ELVI UND NATASCHA

Prostituierte können jetzt ihren Lohn einklagen. Das erinnert mich an einen Fall vor zwei Jahren:

Mein Mandant ist blind, aber lebenslustig. Zu seinem Geburtstag will er sich einen Traum erfüllen: Sex mit zwei Frauen. Also begibt er sich mit seinem Blindenhund Peterle in die Hand von Fachkräften, und zwar ins größte Bordell der Stadt. Die Damen sind auch nett zu ihm. Allerdings reicht sein Bargeld nicht für den vereinbarten Preis von 2.500 Mark für eine halbe Nacht zu dritt. Mein Mandant händigt deshalb seine diversen EC-Karten aus und verrät die Geheimzahlen.

Eine der Damen macht sich auf den Weg. Am hausinternen Cashpoint kriegt sie schon mal um die 3.000 Mark. Bei der Sparkasse nebenan spuckt der Automat nochmal zwei Tausender aus. Dann geht sie erstmal zurück, muss aber kurz nach Mitternacht nochmal dringend weg. Klar, um 24 Uhr wird an den Geldautomaten das neue Tageslimit freigeschaltet. Insgesamt gehen in den nächsten Tagen 9.500 Mark von den Konten meines Mandanten runter.

Es war überraschenderweise kein Problem, die Klarnamen von „Elvi“ und „Natascha“ zu ermitteln – wenn man jemanden kennt, der jemanden kennt, der wiederum Zugriff auf die ordentliche Buchführung des Etablissements hat.

Auf außergerichtliche Schreiben reagieren die beiden nicht. Zum Gerichtstermin kommen sie aber. Und bestreiten, dass ein Pauschalpreis von 2500,00 Mark vereinbart war. Der Richter ist überraschend sachkundig. Fast zehntausend Mark seien doch ganz schön happig. Und dass die Scheckkarten regelrecht geplündert worden seien, werfe auch kein gutes Bild auf die Damen.

Die räumen schließlich ein, dass einige „Extras“ berechnet worden sind. „Wissen sie eigentlich“, faucht mich Natascha über den Kopf ihres Anwalts – schönen Gruß an den Kollegen aus Köln – an, „was ihr Mandant für ein Perversling ist.“

Gutes Stichwort für den Richter. Der bringt die Sache auf die juristische Schiene. „Es handelt sich um einen Werkvertrag“, erklärt er den Damen. „Geld kriegen sie nur, wenn sie alle Dienste erbracht haben, die vereinbart waren. Und dann dürfen dem Kläger auch keine Mängelrügen zustehen. Könnte ja sein, dass er mit einer Leistung nicht zufrieden war. Könnte ja sein…“

Die Folge: Der Richter möchte von den Damen im Detail hören, was auf dem Programm stand. „Wenn ein Installateur sein Geld haben will, muss er mir ja auch beweisen, dass er seine Rohre richtig verlegt hat.“ Dieser Satz ist ein Zugeständnis an die Vertreter der Lokalpresse, die sich inzwischen eingefunden haben.

Obwohl sie doch von Berufs wegen eigentlich nicht prüde sein sollten, weigern sich die Beklagten, Details zu nennen. Auch ihr Anwalt ist entsetzt. „Soll das hier alles ausgebreitet werden? Unter dem Bild des Bundespräsidenten?“ Der Richter bleibt stur. „Für mich ist das ein Fall wie jeder andere. Vielleicht muss ich später sogar einen Sachverständigen einschalten, der das Preis-Leistungsverhältnis überprüft.“ Die Lokalpress gluckst vor Behagen. Der Gerichtsbericht für morgen ist im Sack.

So kommt Bewegung in die Sache. Mein Mandant erklärt, dass er nicht knauserig sein will. Er würde gerne 500 Mark drauflegen. „Schön war es eigentlich schon“, sagt er, „aber halt viel zu teuer.“ Auch die Beklagten zeigen sich einsichtig. Wir einigen uns auf DM 3.250,00. Der Rest wird innerhalb von zwei Wochen zurück gezahlt.

Elvi hat mich später sogar mal einer Kollegin empfohlen. Aber die hatte nur Probleme mit der Krankenkasse.

GROSSE KLAPPE

Wenn man seinen Fitnessvertrag kündigen will, ist es mit der Freundlichkeit oft vorbei.

„Ihre Kündigung per Fax ist unwirksam“, belehrte das Studio meine Mandantin. „Nach unseren Geschäftsbedingungen muss die Kündigung schriftlich per Einschreiben erfolgen. Ihre Mitgliedschaft hat sich mangels Kündigung also um ein Jahr verlängert. Wir buchen den Beitrag weiter ab. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Für jede geplatzte Lastschrift berechnen wir € 15,00 Bearbeitungsgebühr. Außerdem werden wir Sie an die Schufa melden.“

Große Klappe, nichts dahinter.

