TEUER

Vodafone hat sich einen Dienst ausgedacht, bei dem der Anrufer bezahlen muss – obwohl der angerufene Anschluss gar nicht erreichbar ist. Der NDR berichtet, wie das geht:

Hat ein Vodafone-Kunde sein Handy ausgeschaltet oder befindet er sich gerade in einem Funkloch, wird er per SMS über alle eingehenden Anrufe von Vodafone informiert, sobald das Handy wieder im Netz ist. Die SMS besteht aus der Telefonnummer des Anrufers, dem Datum und der Uhrzeit.

Für die Vodafone-Kunden ist dieser Info-Service kostenlos. Was Vodafone weder seinen Kunden, noch den Anrufern ausdrücklich sagt: Der Anrufer bezahlt diesen Dienst. Wer ein Vodafone-Handy anruft, das gerade nicht im Netz ist, hört folgende Ansage: „Der Vodafone-Teilnehmer ist zur Zeit nicht erreichbar, wird aber per SMS informiert.“ Für diese Botschaft zahlt der Anrufer eine Gebühreneinheit. In der Regel für eine Minute, obwohl die Ansage nur sieben Sekunden lang ist. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Tarif des Anrufers. Wer zum Beispiel von seinem D1-Telefon tagsüber einen D2-Teilnehmer anruft, zahlt im Telly-Tarif satte 79 Cent – für einen erfolglosen Anrufversuch!

Interessanterweise gibt es diesen Dienst nur, wenn der Vodafonekunde seine Mailbox deaktiviert hat. Schon dadurch zeigt der Kunde eigentlich, dass er definitiv nicht erreichbar sein möchte.

Warum drängt ihm Vodafone dann Anrufernachrichten auf?

Aber genauso gut könnte man ja auch fragen, warum Vodafone ständig ohne Einverständnis MMS-Werbung in eigener Sache schickt…

(link gefunden im advobLAWg)

ERSTMALS

Erstmals hat ein deutsches Gericht rechtsextreme Musiker der Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Von den „selbst ernannten Terroristen mit E-Gitarre“ sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen, erklärten die Richter laut Süddeutscher Zeitung.

Weiter heißt es in dem Bericht:

„Bundesanwalt Joachim Lampe nannte das Urteil richtungsweisend. Erstmals sei eine Musikgruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft worden. Das gebe der Kriminalpolizei in Zukunft bessere Möglichkeiten des Zugriffs und der Aufklärung rechtsextremistischer Straftaten. Auch Richter Wolfgang Weißbrodt bezeichnete den Prozess als Novum.“

Angesichts der Liedtexte wird sich die Empörung darüber in Grenzen halten, dass in unserem Land mittlerweile Autoren und Musiker wegen ihrer Meinung und deren Kundgabe ins Gefängnis wandern. Warten wir also getrost ab, bis demnächst „geistige Brandstifter“ aus einer genehmeren Ecke zu Gangsterbossen gekürt und damit nonchalant aus dem Verkehr gezogen werden. Hoffentlich ist es dann für einen Aufschrei nicht zu spät.

UNSCHULDIG

Die DNS-Analyse bringt unschuldig Verurteilte aus dem Gefängnis. Und sie wirft ein schlechtes Licht auf die Qualität konventioneller Beweismittel, insbesondere Zeugenaussagen:

Tag für Tag werden Menschen verurteilt, die von Augenzeugen via Lichtbild und/oder Gegenüberstellung als Täter identifiziert wurden. Dabei ist längst erwiesen, dass auf visuelle Erinnerungen kein Verlass ist. Vor allem, wenn es um die Identifikation vermeintlicher Täter geht. Die Folgen so genannter Falschidentifikationen sind fatal: von ein paar Jahren über lebenslänglich bis hin zur Todesstrafe ist für die unschuldig Verurteilten alles drin. Die erschreckende Bilanz eines FBI-Agenten: in rund 25 Prozent der untersuchten Fälle passt die DNS des Verdächtigen nicht zu den Spuren, die am Tatort gefunden wurden. Erschreckend ist diese Quote deshalb, weil sie Rückschlüsse zulässt auf die Zahl der unschuldig Verurteilten, die in den Gefängnissen der Vereinigten Staaten sitzen.

Ein sehr interessanter Artikel in der Telepolis.

(danke an Mathias Schindler für den link)

RESTURLAUB

Im Falle einer Kündigung stellt sich immer die Frage nach dem Resturlaub. Nehmen? Oder auszahlen lassen? Die Süddeutsche Zeitung schildert in einem guten Artikel nicht nur, dass das Arbeitsamt bei Abgeltung des Resturlaubes häufig den Löwenanteil kassiert. Sie gibt auch praktische Tipps, wie man als Arbeitnehmer das Dilemma am besten löst.

PPK

Nina berichtet über eine PolizeiPupillenKontrolle:

Nichts Böses ahnend von einer Polizeistreife angehalten worden, Fenster runtergekurbelt, Polizist leuchtet mit Taschenlampe in mein Gesicht, testet links und rechts mein Auge, halb blind frage ich ihn ob was besonderes sei, ich sehe schemenhaft sein Kopfschütteln und er sagt: Ihr könnt weiterfahren.

tztztzzzz … ich bin wohl schon zu alt um mir irgendwas reinzuziehen, aber um von ’nem Polizisten gedutzt zu werden noch nicht.

