GELD ZURÜCK?
Die Süddeutsche Zeitung zitiert Udo.
GELD ZURÜCK?
Die Süddeutsche Zeitung zitiert Udo.
Die Ermittlungen gegen Möllemann wurden sofort gestoppt (Spiegel online).
Ausnahmsweise bewerten eine Staatsanwaltschaft und ich die Rechtslage gleich (s. den vorstehenden Eintrag). Den Tag werd´ ich mir merken…
MÖLLEMANN
Die Hausdurchsuchungen im Fall Möllemann könnten vergebens gewesen sein. Der Tod des Beschuldigten ist ein absolutes Verfahrenshindernis. Das heißt, wenn es keine anderen Beschuldigten gibt, ist das Ermittlungsverfahren von Amts wegen einzustellen. Wenn es mit rechten Dingen zugeht, klappt der Staatsanwalt mit dem Tod des Politikers seine Akten zu.
Anders wäre es bei einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Aber da wird ja auch nicht gegen Personen, sondern themenbezogen ermittelt (Parteispenden, Wahllüge).
Es ist also gut möglich, dass wir nie erfahren, ob Möllemann wirklich Dreck am Stecken hatte.
Wer kennt sie nicht? Brummige Taxifahrer. „Hier vorne einsteigen, ich bin dran.“ Oder gar resolute Ordnungsdienste, bevorzugt an Flughäfen und Bahnhöfen. Die sortieren die Reisenden wie Bittsteller in Warteschlangen, nur damit die Reihenfolge der Taxis nicht durcheinander kommt.
Rechtswidrig, hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Printausgabe Rheinische Post vom 4. Juni 2003, Express). Die Richter bestätigten das Bußgeld gegen einen Fahrer, der als 4. in einer Taxischlange stand und sich weigerte, einen Kunden zu transportieren.
Ordnungsdienste und „Standesregeln“ widersprechen dem Gesetz, befanden die Richter. „Jeder zur Entgegennahme bereite Taxifahrer“ sei verpflichtet, den Kunden an dessen Wunschziel zu transportieren. Die Selbstorganisation der Taxifahrer hebe diese gesetzliche Pflicht nicht auf.
Ich finde das Urteil gut, weil es genug Taxifahrer gibt, denen ich schon vom äußeren Erscheinungsbild mein Leben nicht anvertrauen möchte. Dass von dem Urteil auch Leute profitieren, die nicht von Ausländern gefahren werden möchten, ist aus meiner Sicht ein eher unerfreulicher Aspekt.
KULIS 3
Die Kuli-Aktion vom 1. Juni 2003 schlägt ja mächtig ein, auch in Blogs (1) (2 <4. Juni 2003>) (3).
Meine Sekretärin stöhnt schon, wenn ich ihr einen neuen Adressenstapel rüberschiebe. Sie möchte zu gern wissen, wieso wir die give-aways jetzt auch noch verschicken. Aber vom law blog verrat´ ich nichts. Sollen die anderen in diesem schönen Büro doch selbst drauf kommen (wieso haben wir denn DSL für jedermann?). Im übrigen: So lange sie vom law blog nichts ahnen, kann ich unbeschwerter über Interna lästern…
So, ich bin wieder trocken. Und ziemlich zufrieden. Der Zeuge hatte den Täter angeblich bei einer Lichtbildvorlage wieder erkannt. Der Polizeibeamte zeigte dem Zeugen, einen Ordner, der angeblich die „bekannten jugendlichen Räuber aus Düssseldorf-Oberbilk“ zeigt. Dumm nur, dass mein Mandant überhaupt noch niemals wegen Raubes verurteilt worden ist. Er hat auch sonst keine Vorstrafen.
Der Antrag, den obskuren Ordner nicht als Beweismittel zuzulassen, weil es überhaupt keine rechtliche Grundlage für eine derartige Aufbewahrung der Bilder (eines Jugendlichen) gibt, brachte das Gericht ganz schön ins Schwitzen. Bevor man sich an einem heißen Tag wie diesem noch mit schwierigen Rechtsfragen rumschlägt, bietet man lieber die Einstellung des Verfahrens an. Da sich auch der Staatsanwalt mittlerweile sichtlich quälte, war die Sache, die sich vorher zwei Stunden schleppte, in fünf Minuten vorbei.
Mein Mandant bleibt auch weiter ohne Vorstrafe. Dass der Polizeibeamte beim Rausgehen nicht mehr grüßte, muss ich wohl verschmerzen.
30 Grad. Ich darf gleich jemanden wegen Raubes verteidigen. Zehn Zeugen. Und ein Saal, auf den garantiert die Sonne scheint.
Wäre ja alles erträglich, wenn die Organe der Rechtspflege, zu denen – oh Wunder – sogar Anwälte gehören, keine Robe tragen müssten. Angeblich soll das Teil die Würde des Gerichts erhöhen. Ich glaube eher, die Tradition schützt den Geldbeutel vieler Richter und Staatsanwälte. So kirchentagsmäßig wie viele von denen rumlaufen, müssten sie ordentlich investieren, um eine Gerichtsverhandlung ohne Robe würdevoll durchstehen zu können.
