„Jonas war der doofste Junge, als die Schule angefangen hat. Aber heute ist er eigentlich der Netteste.“
„Wieso, hat der Jonas sich so geändert?“
„Nö, die anderen Jungs sind nur noch viel blöder geworden.“
„Jonas war der doofste Junge, als die Schule angefangen hat. Aber heute ist er eigentlich der Netteste.“
„Wieso, hat der Jonas sich so geändert?“
„Nö, die anderen Jungs sind nur noch viel blöder geworden.“
Die viertägige Besetzung eines Baggers vor drei Jahren im Braunkohlentagebau Hambach wird für einen Hamburger Greenpeace-Aktivisten doch noch teuer: Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat jetzt entschieden, dass der Demonstrant wegen Hausfriedensbruchs auf dem Gelände der RWE Power AG 3000 Euro Geldstrafe zu zahlen hat (AZ: 82 Ss 9/07).
Das OLG ließ den Einwand nicht gelten, die Aktion sei ein „Notstand“ gewesen: Sie habe auf die klimaschädlichen Folgen der Braunkohleverfeuerung hingewiesen. Eine „konkrete und unmittelbare Gefährdung“ der Umwelt aber sieht das OLG nicht. (pbd)
StudiVZ zieht die Zügel an – und schießt juristisch über das Ziel hinaus. Die Nutzer haben neue Allgemeine Geschäftsbedingungen erhalten (Text bei Politblog.net), denen sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen können. Im Falle eines Widerspruchs behält sich StudiVZ vor, das Nutzerprofil zu löschen.
Schon für den Alltagsbetrieb stellt StudiVZ zahlreiche Regeln auf. Selbst für die kleinsten Verstöße behält sich das Unternehmen nicht nur Schadensersatzansprüche vor. Nein, der Nutzer soll gleich eine Vertragsstrafe (!) zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben:
8.2 Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 und/oder Ziffer 7., ist der Nutzer verpflichtet, eine vom Betreiber nach billigem
Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen. Ferner ist der Nutzer in einem solchen Fall verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreiber eine nach
juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.
Diese Klausel erstreckt sich auf praktisch alle Pflichten des Nutzers. Sie greift etwa schon ein, wenn der Nutzer möglicherweise gar kein Student ist oder es war (2.1), er sich doppelt anmeldet (2.2), er persönliche Daten oder Fotos eingibt, die sich nicht auf ihn beziehen oder nicht der Wahrheit entsprechen (2.3), er nicht nur private Zwecke verfolgt (2.4), er durch irgendwelche Angaben Rechte Dritter beeinträchtigt (7.1), er „gesetzeswidrige Inhalte“ verbreitet (7.4), er massengruschelt (7.5), er Kontaktdaten anderer (z.B. E-Mail-Adressen) ohne deren Einverständnis weitergibt (7.6), er irgendwelche Waren anpreist (7.7), er durch die Nutzung irgendwie gegen Gesetze verstößt (7.8).
Für den Fall eines „elektronischen Angriffs“ verdonnert StudiVZ den Angreifer nicht nur zu einer Vertragsstrafe von mindestens 6.000 €. Er wird auch gleich noch zu Stillschweigen verpflichtet (9.3 – 9.4).
Gegenüber Verbrauchern sind Vertragsstrafenregelungen nur sehr eingeschränkt zulässig. Selbst wenn man diese Klippe umschifft, stellt sich immer noch die Frage, ob die verwendete Vertragsstrafenklausel überraschend ist, den Nutzer unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist.
Ich beantworte das mit einem klaren Ja.
Es tut mir meistens leid, Mandanten absagen zu müssen. Aber eine Pflichtverteidigung 500 Kilometer entfernt ist wirtschaftlich in der Regel nicht zu machen. Zumal, wenn das Gericht, unter Hinweis auf die Verteidiger in der Gegend, nur zur eingeschränkten Beiordnung bereit ist. Also „zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts“. Womit dann sogar die Reisekosten flach fallen.
Meinen Vorschlag, doch dann etwas dazu zu zahlen, konterte der mögliche Mandant mit höchster Empörung. Es sei ja wohl unverschämt, ihn um zusätzliches Geld anzugehen. Das Gespräch endete schließlich damit, dass er ankündigte, meinen Vorschlag an die Anwaltskammer zu melden.
