SCHÖNFELDER

SCHÖNFELDER

Für die meisten Juristen (angehende eingeschlossen) ist der Schönfelder immer noch die Gesetzessammlung schlechthin. Auch auf meinem Schreibtisch steht einer, gleichwohl sich die handlicheren Nomos-Texte, e-books und Online-Gesetzessammlungen in meiner Gunst schon weit nach oben gearbeitet haben. forum-recht beleuchtet die Frage, wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Dino der Gesetzessammlungen zur Ordnungsnummer 20 kam:

… fast jedeR BenutzerIn weiß auch, daß das Grundgesetz die Nummer 1 und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Nummer 20 in dem numerierten Werk hat. Warum eigentlich? […] Noch bis 1932, als der „Schönfelder“ noch keine Loseblattsammlung war, trug das BGB die Nummer 1, gefolgt von Einführungsgesetz zum BGB mit der Nummer 2.

Erst nach der Machtübernahme der FaschistInnen wird der „Schönfelder“ noch vom Autor selbst neu numeriert. In der 7. Auflage (1936), die schon eine Loseblattsammlung ist, werden die ersten 20 Ziffern von den Sondergesetzen der FaschistInnen ausgefüllt: 1. Programm der NSDAP, 2. Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat, 3. Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches, […] 12 a. Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, 13. bis 15. Erstes bis Drittes Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich, […]. Dann erst kommt das BGB mit der Nummer 20.

Und so ist es bis heute geblieben, mit der marginalen Ausnahme, daß das Parteiprogramm der NSDAP mit der Nummer 1 durch das Grundgesetz ersetzt wurde.

Am Rande: FaschistInnen – von dem Wort werde ich heute Nacht schlecht träumen.

(link und Zitatbearbeitung von Vertretbar.de)

UNGLEICHGEWICHT

Der Mannesmann-Prozess könnte laut einem Experten des NRW-Justizministeriums das „größte juristische Ungleichgewicht der Geschichte“ mit sich bringen: weitgehend unerfahrene Richter auf der einen Seite, die Elite der deutschen Strafverteidiger auf der anderen. Wobei die Anwaltsseite noch dazu über praktisch unbeschränkte personelle und wissenschaftliche Ressourcen verfügen dürfte, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Ich glaube nicht, dass sich die Verteidiger über eine ehemalige Jugendrichterin und 2 „Azubis“ auf der Richterbank freuen. Gerade junge Richter neigen ausbildungsbedingt und durch maximalen Abschluss von den Unbilden des wirklichen (Arbeits-)Lebens zu einer akademischen Weltsicht. Und eine formale Betrachtung (Zuwendungen ohne hinreichende Beschlüsse = Untreue) ist für die Angeklagten sicher nicht die ungefährlichste Variante.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

MITGEHANGEN

Bei Sammelbestellungen haftet jeder für jeden. Jeder der Besteller muss im Zweifelsfall für die Gesamtkosten der Lieferung aufkommen, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichtes Pirmasens. Die Folge: Zahlt einer der Kunden aus der Bestellergemeinschaft nicht, darf der Lieferant sich einen anderen als «Zahlmeister» aussuchen (Az.: 1 C 197/02).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Heizöllieferanten statt. Der hatte an eine Sammelbesteller-Gemeinschaft 36 500 Liter Heizöl geliefert. Als einer der Mitglieder seine Rechnung über rund 832 Euro nicht zahlte, bat der Lieferant kurzerhand den Sammelbesteller zur Kasse, der das Öl, auch im Namen der anderen, bei ihm geordert hatte.

(Quelle: PM des Anwalt-Suchservice)

PROST

Aus der Homepage eines Hamburger Anwaltes:

Ich habe keine Telefonzentrale, keinen Empfang, nicht einmal eine Sekretärin, dafür aber eine Menge PCs. Wenn Sie mich anrufen, melde ich mich im Zweifelsfall direkt. Sie brauchen nicht zu warten, sondern können gleich zur Sache kommen.

Überhaupt ist der Kollege sowieso

… irgendwie anders. Das fängt schon mit dem Büro an. Es hat nichts gemein mit Kanzleien oder Büros, wie man sie kennt. Bei mir können Sie auch schon mal die Jukebox aktivieren, vor dem Kamin Caipirinha trinken – oder im Büro Fahrrad fahren, wenn Sie das beflügelt.

Interessanter Ansatz: Besoffene Mandanten sind einfach leichter zu ertragen.

(link gefunden im E-Business Weblog)

ÄRGERLICH

ÄRGERLICH

Da gewinnt man einen langen Rechtsstreit. Für einen Mandanten, der das Geld dringend braucht. Genau am Tag nach der Urteilsverkündung meldet die Beklagte Insolvenz an.

Dass die Forderung damit wertlos sein dürfte, ist nicht unbedingt eine Nachricht, die man gerne überbringt…

SCHNELLE REAKTION

Gestern abend habe ich für mein Patenkind ein Prepaid-Handy gekauft. Im Vodafone-Shop hat die Dame nur noch nach meinem Namen gefragt. Sie hätte garantiert auch Stefan Raab akzeptiert. Adresse oder Personalausweis hat sie überhaupt nicht mehr verlangt.

Die Ermittlungsbehörden werden toben.

Update:Prepaid-Handy-Urteil empört deutsche Kriminalbeamte (heise).

GENAUSO GUT

Die Rechtsschutzversicherungen wollen ihre Kunden außergerichtlich selbst beraten, berichtet die Wirtschaftswoche. Begründung: 80 % ihrer Schadensbearbeiter seien Volljuristen und damit genauso qualifiziert wie Anwälte.