1.

Die Wirksamkeit einer Kündigung kann in allgemeinen Geschäftsbedingungen wie einen Fitnessvertrag nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie per Einschreiben erfolgt. Nach § 309 Nr. 13 BGB darf höchstens „Schriftform“ verlangt werden. Einschreiben oder sogar „persönliche Abgabe gegen Quittung des Geschäftsführers“ (was es nicht alles gibt) gehen über die Schriftform hinaus und sind somit verboten.

2.

Auch das mit dem Fax ist kein Problem. Schriftform bedeutet zwar grundsätzlich, dass die Kündigung auf Papier erfolgt, und zwar mit eigenhändiger Unterschrift. Das gilt aber nur für die gesetzlich angeordnete Schriftform in dieser Strenge.

Bis zu Studiobesitzern noch nicht rumgesprochen hat sich aber offensichtlich, dass nach der BGB-Reform zwar die Schriftform vertraglich vereinbart werden kann. Selbst wenn dies der Fall ist – wie im Fitnessvertrag – kann die Schriftform aber durch „telekommunikative Übermittlung“ ersetzt werden (§ 127 Abs. 2 BGB).

Das heißt: Ein Fax reicht aus, selbst wenn im Vertrag Schriftform steht. Eine e-mail genügt übrigens auch, sogar ohne elektronische Signatur.

3.

Die Drohung mit der Schufa soll nur einschüchtern. Denn an die Schufa können nur deren Mitglieder säumige Zahler melden – das Fitnessstudio gehört gar nicht dazu. Außerdem ist die Meldung nur zulässig, wenn der Kunde die sog. Schufa-Klausel unterschrieben hat. Er muss sich also bei Vertragsschluss mit der Datenübermittlung einverstanden erklärt haben. So eine Klausel hat meine Mandantin aber nicht unterschrieben.

Mit dieser Klarstellung war die Sache erledigt. Möchte aber nicht wissen, wie viele Kunden aus Angst vor Äger ein Jahr lang weiter zahlen…

LETZTE RETTUNG

Die Geschichte:

Mann schlägt seine Freundin vor Zeugen grün und blau. Freundin zieht aus. Mann lebt weiter in der gemeinsamen Wohnung. Mann weigert sich, die Wohnung zu kündigen. Oder die Freundin aus dem Vertrag zu lassen. Nach anderthalb Jahren verklagt Mann seine Freundin auf die halbe Miete. Richter am Amtsgericht bewilligt Mann Prozesskostenhilfe. Mann bekommt also seinen Anwalt vom Staat bezahlt, selbst wenn er den Prozess verliert.

Die Folge:

Ich muss dringend mit einem Journalisten vom „Express“ telefonieren. Bei so viel richterlicher Ignoranz hilft nur noch eine Tracht Prügel durch die Medien.

WIR NICHT

Bei mir um die Ecke ist eine kleine Druckerei. Für Visitenkarten, Einladungen, Briefpapier, Speisekarten, Prospekte. Durch das Schaufenster kann man gut erkennen, dass neben der Offsetmaschine ein Canon-Kopierer steht. Trotzdem hängt seit gestern ein Schild in der Eingangstür: WIR MACHEN KEINE FOTOKOPIEN! Würden Sie Ihr Briefpapier in diesem Laden drucken lassen? Willkommen in der Servicewüste Deutschland.

KLAPPE

Man muss auch mal schweigen können.

Wie heute morgen, als mein Mandant auf die ermunternde Frage der Richterin: „So jetzt erzählen sie mal, was an dem Tag gewesen ist“ stumm blieb wie ein Fisch. Natürlich hätte er viel erklären können. Wie er den Jugendlichen X an einer Bushaltestelle kennen lernte. Wie man ins Gespräch kam. Wie er das neue Handy von X bestaunte. Wie das Handy in seine Jackentasche kam. Und wieso X ein blaues Auge und eine verrenkte Schulter hatte.

Aber mein Mandant schüttelte nur den Kopf. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Kein Beschuldigter muss sich zur Sache äußern. Weder bei der Polizei noch vor Gericht. Aus dem Schweigen dürfen auch keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

In diesem Fall gab es gute Gründe, nichts zu sagen. Die Tat lag anderthalb Jahre zurück. (Unsere Justiz ist nicht die Schnellste.) Es war schon fast dunkel. Das Opfer geht auf die Sonderschule. Das lässt auch für Nichtmediziner Rückschlüsse auf sein Langzeitgedächtnis zu. Und die beiden hatten sich nur kennen gelernt, weil der andere meinen Mandanten fragte, ob er was zum Rauchen verkaufen kann; Marlboro waren nicht gemeint.

