KAMMERMITTEILUNGEN

Wie sich das wohl anfühlt, wenn der eigene Name in den vierteljährlichen Mitteilungen der Anwaltskammer steht – unter Personalnachrichten, Löschungen.

Wenn man noch was fühlt.

TAGESREKORD: 16x ABGEMAHNT

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Internetanbieter Andreas & Manuel Schmidtlein GbR wegen Wettbewerbsverstößen auf 16 Internetangeboten abgemahnt.

In den Verbraucherzentralen und beim Verbraucherzentrale Bundesverband häufen sich Beschwerden über Internet-Dienste wie www.vornamen-heute.com, www.lehrstellen-heute.com, www.tattoo-heute.com oder www.www.sternzeichen-heute.com. Diese Angebote werden mit „…heute gratis!“ und der Teilnahme an einem Gewinnspiel beworben. Tatsächlich verwandelt sich der angebliche „Gratis“-Zugang jedoch nach Ablauf des Anmeldetages in einen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für sieben Euro monatlich bei jährlicher Vorauskasse. Über diese kostspieligen Folgen der Anmeldung werden die Internet-Nutzer lediglich im Kleingedruckten am Ende der Anmeldeseite und unter den so genannten „Teilnahmebedingungen“ informiert.

Der vzbv hält die Aufmachung der diversen Internetseiten www.xxx-heute.com für irreführend und intransparent. „Wer ein „Gratis“-Angebot in Anspruch nimmt oder an einem Gewinnspiel teilnimmt, rechnet nicht damit, einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abzuschließen“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

(Pressemitteilung)

DREIMAL AM TAG

Das war gerade nicht ganz einfach, am Amtsgericht.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dreimal ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Am selben Tag.

Zunächst bis zu einem Auffahrunfall. Die Polizeibeamten sollen ihn an Ort und Stelle belehrt haben, dass er ohne Führerschein nicht weiterfahren darf. Gut, es sollte ein Freund per Handy herbeigerufen werden. Später berichteten Anwohner, dass der Angeklagte sich doch wieder hinters Lenkrad gesetzt hat. Die Polizisten sollen gerade eine Minute weg gewesen sein.

Auf der Polizeiwache sollte der Angeklagte später noch ein Dokument vorzeigen. Der Sachbearbeiter hat sein Fenster zum Parkplatz der Wache. Von da aus beobachtete er, wie der Angeklagte flott um die Kurve kam und parkte. Drei Minuten später sei er dann im Dienstzimmer erschienen.

Den Polizisten kenne ich aus verschiedenen Verfahren. Das ist nun wirklich keiner, der sich so eine Geschichte ausdenkt. Da muss man wohl auch mal Grenzen erkennen und zur Schadensminimierung raten – auch wenn es dem Auftraggeber im Moment vielleicht nicht unbedingt passt.

Geständnis. Kleine Brötchen backen. Letztlich hat sich das als richtig erwiesen. Gegen 120 Tagessätze Geldstrafe ist nichts einzuwenden. An sich roch es nach Gefängnis auf Bewährung. Drei einschlägige Vorstrafen strapazieren nämlich den Großmut auch der freundlichsten Richter. Die Führerscheinsperre von zwei Jahren liegt im grünen Bereich.

Wie ich beim Hinausgehen erfuhr, hatten Staatsanwaltschaft und Gericht in einer Sitzungspause vor unserer Verhandlung sogar überlegt, das Auto des Angeklagten nach § 21 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz einzuziehen. Den Antrag hat der Staatsanwalt wegen des Geständnisses und der überzeugenden Reuebekundungen dann aber „vergessen“.

DON’T PANIC

Da hat sich gestern telefonisch ein Anwalt aus Süddeutschland bei meiner Mandantin gemeldet. Und es ganz dringend gemacht. Sie soll ihn unbedingt heute Morgen zurückrufen. Bis 12 Uhr. Sonst setzt er Himmel und Hölle in Bewegung aka einstweilige Verfügung.