Offensichtlich geht er davon aus, der Anwalt dürfe im Rahmen einer Pflichtverteidigung kein Geld von seinem Mandanten annehmen. Das ist aber nicht so. Der Pflichtverteidiger muss sich Zahlungen lediglich anrechnen lassen. Allerdings nur dann, wenn er insgesamt mehr als das Doppelte seiner Pflichtverteidigervergütung erhält. Erhält der Anwalt also 700 Euro aus der Staatskasse, kann der Mandant ohne Anrechnung weitere 700 Euro zahlen.
Na ja, aber dieser Herr wusste es besser und meinte, ich wolle nur schwarz abkassieren. Deshalb sage ich ja auch, dass mir eine Absage nur meistens leid tut.
Post von einem allgemeinen Rechtsbeistand. Ich dachte, die wären ausgestorben.
Die Rechtsanwaltskammer wählt per Briefwahl ihre Satzungsversammlung. Es gibt 14 Kandidaten. Ich habe höchstens elf Stimmen.
Ich habe fünf Kandidaten angekreuzt. Von den restlichen Anwälten habe ich noch nie was gehört. Mit Ausnahme von einem. Den kann ich nicht leiden.
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Diese Pokale da geben zu denken. Sie stehen am falschen Platz. Sie sind ein Indiz für das einstige Klima hier. Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Siegburg (JVA) haben sie durch ihre sportlichen Leistungen gewonnen. Aber der ehemalige Leiter hat sie wie seine Trophäen behandelt, er hat sie gesammelt und sein Zimmer damit geschmückt. Zwei Blöcke weiter, in der Zelle A 104, wurde vor vier Monaten der 20-jährige Häftling Hermann H. von zwei Mitgefangenen grausam getötet.
„Das Haus war schon vorher voller Angst!“, sagt der unverdächtige Zeuge Albert Thüssing. Er ist der langjährige Vorsitzende des Gefangenenbeirats und berichtet von einem früheren „Horror-Szenario“. In der Anstaltsleitung habe ein „Sadist“ gewirkt. Horst Becker, Landtagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag, bestätigt es: „Die alte Führungsspitze hat mit Strukturen die Missstände in der JVA Siegburg begünstigt.“
Wolfgang Klein sind solche „Gerüchte“ zu Ohren gekommen, er mag darüber nicht sprechen. Der 48-jährige Ministerialrat ist der neue Leiter des Gefängnisses, er will handeln. Seine Philosophie: Der Gewalt keine Chance! Die Erfahrung dazu weist er vor: Der gelernte Jurist hospitierte bereits 1991 in Siegburg, war zwei Jahre später Abteilungsleiter der JVA Willich, danach in Wuppertal, wurde 1999 stellvertretender Anstaltsleiter in Aachen: „Ich habe alle Stationen durchlaufen.“
Das genügt nicht. Klein braucht mehr Personal, mehr Geld. In den 606 mal mehr (10 bis 12 Quadratmeter), mal weniger (acht Quadratmeter) großen Hafträumen gibt es hier momentan 720 männliche Gefangene, 340 davon sind Jugendliche.
Klein unterscheidet: „Ich habe bei Jugendlichen den Erziehungsauftrag, bei Erwachsenen die Sicherung der Allgemeinheit vor Kriminalität und die Resozialisierung.“ Das klingt selbstverständlich, doch Klein steht vor gleich mehreren Problemen. Der erste Wunsch könnte demnächst erfüllt werden. Derzeit arbeiten 208 Beamte im uniformierten Bereich: „Das reicht nicht für ein neues Programm!“. Klein will künftig auch an den Wochenenden Besuchsmöglichkeiten anbieten, die Betreuung in den Abendzeiten verstärken, und den Vollzug mehr in Wohngruppen verlegen: Kontakte sollen die Knast-Einsamkeit erleichtern.
Zur Beaufsichtigung fehlen im mittleren Justizvollzugsdienst 30 Stellen, die bis 2008 aus anderen Anstalten besetzt werden sollen. Sein zweiter Wunsch, meint Wolfgang Klein, ist der Öffentlichkeit mitunter schwer zu vermitteln. In Siegburg betreut ein Sozialarbeiter 60-70 Jugendliche, doppelt so viele wie in anderen Anstalten: „Es wird sich was ändern“, hofft Klein, „wir brauchen Verstärkung und damit vier bis fünf Sozialarbeiter und zwei Psychologen mehr“.
