NEBENKOSTEN

Der Countdown läuft – für die Nebenkostenabrechnung 2002. Wenn diese bis übermorgen nicht im Briefkasten der Mieter liegt, sind eventuelle Nachzahlungen verfallen.

Siehe auch den vorherigen Eintrag.

RÜCKSCHEIN

RÜCKSCHEIN

„Ich habe den Brief mit Einschreiben/Rückschein geschickt.“

Argh. Immer wieder ein Fehler, vor allem, wenn mit der Kündigung eine Frist gewahrt werden soll. Wenn der Empfänger nicht zu Hause ist, hinterlässt der Postbote lediglich einen Benachrichtigungszettel. Den Brief nimmt er wieder mit.

In diesem Fall hat der Empfänger den Brief noch nicht erhalten. Etwaige Erklärungen, Kündigungen zum Beispiel, werden damit auch nicht wirksam.

Der Empfänger ist nicht verpflichtet, den Brief innerhalb der Lagerfrist von 7 Werktagen auf dem Postamt abzuholen. Er muss schon deshalb nicht Zeit und Aufwand auf sich nehmen, weil es die Deutsche Post AG nicht für nötig erachtet, wenigstens den Absender auf dem Benachrichtigungszettel zu notieren.

Fristgebundene Briefe also am besten immer persönlich (mit Zeugen) oder per Boten einwerfen. Wenn schon Einschreiben, dann nur die Variante Einwurf. Da nimmt der Briefträger die Sendung nämlich nicht wieder mit.

Diese goldenen Worte widme ich dem Menschen, der mir am Samstag ein Einschreiben/Rückschein an die Privatadresse geschickt hat.

GEHALTSPOKER

Beim Poker um die Gehaltserhöhung hat in diesen Zeiten meist der Chef die Asse im Ärmel. Wenn er partout kein Geld rausrücken will, kann man ihn vielleicht mit Zugaben locken. Die Wirtschaftswoche (Printausgabe Nr. 52/2003, S. 118) listet – neben dem Dienstwagen – einige geldwerte Vorteile auf, um die man verhandeln könnte:

Handy, Fax und Telefonanschluss sind für den Arbeitnehmer sogar steuerfrei, selbst wenn er ausschließlich privat damit telefoniert. Festnetztelefone und Faxe können problemlos in der Privatwohnung des Arbeitnehmers installiert werden. Hauptsache, die Firma bleibt Eigentümerin der Geräte.

Notebook und PC sind ebenfalls steuerfrei, selbst wenn sie ausschließlich privat genutzt werden. Der Arbeitgeber darf sogar Farbdrucker, Software und eine Spielkonsole spendieren. So lange er Eigentümer der Geräte bleibt, kann das Finanzamt keine Einkommenssteuer verlangen.

Die Mitgliedschaft im Fitnessclub kann der Arbeitgeber bis zu 50 Euro monatlich finanzieren – wiederum steuerfrei für den Arbeitnehmer. Die Kosten für den Kindergarten können laut dem Bericht sogar voll vom Arbeitgeber übernommen werden.

KOSTENTREIBER

Axel hat auf auf einer Homepage folgendes Impressum entdeckt. Er möchte wissen, ob man sich damit vor Abmahnkosten schützen kann:

Sollte auf unseren- oder auf einer von uns verlinkten Seite, oder einer Seite welche über eine Link-Kette von dieser aus erreichbar ist, ein Rechtsverstoß bemerkt oder vermutet werden, bitten wir um formlose Nachricht per E-Mail, gegebenenfalls mit Benennung der vollständigen Link- Kette. Wir prüfen umgehend jede Beanstandung und treffen angemessene Maßnahmen zur Beseitigung eventueller Störungen.
Auf Grund dieser Zusicherung würden wir in der sofortigen Einschaltung eines für uns kostenpflichtigen Anwaltes den Versuch sehen, über eine vorgeschobene Beanstandung vorrangig Gewinn durch Kostentreiberei zu erzielen.

Wir sähen uns in diesem Falle veranlaßt, den Sachverhalt gerichtlich prüfen zu lassen. Die ansonsten mögliche schnelle Beseitigung einer eventuellen Störung würde sich hierdurch unnötig und erheblich verzögern. Dies entspricht nicht unserem wirklichen oder mutmaßlichen Willen und kann auch nicht im berechtigten Interesse eines eventuell Geschädigten sein. Wir widersprechen daher ausdrücklich jeder Geschäftsführung ohne Auftrag (GOA).

Ich bin eher skeptisch, weil ein möglicher Rechtsverstoß ja nicht nachträglich aus der Welt geschafft werden kann. Die Zusage, sich schnellstmöglich um Beanstandungen zu kümmern, könnte sogar als „bedingter Vorsatz“ ausgelegt werden, nach dem Motto: Wir prüfen immer erst hinterher, ob unsere Inhalte rechtswidrig sind. Und das mit der Geschäftsführung ohne Auftrag dürfte auch nicht ziehen, weil die dortigen Vorschriften ohnehin nur entsprechend herangezogen werden, um die Übernahme der Abmahnkosten zu rechtfertigen.