Ich habe jetzt seit dem Betreten des Büros ca. 20-mal in seiner Kanzlei durchklingeln lassen. Die angegebene Nummer ist telekomgeprüft. Es geht aber keiner dran. Niemand. Nicht mal ein Anrufbeantworter. Über Google/Yahoo/MSN lässt sich nichts herausfinden, was über Telefonnummer und Adresse hinausgeht.

Für mich sind das durchaus Kriterien, sich schon mal weniger Sorgen zu machen.

URTEIL SCHON FERTIG

Entscheidungsformel eines Strafurteils:

Es wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Das ist korrekt. Das Gericht hat die Sanktion so verkündet. Und in der mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben der Unterbringung von einer Freiheitsstrafe abgesehen wird.

Umso erstaunlicher ist es dann, auf Seite 14 des Urteils zu lesen:

… hat es das Gericht für tat- und schuldangemessen … erachtet, eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten zu verhängen. … Das Gericht hat darüber hinaus die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (§ 63 StGB).

Auf der einen Seite belegt das einen gewissen Erfolg für die Verteidigung. Immerhin konnte die Freiheitsstrafe verhindert werden.

Auf der anderen Seite sieht es so aus, als sei das Urteil schon vorher weitgehend geschrieben gewesen, einschließlich des Strafmaßes. Es wurde offensichtlich nur noch mal nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung „redigiert“. Der Richter soll seine Entscheidung aber alleine aus dem Ergebnis der Hauptverhandlung herleiten. Dass so eine Arbeitsweise seine Offenheit und Unvoreingenommenheit fördert, bezweifle ich.

MIT DEM TAXI NACH …

Ein Mandant kam noch schnell vorbei, bevor sein Zug ging. Das nenne ich eine vorbildliche Zahlungsmoral.

Leider hat er sich etwas mit der Zeit für den Hinweg verschätzt. Gut für den Taxifahrer. Der darf gleich durchfahren, nach Amsterdam.

TROTZ SEX KEINE LEBENSPARTNER

Weder gemeinsames Kochen, Putzen, Waschen und Einkaufen noch eine sexuelle Beziehung sind hinreichende Kriterien, um von einer eheähnlichen Gemeinschaft zu sprechen. Erforderlich ist vielmehr eine ernsthafte und auf Dauer angelegte Beziehung, die nicht nur Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft ist, sondern bei der auch das gegenseitige Einstehen der Partner in Notfällen erwartet werden kann. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Näheres bei beck aktuell.

ÜBLE NACHREDE

Als Fax
Transparency International Deutsches Chapter e.V.
Alte Schönhauser Straße 44
10119 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, vertreten wir die rechtlichen Interessen von Frau Monika S.

Gegenstand unseres Schreibens sind Äußerungen, die Ihr Vorstandsmitglied Jochen Bäumel gegenüber tagesschau.de und der Süddeutschen Zeitung gemacht hat. Wir gehen davon aus, dass Herr Bäumel hierbei im Namen Ihres Vereins und mit Billigung der zuständigen Organe gesprochen hat. Sollte dies anders sein, teilen Sie uns dies bitte mit; wir werden dann direkt Herrn Bäumel in Anspruch nehmen.

tagesschau.de zitiert Herrn Bäumel im Bericht „Transparency International im Clinch mit Weblogs“ mit folgenden Worten:

„Die Behauptungen aus dem Weblog waren vollkommen an den Haaren herbeigezogen.“ (Stand 28. März, 15.34 Uhr)

… bezeichnet Bäumel ihre Darstellung „als vollkommen an den Haaren herbeigezogen“. (Stand 29. März, 07.34 Uhr)

Im Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 29. März 2006 mit dem Titel „In der Mangel der Blogger“ äußert sich Herr Bäumel wie folgt:

„Uns hat gestört, dass mit den Fakten nicht richtig umgegangen wurde.“

Wir halten also fest, dass Ihr Verein unserer Mandantin unterstellt, die Unwahrheit gesagt zu haben. Diese tatsächlichen Behauptungen sind unrichtig. Unsere Mandantin hat den Sachverhalt korrekt geschildert. Dies kann und wird ggf. belegt werden. Als Beweismittel steht nicht zuletzt Ihre eigene Pressemitteilung zur Verfügung.