Diese immerhin „alte Forderung“ sei auch dem Landesjustizvollzugsamt bekannt. Einher damit geht, dritter Wunsch, eine bessere Trennung zwischen Erwachsenen und Jugendlichen. Die Jungen sind womöglich noch lernfähig, sollen aber nicht bei erfahrenen Gefangenen in die Lehre gehen. Wolfgang Klein denkt daran, im Haus 1 der Anstalt die Jugendlichen auf zwei Abteilungen räumlich von den Erwachsenen getrennt unterzubringen, das Haus 2 nur für Jugendliche zu nutzen.
Das Haus 1 aber wurde 1896 errichtet. Es ist gerade noch so funktionsfähig. Wolfgang Klein wagt es bereits, vierter Wunsch, an eine Kernsanierung zu denken. Die alte Fassade bliebe bestehen, drinnen sollte ein „neuzeitlicher Standard“ entstehen. Mit dezentralen Duschen, Gemeinschaftsräumen, Küchen. Die Finanzierung steht in den Sternen.
So also könnte Wunsch fünf vorgezogen werden, der sollte erfüllbar sein. Bis zum vorigen Jahr gab es für die Arbeit gegen die Sucht zwei Vollzeitstellen. 150 Erwachsene sind abhängig, rund 95 Jugendliche. Jetzt leistet die Drogenhilfe Siegburg mit ihrer finanziellen Unterstützung externe Beratung für allerdings nur 16 Stunden in der Woche.
Auf dem Gelände der JVA Siegburg, so groß wie etwa 15 Fußballfelder, sind in der vergangenen Jahren Mängel en masse entstanden. Der Muff ist inzwischen gewichen, in den Gängen zwischen den Zellen riecht es nun nach frischem Bohnerwachs. Aber die strafrechtlichen Folgen sind noch nicht aufgearbeitet. Die Zelle A 104 ist seit dem 21. Dezember vorigen Jahres noch immer mit dem Stempel Nr. 5 des Polizeipräsidiums Bonn „amtlich versiegelt“.
Wegen der grausamen Tötung des Häftlings ermittelt die Staatsanwaltschaft Bonn gegen drei mutmaßliche Täter, aber auch gegen vier Bedienstete: „Vermutlich wird das Verfahren“, sagt Behördensprecher Fred Apostel, „ Mitte des Monats abgeschlossen sein“. Wer die politische Verantwortung trägt, das will die SPD in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss klären lassen. Landtagsfraktionssprecher Thomas Breustedt rechnet mit dem Beginn „ab Ende des Monats“.
Unterdessen hat Wolfgang Klein in der JVA Siegburg wenigstens eins hinter sich gebracht. Die Pokale kommen in eine gläserne Vitrine. Und die in die Nähe der Kantine. Dort können sie auch von denen angeschaut werden, die sie errungen haben. (pbd)
Mein Mandant ist beruflich auf seinen Führerschein angewiesen. Darüber hatte ich mit der Sachbearbeiterin bei der Bußgeldstelle gesprochen. Doch sie sah keine Möglichkeit, von ihren internen Vorgaben abzuweichen. Möglicherweise, tröstete sie mich, habe später der Amtsrichter ein Einsehen.
Nach Erlass des Bußgeldbescheides hat mein Mandant selbst noch einmal angerufen. Ich weiß nicht, mit wem er redete. Aber er muss es prima gemacht haben. Denn der Bußgeldbescheid wurde abgeändert. Der Mandant zahlt eine höhere Buße, dafür kriegt er kein Fahrverbot. Genau das, was ich eigentlich auch erreichen wollte.
Manchmal komme ich mir klein und nutzlos vor.
Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss umreißt einen ganz bestimmten Tatvorwurf. Keine große Sache. Ich wäre für meinen Mandanten bereit gewesen, die Angelegenheit umfassend und gerichtsfest einzuräumen – wenn er seine Computeranlage sofort zurückerhält.
