nutzer eines konkret genannten kinderpornografischen Portals.

Die Staatsanwaltschaft Halle bittet in dem Schreiben um Beantwortung bestimmter Fragen, und zwar zur Vermeidung einer zeugenschaftlichen Vernehmung des zuständigen Mitarbeiters gemäß § 161a Strafprozessordnung.

Bei der Schilderung des Sachverhaltes wird mehrmals betont, dass bislang unbekannte Nutzer ermittelt werden sollen.

Genannt sind der Zahlungszeitraum, der Name einer Empfängerfirma (ohne Angaben über den juristischen Status), eine sogenannte Händlerbank, eine Merchant ID und der überwiesene Geldbetrag.

Anhand dieser Kriterien soll die Frage beantwortet werden, welche Kreditkartenkonten eine entsprechende Zahlung aufweisen. Die Frage erstreckt sich sowohl auf Visacard als auch auf Mastercard.

Die Empfängerin wird darum gebeten, das Ersuchen vertraulich zu behandeln und die Inhaber der Kreditkarten nicht zu informieren, damit der Ermittlungserfolg nicht gefährdet wird. Vorsorglich weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass sich der Empfänger der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzt, falls er die Bitte nicht beachtet.

Unklar bleibt, worauf sich der Hinweis auf die Strafbarkeit bezieht. Es gibt in dem Schreiben neben der Bitte um Vertraulichkeit eine weiter ausdrücklich geäußerte und als solche bezeichnete Bitte: jene auf das Kartenscreening.

Zur Quelle des Schreibens: Ein Leser des law blog hat sich bei seiner Bank beschwert. Mit ihrer Stellungnahme übersandte ihm die Bank eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft.

Weitere Beiträge zum Thema:

AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

“ Volksstimme“: Interview zu Mikado

20 Anträge gegen „Mikado“

Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

Telepolis: Fragen zu Mikado

Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

Weiterer Antrag gegen Mikado

Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

Mikado: Stäbchen für Stäbchen

Vorfeldermittlungen

Mikado

Gott wird Sie strafen

Richtig gefährlich wurde für einen Mann ein Kirchenbesuch in Wiesbaden. Er hat bei der Kommunion die Hostie nur angeknabbert, den Rest eingesteckt. Darauf stellten ihn zwei Frauen, ein Dekan eilte zur Hilfe:

Mehrere Gläubige hätten ihn gepackt, ihm die Arme weit vom Körper weg gezogen. Thomas R., der nicht versteht, warum alle derart aufgebracht sind, wehrt sich. Der robustere Stadtdekan spielt seinen körperlichen Vorteil aus, als sein Kontrahent, der sich nicht mehr anders zu helfen gewusst haben will, nach ihm tritt – zu Eltz nimmt den Mann nach eigener Schilderung nahe der Sakristei in einen „Polizeigriff“. Er sei nach unten gedrückt worden, Richtung Boden, schildert Thomas R. das Erlebte. Der Stadtdekan hat das anders in Erinnerung. Der Mann sei auch „nicht systematisch durchsucht“ worden, sagt zu Eltz, was der Betroffene sehr wohl erlebt haben will. Eine der Frauen soll auf der Suche nach der Hostie seine Jackentaschen leergeräumt haben.

Die Staatsanwaltschaft muss sich jetzt über verschiedene Straftatbestände Gedanken machen: Körperverletzung, Diebstahl, Störung der Religionsausübung, Nötigung etc. pp.

Mehr im Wiesbadener Kurier.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

Polizei stellt Protokolle ins Netz

Die Polizei in Südhessen hat etliche Einsatzprotokolle ins Netz gestellt, berichtet Spiegel online. Aus Versehen, natürlich. Die betreffende PDF-Datei ist bereits nicht mehr aufrufbar. Größere Probleme gibt es alledings mit der HTML-Version, die Google gespeichert hat. Auch darin sind alle Daten enthalten, einschließlich der Klarnamen der Beschuldigten.

Ich konnte die Datei gerade noch abrufen, ansehen (und schnell wieder schließen). Die Suchbegriffe, die dorthin führen, nenne ich lieber nicht.

Weiterer Bericht in der Welt.

Ein Tritt für Diekmann

Habe ich das Bildblog mal kritisiert, weil sie Bild-Chefredakteur Kai Diekmann zum Abschuss freigaben?

Nach dem heutigen Bild-Bericht über Horst Seehofers Privatleben bleibt mir nur die Feststellung, dass Herr Diekmann weit Schlimmeres verdient hat als nur ein paar Paparazzi an den Hacken. In erster Linie einen Fußtritt von seinem Verlag.

Bisher habe ich Interviewünsche von Bild (und zuletzt Bild am Sonntag) genauso behandelt wie andere Presseanfragen.

Das wird nicht wieder vorkommen.

Merkwürdiger Informantenschutz

Die Bildzeitung berichtet über ein angebliches außereheliches Verhältnis von Horst Seehofer. Natürlich wird gleich spekuliert, wer die Information gestreut hat. Der Bayerische Rundfunk nannte die Münchner Staatskanzlei. Was wiederum die Bild-Chefredaktion zu einem sofortigen Dementi bewegte. In einem Fax an den Sender stellt die Zeitung laut Spiegel online klar:

Die Behauptung, Gerüchte um Minister Seehofer wären gezielt aus dem Umfeld der Staatskanzlei an ‚Bild‘ gestreut worden, ist blanker Unsinn!

Wäre natürlich interessant zu wissen, ob Bild auch so vehement abstreitet, wenn andere verdächtige Kreise genannt werden. Dann dürfte ja bald Klarheit herrschen. Spätestens, wenn Bild schweigt.

Da mit so einem Eifer natürlich nicht zu rechnen ist, spricht das Dementi in meinen Ohren eigentlich Bände.

Ignorelist, update

Ich habe vorhin einem Kommentator gemailt, dass ich eine wüste Beschimpfung gegen mich gelöscht habe. Die hatte mit der Sache rein gar nichts zu tun. Schon in den vergangenen Tagen hatte dieser Kommentator einige spitze Dinge gesagt, vorwiegend zur Mikado-Problematik. Sämtliche seiner Kommentare blieben, obwohl teilweise grenzwertig, unverändert. Jetzt ging es um diesen Beitrag.

Meine Mail:

Ich möchte Ihnen nur mitteilen, dass ich Ihren letzten Kommentar gelöscht habe. Das wird auch künftig geschehen, wenn Sie nicht wenigstens wieder ansatzweise sachlich argumentieren.

Die Reaktion in seinem Blog:

Was natürlich nicht abzuwarten ist, ist die Mitteilung darüber, daß weitere Kommentare von mir im lawblog.de gleich nach Veröffentlichung gelöscht werden. Sachliche und themenbezogene Beiträge wohlgemerkt.

Mit mir kann man ja vieles machen. Aber so was nicht. Damit hätten wir eine Person mehr, die in diesem Blog ausdrücklich unerwünscht ist. Zwei sind es damit insgesamt.

Am Mann ermittelt

In einer Bußgeldsache habe ich geschrieben:

Nach Akteneinsicht werde ich entscheiden, ob ich für meinen Mandanten zum Vorwurf Stellung nehme. Bis dahin macht Herr J. von seinem Recht Gebrauch, sich nicht zur Sache zu äußern.

Was macht der Polizeibeamte? Ruft nach Erhalt meines Schreibens Herrn J. an und möchte sich mit ihm über die Sache „unterhalten“. Herr J. hat ihn gleich an mich verwiesen. Mit mir wollte er sich aber nicht „unterhalten“. Jedenfalls bislang nicht.