Andere Meinungen?

KRÄFTIG RUMGEDREHT

KRÄFTIG RUMGEDREHT

Strafanzeige wegen Körperverletzung. Angeblich hat mein Mandant K., ein Taxifahrer, auf seinen Kollegen eingeprügelt. Da freut es einem doch immer, wenn die einzige Augenzeugin folgendes angibt:

„Herr T. und Herr K. haben sich unterhalten. Dann hat T. dem K. plötzlich den Zeigefinger ins Auge gesteckt und den Finger kräftig rumgedreht.“

Da ist es ja wohl zumindest keine Frage mehr, wer „angefangen“ hat.

DURCH DIE HINTERTÜR

DURCH DIE HINTERTÜR

Mit der Mietrechtsreform 2001 sollten die langen Kündigungsfristen für Mieter abgeschafft werden. Langjährige Mieter hatten bis zu einem Jahr Kündigungsfrist. Das erschwerte die Suche nach einer neuen Wohnung und schränkte die Mobilität ein.

Der Gesetzgeber hat deshalb die verlängerten Kündigungsfristen nur noch für Vermieter beibehalten. Mieter sollen dagegen immer mit dreimonatiger Frist kündigen dürfen, wobei die Kündigungserklärung erst am 3. Werktag des ersten Monats beim Vermieter eingehen muss.

Der Bundesgerichtshof dreht die Uhr jetzt wieder zurück, indem er in einer merkwürdigen Entscheidung vom 22. Dezember 2003 den Verzicht des Mieters auf sein Kündigungsrecht für wirksam ansieht. So werden die verlängerten Kündigungsfristen durch die Hintertür wieder eingeführt. Denn Vermieter werden im Zweifel nur an Interessenten vermieten, die erst einmal für einen stattlichen Zeitraum auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Und die Gerichte werden sich demnächst mit der Frage herumschlagen dürfen, ob solche abgepressten oder in Formularen enthaltenen Erklärungen wirksam sind.

Die Mietervereine laufen Sturm, Haus und Grund jubiliert – berichtet beck-aktuell.

HAND AUF

Für Wohnungsmietverträge gibt es erstmals eine eigenständige Betriebskostenverordnung. Bisher mussten die einzelnen Betriebskosten im Mietvertrag einzeln aufgezählt werden. Häufig wurde auch auf die II. Berechnungsverordnung verwiesen, die an sich nur für den sozialen Wohnungsbau gilt.

Im Vergleich zu den bisherigen Musterverträgen bringt die Verordnung nur einige Änderungen. Elementarversicherungen, z.B. gegen Erdbeben und Hochwasser, können auf die Mieter umgelegt werden. Auch an den Kosten für Müllmengenerfassung und besonderen Müllbeseitigungsanlagen (Kompressoren, Schlucker etc.) dürfen Mieter beteiligt werden.

Klar geregelt ist erstmals auch, dass Eigenleistungen des Eigentümers zu marktüblichen Preisen abgerechnet werden dürfen. Dieser Punkt wird mit Sicherheit zu vielen Prozessen führen, wenn handwerklich begabte Eigentümer oder solche, die sich dafür halten, für jeden Pups von ihren Mietern 60 Euro pro Stunde haben wollen.

Die Verordnung gilt nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2004 abgeschlossen werden.

(link über HandakteWebLAWg)

TOT

Prozesse an den Sozialgerichten sind bislang gebührenfrei. Das soll sich nach Plänen der Bundesländer ändern, berichtet der Tagesspiegel. Allerdings stellt sich die Frage, ob Gerichtsgebühren ausgerechnet da sinnvoll sind, wo eher die Bedürftigen klagen – wegen Behindertenrente, Arbeitslosen- und demnächst auch Sozialhilfe. Dann müssen wieder zig Prozesskostenhilfeverfahren vorgeschaltet werden, die auch Geld kosten – und den ohnehin lahmen Rechtszug noch verlängern. Aber vielleicht sind dann noch mehr Kläger schon tot, bevor sie Recht bekommen…

(Danke an Mathias Schindler für den link)

J-U-L-I-U-S-!

J-U-L-I-U-S-!

Mein Patenkind Julius, seit Sonntag 3 Jahre alt, hat mir vorhin ein Diktatband aus dem Sekretariat gebracht. Das andere Ende hatte er seinem Kuschelhund um den Hals geknotet. Ich hatte kurz die Hoffnung, dass es sich um ein Band von seiner Mama handelt. Doch der kleine Racker weiß schon, wer ihm einfach nicht böse sein kann…