Die zuständige Staatsanwältin legt jedoch Wert darauf, dass überprüft wird, was sich auf dem Computer des Beschuldigten befindet. Das „sonst noch so“ hat sie nicht wörtlich gesagt. Aber es klang schon unmissverständlich durch. Denn was außer der Spekulation auf einen netten Zufallsfund sollte der Grund sein, einen Techniker stundenlang an der Hardware frickeln zu lassen?
Die EDV-Abteilungen der Polizei im ganzen Land ersaufen in Computern? Beschuldigte, die beruflich auf ihre Systeme angewiesen sind, riskieren ihre Existenz? Mein Gegenüber ist so interessiert, da könnte ich auch gleich die Lottozahlen verlesen…
In Aachen lösten sich 88 Knöllchen in Luft auf. Der Polizeipräsident persönlich hatte die Verwarnungsgelder niedergeschlagen. Eifrige Polizeibeamte hatten in einer einzigen Nacht die Falschparker auf einer Anwohnerstraße dingfest gemacht. Ohne Warnung; vorher war wildes Parken geduldet worden.
Der Protest der Anwohner blieb bei Polizeipräsident Klaus Oelze nicht ungehört. Allerdings handelte er sich mit seiner Maßnahme selbst ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung ein. Doch eine Strafre muss er nicht mehr fürchten. Die Staatsanwaltschaft Aachen konnte nicht feststellen, dass Oelze gegen den ihm gesetzlich zustehenden Ermessensspielraum (§ 47 Ordnungswidrigkeitengesetz) verstoßen hat.
Das Verfahren wurde eingestellt, berichten die Aachener Nachrichten.
Möglicherweise hat eine Justizpanne einen Doppelmord in Mönchengladbach-Rheydt ermöglicht. Am vergangenen Freitag hat ein Mann seine Frau und eine seiner Töchter auf offener Straße erschossen.
Zwei Stunden vorher war der Täter noch im Amtsgericht bei einem Sorgerechtsstreit aufgetreten. Die Anwältin der Frau soll den Richter darauf hingewiesen haben, dass der Mann wegen versuchter Vergewaltigung gesucht wird, berichtet die FAZ. Obwohl der Richter mit der Staatsanwaltschaft telefonierte, sei der Haftbefehl nicht volltstreckt worden. Eventuell sei der Haftbefehl nicht im Polizeicomputer gespeichert gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld soll nun prüfen, wieso der Mann nicht verhaftet wurde.
Die Mitarbeiter der Ludwig-Maximilians-Universität München hatten heute einen ganz besonderen Fahndungsaufruf im E-Mail-Postfach. Sie sollen Studenten, Kollegen und Besucher im Auftrag der Hochschule darauf überwachen, ob diese möglicherweise islamistische Fundamentalisten sind.
Dabei sollen sie besonders auf einen „Bruch im Lebenswandel, Gewaltbereitschaft, radikal-verbale Äußerungen oder Beschäftigung mit einschlägiger Literatur“ achten. Eventuelle „Wahrnehmungen“ sollen sofort an die Unversitätsleitung gemeldet werden.
Die Mail im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der islamistische Terrorismus stellt weiterhin die größte Bedrohung der Inneren Sicherheit der westlichen Staaten und damit auch Deutschlands dar. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung.
Wie Sie Presseverlautbarungen vom Wochenende entnehmen können, wurden Anschläge von Islamisten auch für die Bundesrepublik und in Österreich angekündigt. Auch die gescheiterten Kofferbombenanschläge auf Regionalzüge am 31. Juli 2006 in Dortmund und Koblenz sind ein Beleg dafür, dass auch Deutschland nicht nur Rückzugs- und Ruheraum, sondern
Anschlagsziel für islamistische Terroristen ist.Es ist also hohe Wachsamkeit geboten.
In diesem Zusammenhang sollte auf Hinweise auf Studierende, Mitarbeiter oder sonstige Gebäudenutzer geachtet werden, die sich durch besondere Verhaltensweisen, wie z. B. einen Bruch im Lebenswandel, Gewaltbereitschaft, radikal-verbale Äußerungen oder Beschäftigung mit einschlägiger Literatur auffällig in Richtung islamischer Fundamentalismus verändern.