Tja, was kann man dagegen sagen? Ach was, unseren Anwaltsverbänden fällt schon was ein…

(via HandakteWebLAWg)

SONDERPREIS

Ein Mandant will seine Frau aus Indien nachziehen lassen. Da die deutsche Botschaft den Antrag nach seiner Meinung nicht schnell genug bearbeitet, habe ich ihm vorgeschlagen, mal per mail nachzufragen. Wenn sich ein Anwalt meldet, beschleunigt sich ja so manches Behördenverfahren.

Da der Gute nicht viel Geld hat, habe ich ihm gesagt, dass die mail 20 Euro pauschal kostet. Aber nur, wenn die Sache damit erledigt ist.

War sie natürlich nicht. Inzwischen gibt es Probleme mit dem Pass, mit der Echtheit der Heiratsurkunde, einer möglicherweise fehlenden Scheidung meines Mandanten, die Frau ist mittlerweile schwanger und das Ausländeramt zickt auch.

Und überdies ist mein Mandant steif und fest der Meinung, ich hätte gesagt, die ganzen Verhandlungen würden 20 Euro kosten.

Thank God it´s Friday.

PREPAID ANONYM

Mobilfunkanbieter müssen nicht mehr die Namen und Adressen von Kunden festhalten, die Prepaid-Karten kaufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, berichtet beck-aktuell.

Prima, das fördert wenigstens den Mobilfunkmarkt. Jetzt können alle Kriminellen aus Deutschland und Resteuropa bei uns anonym ihre Prepaidkarten kaufen. Bislang war das nach meiner Kenntnis nur in der Schweiz möglich. Was sich damit ja als „Geheimtipp“ erledigt hat.

EISKALT

Es spricht das OLG Oldenburg:

Eine Diabeteserkrankung stellt für einen Asylbewerber aus Algerien kein zielstaatsbezogenes krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis im Sinne des § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG dar. Dies gilt zumindest wenn die Ausländerbehörde dem Abzuschiebenden einen Kühlkoffer mit einem Insulinvorrat für fünf Jahre zur Verfügung stellt.

Was gilt wohl für Länder, in denen der Strom für den Kühlkoffer fehlt?

(beck-aktuell)

NOTFALL

Standesbeamte haben die Pflicht, Verlobten in Fällen dringender Todesgefahr eine unverzügliche Eheschließung zu ermöglichen. Hierfür müssen sie erforderlichenfalls auch ans Sterbebett des Bräutigams oder der Braut eilen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Kommt ein Standesbeamter der Amtspflicht nicht nach, kann dies sogar grundsätzlich Amtshaftungsansprüche gegen den Staat auslösen. Im entschiedenen Fall war ein Sterbenskranker kurz vor der geplanten Trauung am Krankenbett verstorben – der Standesbeamte war in der Mittagspause nicht erreichbar.

Die Verlobte klagte auf Ersatz ihres entgangenen Erbes. Helfen wollte ihr das Oberlandesgericht allerdings nicht. Es wies die Klage ab, weil die Frau nicht nachweisen konnte, dass sie dem Standesbeamten die dramatische Situation unzweifelhaft geschildert hatte.

(Quelle: beck-aktuell)

ENDLOSSCHLEIFE

Ein Verfahren vor dem Landgericht dauert schon 4 Jahre. In dieser Zeit hat es 3 Zeugenvernehmungen und 4 Verhandlungstermine gegeben.

Jetzt hat – zum wievielten Mal eigentlich? – der Richter gewechselt. Und wir erhalten die Mitteilung, dass alle Zeugen, so 10 an der Zahl, neu vernommen werden sollen. Begründung: Es komme entscheidend auf ihre Glaubwürdigkeit an.

Nach 4 Jahren ist der Prozess also wieder ganz am Anfang. Und das, obwohl mindestens schon 3 Richter angekündigt haben, dass sie „ganz schnell“ ein Urteil sprechen werden.

Nicht genug. Für die Beweisaufnahme sind gleich 2 Tage im Februar 2004 angesetzt. Mit folgender Warnung:

Es wird darauf hingewiesen, dass voraussichtlich beide Termine jeweils den ganzen Tag in Anspruch nehmen werden und gebeten, dies bei der eigenen Terminsplanung entsprechend zu berücksichtigen.

Vielleicht sollten wir doch noch mal versuchen, ob ein Vergleich möglich ist…

ABGEMAHNT

Diesen Blog hat die Abmahnwelle aber richtig gebeutelt (Eintrag vom 20. 10.). Das Fazit:

Bedankt Euch also bei Haftungsfetischisten, Rechtschutzversicherungsinhabern, Wortverdrehern und anderen Gebührenzählern ohne jeglichen Rest gesunden Menschenverstands (Look Ma, no dirty word!), die mir heute den Tag versaut haben und das Internet einzig als Vertriebskanal und Rechtanwaltsversorgungwerk begreifen.

WEIT WEG

Der Anwalt der Gegenseite schreibt ans Gericht:

… muss ich zu meinem Bedauern darum bitten, die Frist zur Stellungnahme um 14 Tage zu verlängern. Der Geschäftsführer der Beklagten befindet sich auf einer Dienstreise in Übersee. Von daher ist es nicht möglich, die Sache vor dem 27. Oktober 2003 abschließend zu besprechen.

Seltsam. Der Geschäftsführer der Beklagten hat heute morgen bei Kamps um die Ecke 2 Laugenbrezeln und 1 Ciabattabrötchen gekauft. Wir haben sogar ein paar Worte gewechselt.