VORGESORGT

Im Radio WDR 5 ging es vorgestern darum, dass das Sozialamt Bedürftige zwingt, Sterbeversicherungen aufzulösen. Dagegen wusste ein „Experte“ von der Arbeiterwohlfahrt Rat. Der Betroffene solle in Zeiten, in dem es ihm gut geht, schon mal einer „Vertrauensperson“ einen Geldbetrag geben mit dem Auftrag, später für das Begräbnis zu sorgen.

Ob das Interview später für einen „Verbotsirrtum“ reicht?

FALSCHE RICHTER

Die Richter in Brandenburg sind seit 1993 falsch gewählt worden. Das räumt Justizministerin Barbara Richstein offen ein, berichtet die Welt. Wieso niemand gemerkt hat, dass die Wahlverordnung einen falschen Abstimmungsmodus vorschreibt, sei rätselhaft, seufzt der Vorsitzende des Brandenburgischen Richterbundes. Möglicherweise können jetzt sogar Urteile angefochten werden, weil sie nicht vom „gesetzlichen Richter“ gefällt wurden.

Ich habe noch ein Verfahren vor dem Amtsgericht Potsdam. Aber bislang läuft es nicht so schlecht, dass ich mir einen anderen Richter wünschen würde…

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

DATEN FÜR NUMMERN

DATEN FÜR NUMMERN

Die Inverssuche für Telefonnummern ist nach einer Gesetzesänderung jetzt zulässig. Dann kann man sich auch nach Rufnummern erkundigen – und kriegt den Anschlussinhaber samt Adresse mitgeteilt. Vor einigen Jahren wurden noch Telefonbuch-CD´s, die diese Funktion hatten, aus dem Verkehr gezogen. Wer jetzt nicht möchte, dass seine Daten herausgegeben werden, muss der Inverssuche widersprechen. Der Telefonanbieter ist verpflichtet, jeden Kunden auf die Änderung hinzuweisen.

(Hinweis gefunden bei DPMS INFO)

TEILWEISE ENTLASTET

Im Autobahnraser-Prozess sieht es besser für den Angeklagten aus. Ein Gutachter revidierte seine bisherigen Angaben. Damit wird es unwahrscheinlicher, dass Rolf F. eine Mutter und ihr Kind von der Autobahn gedrängt und ihren Tod verursacht hat. Auch die Zeugenaussagen offenbarten neue Widersprüche, berichtet Spiegel online.

Die Strategie von Verteidiger Georg Prasser scheint damit erste Erfolge zu zeigen. Er hatte vor der Berufungsverhandlung angekündigt, die Überzeugung des Gerichts, dass es sein Mandant gewesen sein muss, zu erschüttern. Dabei wollte er immer in Erinnerung rufen, dass der Angeklagte nicht beweisen muss, dass er eine Tat nicht begangen hat. Vielmehr muss ihm auf Grund von Tatsachen bzw. auf Tatsachen gestützten Indizien „zur Überzeugung des Gerichts“ nachgewiesen werden, dass er schuldig ist. Gelingt dies nicht, darf er nicht verurteilt werden.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

VERBRAUCHT

Ein Kölner Anwalt soll 53.000 Euro Schmerzensgeld für ein schwerbehindertes Kind nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern für sich verbraucht haben. Auch wegen zahlreicher anderer Untreuedelikte wird der 39-jährige Jurist gesucht, berichtet der Express.

Die Haftfplichtversicherung der Anwälte deckt Untreue oder Unterschlagung übrigens nicht ab. Sie springt auch nicht ein, wenn Anwaltskanzleien ihre Konten überziehen, gleichzeitig aber Fremdgelder auf die Kreditlinien überweisen lassen. Da die Banken ihre Engagements nicht nur im Mittelstand, sondern auch bei Freiberuflern zurückfahren, soll es auch da schon zu unerfreulichen Zahlungsengpässen gekommen sein.

SELTSAM

Ein seltsames Gefühl, wenn an der Kreuzung neben einem der feuerrote Wagen des Kampfmittelräumdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf hält – und der Mann am Steuer genüsslich an einer Zigarette zieht.

TRICK

Meiner Kollegin flatterte gestern um 16.08 Uhr ein Fax auf den Schreibtisch. Ein Anwalt auf der Gegenseite nahm die Klage zurück. Da wir Einspruch gegen ein Versäumnisurteil eingelegt hatten, wäre es natürlich riskant, wenn das ein Trick ist. Denn gegen ein weiteres Versäumnisurteil gäbe es für unsere Mandantin kein Rechtsmittel mehr.