Aber selbst schwarzer Samt kann nicht alles verdecken. Zum Beispiel die stacheligen Käsebeine eines Richters, der bei diesem Wetter auch im Dienst gerne mal kurze Hosen, weiße Socken und Birkenstocks trägt.
Jetzt habe ich die Fahndungskompetenz unserer Polizei mal am eigenen Leib erlebt.
An der Synagoge in Düsseldorf hält die Polizei Tag und Nacht Wache. Klar, dass man als engagierte Polizistin nach Aufgaben sucht. Und sofort fündig wird, als ein Möbelwagen kurzfristig die Straße blockiert.
7 Autos haben sich aufgestaut. Ich stehe als 7. in der Reihe. Irgendeine Ungeduldiger vor mir hupt. Die Polizistin setzt sich in Bewegung. Fahrer 1 kurbelt die Scheibe runter. Polizistin redet mit ihm. Dann geht sie zu Auto 2. Wieder ein Gespräch. Das ganze geht die Reihe durch, bis die junge Dame an die Seitenscheibe meines Autos tritt.
„Ich kriege 10 Euro von ihnen“, sagt sie. „Wegen Hupens ohne Grund.“ „Woher wissen sie denn, dass ich gehupt habe?“ Sie schiebt entrüstet die Polizeimütze in den Nacken. „Die anderen vor ihnen haben alle gesagt, dass sie nicht gehupt haben.“
Da sich in diesem Augenblick der Stau auflöst, haben wir leider keine Möglichkeit mehr, die „Wahrheitsliebe“ unserer Mitbürger auf die Probe zu stellen.
Nach längerer Diskussion darf ich dann auch fahren. Aber nur, weil ich ihr sage, dass sie schon eine Anzeige schreiben muss, wenn sie von mir Geld haben will. Als ich ihr von einem guten Anwalt vorschwärme, der sie auf Kosten meiner Rechtsschutzversicherung vor dem Amtsgericht in die Mangel nehmen wird, verliert sie die Lust an der Verbrecherjagd.
„Fahren sie mal weiter. Aber bitte daran denken, hier ist Tempo 30.“
Mir wird ganz schlecht, wenn ich dran denke, dass so eine Spitzenkraft mitunter richtige Tatorte „untersucht“…
Beim Arbeitsamt wird grundsätzlich erstmal abgelehnt, gekürzt oder eine Sperrzeit verhängt. Ein Beispiel:
Eine Mandantin beantragte im November 2002 Arbeitslosenhilfe. Sie hatte noch einige Investmentfonds, die aber im Wert stark gefallen waren. Im Boomjahr 2000 gab es auf die Fonds aber noch tüchtige Zinsen und Ausschüttungen. Das Arbeitsamt wollte die Zinserträge aus dem Jahr 2000 voll an- bzw. hochrechnen, was die Arbeitslosenhilfe fast halbiert hätte.
Eigentlich sollte das Arbeitsamt wissen, dass es sich rechtswidrig verhielt. Das Bundessozialgericht hat nämlich am 9. August 2001 (B 11 AL 15/01 R) entschieden, dass Zinsen immer anteilig für das Jahr zu verrechnen sind, das auf die Auszahlung folgt. Wenn eine Zinszahlung also im März 2000 erfolgte, wird sie auf die kommenden 12 Monate bis zum Februar 2001 anteilig verteilt. Danach spielt es keine Rolle mehr, ob die Zinsen ausgegeben wurden oder nicht.
In meinem Fall hätten also höchstens Zinszahlungen berücksichtigt werden können, die nach dem 1. November 2001 lagen.
Trotz des Hinweises auf das glasklare Urteil blieb das Arbeitsamt eisenhart. Erst vor dem Sozialgericht bekamen wir jetzt recht. Das Arbeitsamt muss nachzahlen. Zum Glück dauerte die Sache nur knapp 7 Monate. Bei der normalen Dauer eines Prozesses wäre meine Mandantin vielleicht schon verhungert gewesen. Obwohl, auch das könnte man ja als Lösung des „Problems“ ansehen.
KULIS 2
In meinem Postfach häufen sich die Beschwerden, dass ich die gestern angepriesenen Kulis nicht mal zeige. Geht nicht, weil mein blogspot-Konto keine Bilder erlaubt. Aber nicht weinen: Wer mir seine Postadresse unter ravetter-ät-gmx.de zukommen lässt, kriegt einen Kuli zugeschickt. Einfach so.
Das „Kleingedruckte“: 1. Nur solange der Vorrat reicht. 2. Dies ist keine Werbeaktion. 3. Die Adresse wird sofort wieder gelöscht und nicht anderweitig verwendet.