Ich darf Sie bitten, verdächtig erscheinende Wahrnehmungen, die Rückschlüsse auf eine islamisch-fundamentalistische Haltung zulassen, unverzüglich hierher mitzuteilen.
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend.
Ludwig-Maximilians-Universität München
Mit freundlichen Grüßen
Ltd. Regierungsdirektor
Ich wollte den Absender der Mail fragen, was er sich von seinem Aufruf erhofft. Ob er die genannten Kriterien tatsächlich für tragfähig hält, um potenzielle Terroristen zu erkennen. Und ob er nicht fürchtet, eine Hexenjagd auf Angehörige einer bestimmten Religionsgruppe zu eröffnen. Und was die Hochschule zu tun gedenkt, wenn jemand seinen Lebenswandel ändert oder den Koran liest.
Sein Vorzimmer sagte mir einen Rückruf zu. Dieser kam jedoch nicht.
Nachtrag 1: Laut Pressestelle der Universität, die mich soeben angerufen hat, wird gerade „intensiv“ geprüft, ob der Absender der Mail im Rahmen seiner Kompetenzen gehandelt hat.
Nachtrag 2: Bericht in der Financial Times Deutschland
Das Amtsgericht Halle erklärt die „Operation Mikado“ für rechtmäßig. Der bereits gestern in der Presse erwähnte Beschluss vom 11. März 2007 liegt jetzt auch mir als Antragsteller vor.
Der Beschluss ist hier nachzulesen (PDF).
Ich fasse die wesentlichen Ergebnisse des Gerichts zusammen:
– Ein Anfangsverdacht lag vor, wenn auch auf niedrigster Verdachtsstufe.
– Die beanstandete Maßnahme war durch § 161 Strafprozessordnung (allgemeine Ermittlungsbefugnis) gedeckt.
– Es lag keine dem Richtervorbehalt unterfallende Rasterfahndung vor.
– Die Maßnahme war verhältnismäßig, weil das Interesse an der Verfolgung strafbarer Kinderpornografie den möglichen Grundrechtseingriff überwiegt.
Bemerkenswert ist sicherlich der Hinweis des Gerichts, dass für künftige ähnliche Ermittlungshandlungen möglicherweise weitergehende Anforderungen gelten können. Es müsse in jedem Fall weitestgehend sichergestellt sein, dass Unverdächtige nicht über das hier vorhandene Maß in ihren Rechten betroffen werden.
Für unabdingbar hält das Amtsgericht Halle die Prüfung des Anfangsverdachts durch den Staatsanwalt und nicht – wie in der Praxis häufig – durch die Polizei.
Weiter:
Zudem dürfte auch der Gesetzgebeber zu beobachten haben, ob die bestehenden verfahrensrechtllichen Vorkehrungen angesichts künftiger Entwicklungen geeignet sind, den Grundrechtsschutz effektiv zu sichern und bei Fehlentwicklungen hinsichtlich der konkreten Ausführung durch die Strafverfolgungsbehörden notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen.
Das Ergebnis des Beschlusses überzeugt mich nicht. Deshalb habe ich Beschwerde eingelegt. Hierüber wird das Landgericht Halle entscheiden.
Weitere Beiträge zum Thema:
– Amtsgericht Halle entscheidet pro Mikado;
– Mikado: Entscheidung kann noch dauern;
– Generalverdacht und Verhältnismäßigkeit;
– Mikado-Fahndung traf auch Unschuldige
– AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07
– Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer
– “ Volksstimme“: Interview zu Mikado
– 20 Anträge gegen „Mikado“
– Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente
– Kartenscreening für Datenschützer kein Problem
– Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig
– Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;
– Telepolis: Fragen zu Mikado
– Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1
– Weiterer Antrag gegen Mikado
– Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz
– Mikado: Stäbchen für Stäbchen
– Vorfeldermittlungen
– Mikado
Manchmal frage ich mich, wie sich der öffentliche Dienst eine Anwaltskanzlei vorstellt. Zum Beispiel, wenn der Polizeibeamte, dem ich einen Text zukommen lassen soll, etwas spitz fragt:
Sie haben doch ein Fax? So was haben Sie doch?
Meine kleine Rache folgte auf dem Fuß. Auf den Vorschlag, ihm den Text zu mailen, musste er passen. Das Internet funktioniere in seiner Dienststelle leider nicht.