FALSCHE ANZEIGE

Das Landgericht Köln hat einem Unternehmer Schmerzensgeld gegen eine Internet-Autobörse zugesprochen. Ein Scherzbold (?) hatte mit den Telefonnummern des Unternehmers folgende Anzeige veröffentlicht:

„Porsche 993 – 29.000 EUR – EZ 08/1997 – AU/TÜV 08/2003, Schwarzes Coupé, Volleder und Vollausstattung, bis auf Navi, Technoräder, unfallfrei, 1. Hand, lückenloses Scheckheft, keinen Kratzer, wenig Steinschlag. Wegen privater Insolvenz sofort zum Festpreis abzugeben! Der Wagen ist sein Geld 3x wert!“

Das Landgericht Köln ist zwar der Meinung, dass eine Anzeigenbörse nicht jede Anzeige darauf überprüfen muss, ob sie korrekt aufgegeben ist. Beim Vorkommen von Worten wie „Pleite“ oder „Insolvenz“ treffe die Firma aber eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Das Schmerzensgeld beträgt € 2.000,00. Dabei legte das Gericht zu Grunde, dass der Unternehmer rund 40 Anrufe erhielt.

(via Handakte WebLAWg und LAWgical)

KNAST FÜR ANTI-SPAMMER

KNAST FÜR ANTI-SPAMMER

Anti-Spam-Software in Unternehmen ist nicht ganz ohne rechtliches Risiko. Auf diesen Gesichtspunkt weist die Zeitschrift c’t hin:

Auf dem privaten PC, in Firmen und bei Providern gehören Spam-Filter inzwischen zur Standardausrüstung, ohne die angesichts der ständig wachsenden Flut von unerwünschter Werbung das Medium E-Mail unbrauchbar würde. Während dies bei Endnutzern rechtlich unbedenklich ist, entstehen bei der automatisierten Filterung von E-Mails durch Provider und in Unternehmen ohne Kenntnis und Zustimmung der Empfänger rechtliche Probleme. Unter Umständen machen sich Mitarbeiter und Eigentümer solcher Firmen durch das Löschen von E-Mails sogar strafbar.

Der Autor Rechtsanwalt Joerg Heidrich weist darauf hin, dass e-mails unter das Post- und Fernmeldegesetz fallen. Nach § 206 StGB drohen jedem, der eine solche Sendung „unterdrückt“, bis zu fünf Jahre Haft. Als einzigen Ausweg sieht er nur die vorherige Einwilligung aller potientiell Betroffenen in die Filterung.

(via M-E-X-blog)

GOLDENE BRÜCKEN

GOLDENE BRÜCKEN

Wer noch Geld in Luxemburg liegen hat oder wegen anderer Steuersünden nicht gut schlafen kann, kann im Jahr 2004 die „goldene Brücke zur Steuerehrlichkeit“ überschreiten. Das verabschiedete Amnestiegesetz beschert nicht nur Straffreiheit, sondern auch einen pauschalen Steuersatz von 25 %.

Das Gesetz hat einige Tücken. Deshalb wird es Anwälten und Steuerberatern ordentlich Arbeit bringen. Trotzdem bleibt ein, wie ich finde, extrem fader Beigeschmack. Ehrliche Steuerzahler haben ihre Einkünfte nämlich mit bis zu 48,5 % versteuert. Sie stehen jetzt deutlich schlechter da als (Steuer-)Kriminelle.

Das war dann ein teurer, ruhiger Schlaf.

NOTEBOOK

Ein Urteil, das jedem strafrechtlich tätigen Anwalt Freude macht:

Einem Verteidiger, der die für die Mandantengespräche erforderlichen Unterlagen
auf einem Notebook eingespeichert hat, kann regelmäßig die Mitnahme eines
solchen Geräts (ohne Netzwerkkarte und Zusatzgeräte) zu Unterredungen mit
seinem Mandanten in der Justizvollzugsanstalt nicht verwehrt werden.

Ein Weihnachtsgeschenk vom Bundesgerichtshof. Danke!

(via Handakte WebLAWg)

UMTAUSCHRECHT

Es gibt kein generelles Umtauschrecht. Nur bei Mängeln können Kunden und Beschenkte ihr Geld zurück verlangen. Wer sich mit seinem Geschenk also nicht ganz sicher ist, sollte sich ein Umtauschrecht einräumen lassen. Schriftlich. Am besten auf dem Kassenbon. Näheres beim Anwalt-Suchservice.

„BERATUNG“

„BERATUNG“

Manche Anwälte halten ihre Mandanten für dumm. So wird diesen kategorisch erklärt, für eine Scheidung sei ein Unterhaltsvergleich zwingend erforderlich. Wenn gar kein Unterhalt zu regeln ist und die Parteien dies auch nicht wollen, ist der Vergleich aber nur im Gebühreninteresse des Anwaltes. Denn sein Honorar erhöht sich um gut 25 %. Hierzu das Landgericht Düsseldorf:

Nachdem der Beklagte Rechtsanwalt L. mit Schreiben vom 13. September 2001 dem Kläger die unzutreffende rechtliche Auskunft erteilt hatte, ein Vergleich mit den entsprechenden gebührenrechtlichen Folgen sei in jedem Fall erforderlich, und hieran auch mit Schreiben vom 27. September 2001 festgehalten hatte, musste der Kläger, was aus seiner Sicht gerechtfertigt war, davon ausgehen, durch ihn nicht die optimale und in jeder Hinsicht seinen Interessen entsprechende Beratung und Vertretung zu erhalten, so dass er das Mandatsverhältnis zu Recht kündigen durfte. Die falsche und nicht vollständig mandantenorientierte Beratung durch den Rechtsanwalt L. stellt zugleich eine positive Vertragsverletzung durch die Beklagten dar, die sie zum Schadensersatz verpflichten (23 S 378 Urteil vom 26. November 2003).

Ob mich der Kollege demnächst noch grüßt, wird sich zeigen.