Die Behauptungen erstaunen in ihrer Pauschalität auch, denn auf unsere E-Mail an Ihren Justiziar haben wir keinerlei Reaktion erhalten. Dort hatten wir Sie ausdrücklich um Mitteilung gebeten, welche Tatsachen unsere Mandantin denn falsch dargestellt haben soll.

Die Behauptungen des Herrn Bäumel sind nicht nur unrichtig. Sie beleidigen unsere Mandantin auch, da ihre Glaubwürdigkeit ohne jeden Grund in Abrede gestellt wird. Es liegt also eine strafbare Verleumdung vor (§ 187 StGB), jedenfalls aber eine üble Nachrede (§ 186 StGB).

Unsere Mandantin, die durch das Verhalten Ihres Vereins schon genug mitzumachen hatte, wird sich nicht noch öffentlich in den Schmutz ziehen und als Lügnerin hinstellen lassen.

Wir fordern Sie hiermit auf, bis spätestens 30. März 2006, 16 Uhr, mitzuteilen, dass Sie nicht an der Behauptung festhalten, unsere Mandantin habe völlig an den Haaren herbeigezogene Behauptungen aufgestellt bzw. sei mit den Fakten nicht richtig umgegangen. Außerdem erwarten wir eine Erklärung, dass Sie die beanstandeten Behauptungen künftig nicht wiederholen werden.

Sollte wir die Erklärungen innerhalb der gesetzten Frist nicht vorliegen haben, behält sich unsere Mandantin vor, eine einstweilige Verfügung gegen Ihren Verein und / oder Herrn Bäumel zu erwirken.

Außerdem wird selbstverständlich Strafantrag gestellt. Die Kosten unserer Tätigkeit teilen wir Ihnen noch gesondert mit.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

NICHTS ZU JAUCH

Ausgerechnet die Boulevardpresse soll um ein schönes Thema gebracht werden: Günther Jauch lässt von zwei Anwälten, die aber nicht zitiert werden wollen, mitteilen, er wünsche keine weitere Berichterstattung über seine geplante Hochzeit. So berichtet es Spiegel online.

Merkwürdig, dass selbst so ein guter Kommunikator es nicht erst mal im Guten versucht. Die Redaktionen und ihre Rechtsabteilungen kennen das Caroline-Urteil doch auch. Warum sollte da ein fairer Ausgleich zwischen Privatsphäre und Informationsbedürfnis nicht möglich sein?

Zum gleichen Thema die Berliner Zeitung: Bitte nicht weitersagen

ZEITREISE

Es wird so 1975 gewesen sein. Vielleicht auch 1976. In Buchbach / Oberfranken, meinem ziemlich katholischen Geburtsort, gab es kein Kino. Aber im benachbarten Windheim. Immerhin warb das Windheimer Kino auch bei den Leuten aus dem Nachbardorf für seine Filme. Der Plakatkasten hing rechts neben Paula, dem kleinen Lebensmittelladen.

Wenn ich, der Elfjährige, bei meiner Großmutter zu Besuch in Buchbach war, habe ich immer freiwillig den Einkauf übernommen. Ich lief 15 oder 20 Mal am Plakatkasten vorbei, um einen Blick auf die Bilder zu erhaschen. Wenn mir jemand entgegenkam, ging ich schnell weiter.

Wenn ich mich dann nach hundert Metern auf der Straße umdrehte oder kurz vor Paulas Eingangstür kehrt machte, kam mir meistens wieder der Fußgänger entgegen, wegen dem ich gekniffen hatte. Der guckte natürlich böse, denn damals zog so ein Plakatkasten sogar noch erwachsene katholische Menschen an. Meistens tat der Betreffende dann so, als hätte er sich nur umgedreht, um seiner Verantwortung gegenüber der Jugend gerecht zu werden. „So was ist nichts für kleine Jungs. Schleich‘ dich.“

Die Filme, die dort liefen, habe ich aus Altersgründen natürlich nie gesehen. Ich weiß nur noch, wie die mit den schönsten und verheißungsvollsten Plakaten hießen: Schulmädchenreport. Aber heute, mehr als 30 Jahre später, gönne ich mir eine Portion Nostalgie. Amango hat mir Teil 1 geschickt.