BLUT? SCHWEISS? TRÄNEN?
In der Zeit hat Fraktionsvize Ludwig Stiegler amüsant beschrieben, was auf dem heutigen SPD-Parteitag Pflicht sein wird: endlos langer, stehender Applaus für den Kanzler.
Habe ich mich verguckt? Oder blieben die weitaus meisten Delegierten wirklich sitzen? Und hat sich das Präsidium, einschließlich Stiegler, tatsächlich nicht von seinen Plätzen erhoben? Ich habe keinen stehen sehen. Auch nicht, als Schröder sich noch ein paar Mal hochrappelte und die Fäuste reckte.
Gemessen an Stieglers Maßstäben ist der Kanzler gedemütigt worden. Aber vielleicht war´s ja nur ironisch gemeint…
Mal wieder neue Kugelschreiber bestellt. Der Werbeaufdruck enthält Kanzleiname, Telefonnummer und e-mail-Adresse. Die Kulis stehen bei uns für jeden Mandanten zur Selbstbedienung in einem hübschen Alessi-Behälter auf dem Besprechungstisch.
Ich kann es zwar nicht mit Zahlen belegen, aber die Dinger haben einen gigantischen Effekt. Man muss sich ja nur mal selbst überlegen, wie sehr man selbst an so kostenlos ergattertem Schnickschnack hängt. Jedenfalls merke ich oft genug, dass Mandanten mich nicht nur weiter empfohlen haben, sondern dem neuen Klienten gleich noch einen Tipp mit auf den Weg gegeben haben: „Nimm´ dir unbedingt einen Kuli mit, die sind umsonst.“
Wer jetzt die Nase über unstandesgemäße (?) Werbesitten rümpft, dem sei gesagt, dass auch die „Großen“ schon mit give-aways Kunden ködern. Jedenfalls ist es mir neulich gelungen, bei einer Besprechung im Düsseldorfer Büro von CMS einen Werbekuli mit deren Kanzleilogo abzustauben.
TRICK 17
Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten verjähren in drei Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Die Bußgeldstellen gehen fast immer davon aus, dass die Verjährung durch Verfügung des Anhörungsbogens unterbrochen wird (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) und damit neu zu laufen beginnt.
Dabei übersehen sie aber häufig, dass die Verjährung bereits unterbrochen wird, wenn dem Betroffenen an Ort und Stelle das Ermittlungsverfahren mitgeteilt bzw. ihm rechtliches Gehör gewährt wird, zum Beispiel wenn ein Autofahrer angehalten wird.
Die Absendung des Anhörungsbogens führt dann aber zu keiner neuen Unterbrechung, weil die Unterbrechungstatbestände in Ziff. 1 alternativ sind, nicht kumulativ (Göhler, OWiG § 33 Rdnr. 6).
Wenn der Bußgeldbescheid also mehr als drei Monate nach der OWi kommt, sollte man unbedingt gucken, ob nicht schon aus diesem simplen Grund Verjährung eingetreten ist.
Wer darauf achtet, kann echt schöne Erfolge erzielen. Meist schon beim eigenen Anwalt, denn die meisten wissen´s einfach nicht…
Das Publikum im Gerichtssaal. Nicht nur eine Zischel-Maschine. Oder ein Club dösiger Rentner, die ihren Alltag rumbringen. Sondern ein wichtiges Regulativ im Rechtsstaat. Jeder soll zuhören und erleben können, wie die Gerichte „Recht“ sprechen.
Soweit die Theorie.
In letzter Zeit werden unsere Gerichte immer mehr zu Hochsicherheitstrakten. Einlasskontrolle wie am Flughafen. Die Ladung zu einem Gerichtstermin ist gleichbedeutend mit einem Ticket.
Obwohl es von den Präsidenten natürlich andere Anweisungen gibt, verwehren die mitunter reichlich selbstherrlichen Justizbeamten Leuten ohne „Ticket“ immer wieder den Zutritt. Nur mal zuhören? „Dat jibbet nischt.“
Demnächst schicke ich bei meinem Lieblingsrichter zehn Minuten vor dem Termin zwei schlecht angezogene, unrasierten Bekannte meines Mandanten an den Haupteingang des Gerichts. Wenn sie nicht reingelassen werden, kann Mr. Unrecht sein Urteil so hübsch begründen, wie er will. Die Sache wird wegen Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes kassiert (absoluter Revisionsgrund, § 338 Nr. 6 StPO) und danach bei jemanden verhandelt, wo sie besser aufgehoben ist.
Ich freu´ mich schon…
OH, LÀ LÀ
Eine Staatsanwältin nett finden, mit ihr Kaffee trinken, verlegen lächeln, sich in der Hauptverhandlung zwingen, auch mal woanders hinzugucken, damit es nicht zu auffällig wird, in der Behördenzentrale ihre Durchwahl erfragen und sich den Anruf dann (bisher) doch nicht trauen – Weltbilder geraten ins Wanken.