Der Termin ist heute um 8.30 Uhr. Da meine Kollegin bei einer Stunde Fahrtzeit auch niemanden vorher auf der Geschäftsstelle erreichen dürfte, fragte sie mich, ob sie zur Sicherheit trotzdem hinfahren soll. Meine Meinung:

„So unseriös kann ein Kollege doch gar nicht arbeiten.“

Mein gesunder Menschenverstand. Im schlimmsten Fall kostet er mich 80.247,56 Euro.

MEHRWERTDIENSTE

Das Landgericht Trier hat eine Klage zurückgewiesen, mit dem eine große Telefonfirma „Mehrwertdienste“ bezahlt haben wollte. Das Gericht bemängelt laut LexisNexis, die eigentlichen Vertragspartner würden nicht konkret genannt, die Dienstleistungen seien nicht nachvollziehbar. Es sei nicht bewiesen, dass der Kunde tatsächlich auf eine Dokumentation der Verbindungen verzichtet habe. Und schließlich fehle ein Nachweis, dass tatsächlich nach technischen Mängeln gesucht worden ist.

Das Urteil ist eine gute Checkliste für die Argumente, die man praktisch jeder dieser mitunter obskuren Rechnungen entgegenhalten kann.

GEZEITIGT

“ … dann bitte noch ein Schreiben an die gegnerische Versicherung, wie grünes Fähnchen in der Akte, die Schadensnummer dort ist ausnahmsweis blau markiert, weil mir jemand meinen gelben Textmarker vom Tisch genommen hat.“

Das Diktat hat schon einen Teilerfolg, wie wir Juristen gerne sagen, gezeitigt. Als ich vom Gerichtstermin zurückkehrte, war nicht nur das Schreiben fertig, sondern auch mein Textmarker wieder da.

PERSONALMANGEL

Der Berliner Polizei geht möglicherweise die Puste aus. Die Berliner Morgenpost bezieht sich auf Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass erstmals ein Einsatz wegen Personalmangels abgebrochen werden musste.

Ein Mandant berichtete mir, dass er neulich fast zwei Stunden warten musste, bis die Polizei bei seinem Verkehrsunfall erschien. In Düsseldorf, nicht in Berlin.

Vielleicht würde es helfen, die gigantischen Verwaltungsapparate in den Polizeipräsidien zu verschlanken und zu modernisieren. Fragen Sie McKinsey: Ein mutiger Sprung in dieses Jahrtausend könnte Personal freisetzen, das dann für etwas mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen könnte. Dass dies manchem Schreibtischkommissar nicht gefallen wird, steht auf einem anderen Blatt.

(danke an Mathias Schindler für den link)

SUPA

Supatyp findet 5 Euro im Einkaufswagen, steckt sie ein und lässt erst mal Gras über die Sache wachsen.

Ein Beispiel zum Vergleich: Das „gefundene“ Portemonnaie bringt – Leser erinnern sich – in Neuss 15 Tagessätze und eine Eintragung im Vorstrafenregister.

LAW-BLOG

Danke für die Glückwünsche zur Nominierung bei einem Bloggerwettbewerb der Zeit. Ich bitte aber zu beachten, dass der link auf der Nominierungsseite zum Law-Blog führt, dem Blog zu Fragen des IT-, TK- und Technologie-Rechts, Geistigen Eigentums, Gewerblichen Rechtsschutzes und angrenzender Rechtsgebiete.

ERDURCHWACHSEN

ERDURCHWACHSEN

Schulen dürfen die Eltern über Leistungen der Schüler informieren, selbst wenn diese volljährig sind. Das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz hat an einem entsprechenden Gesetz aus dem letzten Jahr nichts auszusetzen, berichtet Spiegel online

Ein bisschen schwanger gibt es nicht. Ein bisschen erwachsen offenbar schon.

DAS WETTER

Das Wetter schlägt offensichtlich auch Juristen aufs Gemüt. Heute morgen bei einer Kammer am Landgericht war die zuständige Richterin mehr als übel gelaunt. Zweimal bat sie mich harsch, ihr nicht ins Wort zu fallen. Obwohl ich das, ehrlich gesagt, nur ein einziges Mal gemacht habe.

Der Kollege auf der anderen Seite kriegte auch sein Fett weg: „Hören Sie mir doch mal zu, das habe ich doch gerade schon erklärt.“ Hatte sie nicht.

Aber dieser Ausfall, war wenigstens für den Richter neben ihr Anlass, ihr die Hand auf den Unterarm zu legen: „Frau Vorsitzende, wir haben heute noch ein volles Programm. So kommen wir doch nicht weiter.“

Ob sie sich dann bei den nächsten Sachen zusammengerissen hat, kann ich nicht sagen. Wir waren sowieso fertig, mehr als ein Kopfnicken war von ihr zum Abschied nicht drin. Dafür verdrehte der Richter unübersehbar die Augen und grinste breit. Schön, dass wenigstens einer gute Laune hat.