Das Opfer konnte zwar flüssig erzählen, wie ihm sein Handy abhanden kam. Doch auf die Frage der Richterin, ob er jemandem im Saal wieder erkennt, schüttelte er treuherzig den Kopf. „Haben sie vielleicht schon mal den Herrn hier vorne gesehen?“ Die Richterin zeigte auf den Angeklagten. Ein gefährlicher Augenblick. Doch auch diesen meisterte das Opfer mit Bravour. „Könnte schon sein, dass er es war.“ Ich erlaube mir einen Zwischenruf: „Könnte aber auch nicht sein?“ „Könnte auch nicht sein.“

Schließlich greift die Richterin zum Rettungsanker. Der Zeuge soll sagen, zu wie viel Prozent er sicher ist, dass der Angeklagte ihn beraubt hat. „15 Prozent.“

Widerwillig grummelt die Richterin einen Freispruch hin.

Man muss auch mal schweigen können.

LUKRATIV

Gerade noch das Online-Konto gecheckt.

Unter den noch nicht gebuchten Umsätzen € 341.680,45. Das ist genau die Forderung, die ich für meine Kunden mit den Atemschutzmasken (siehe 10. April 2003) angemahnt habe. Die gegnerische Firma hat nicht nur das ganze Geld angewiesen. Sondern auch meine Anwaltsgebühren: € 2.158,84. Kein schlechtes Honorar für ein anderthalbseitiges Fax.

Werde hoffentlich dran denken, wenn ich mal wieder stundenlang an einer Sache mit winzigem Streitwert ackern muss.

DRUCK

Demnächst wird gegen einen ehemaligen Paketboten verhandelt. Er soll mindestens 200 Pakete unterschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft hat in der Anklageschrift unsinnigerweise alle in Frage kommenden Absender als Zeugen benannt. Das sind immerhin 153 Personen.

Bei der Abstimmung des Termins fragt mich der Richter, ob ich Wert auf alle benannten Zeugen lege. Da ich die Akte nicht vor mir liegen habe, sage ich natürlich erstmal „ja“. Am anderen Ende der Leitung wird es still, dann japst er leise. „Wissen sie was, wenn sie das durchziehen, vertage ich die Sache bis in den September. Im August gehe ich nämlich in Rente.“

Ich verzichte also auf die Absender-Zeugen. Weiß sowieso nicht, was der Absender eines Paketes zu einer späteren Unterschlagung sagen soll. Aber schönes Gefühl, dass ich im Prozess auf Vernehmung jedes einzelnen bestehen kann. Zur Not könnte ich ja auch noch ca. 150 Empfänger als Zeugen aufmarschieren lassen.

Würde mich wundern, wenn bei diesen „Druckmitteln“ nicht ein relativ mildes Urteil machbar ist…

VERJUBELT

Bringen sie ihr Geld doch nach Luxemburg. Mit diesem Tipp haben unsere ehrenwerten Banken tausende Familien ins Unglück gestürzt. Denn leider waren die Banker zu doof, die Transaktionen narrensicher zu verschleiern. Findige Steuerfahnder haben nach großen Durchsuchungsaktionen Passwörter und Nummerncodes geknackt und die Querverbindungen zwischen Luxemburg und deutschen Konten hergestellt.

Das Erwachen kommt meist erst, wenn die Steuerfahndung klingelt und einen Durchsuchungsbefehl präsentiert. Wie bei Frau S., einer Mandantin von mir. Deren Eltern hatten eine knappe Million in Lux angelegt. Mitte der Neunziger sind sie verstorben. Frau S. hat das Geld gleich abgeholt. In bar. Die Tausender haben gerade noch in die Handtasche gepasst.

Vor nicht allzu langer Zeit kam Frau S. auch ins Visier der Steuerfahndung. Der Aktenberg ist dort noch lange nicht abgearbeitet. Der zuständige Beamte hatte bei der Durchsuchung schon die Dollarzeichen in den Augen. Schließlich wusste er natürlich schon, dass in den Steuerklärungen von Frau S. Zinserträge nicht auftauchen und auch keine Vermögenssteuer (gab´s bis ca. 1997) angemeldet ist.

Aber Frau S. ist keine Beamtin. Deshalb hat sie das Geld nicht auf die hohe Kante, sondern in den Kleiderschrank gelegt. Um sich zu bedienen wenn ihr der Sinn danach stand. Und das war anscheinend häufig der Fall. Statt Kontoauszügen präsentierte sie Quittungen von Nobelboutiquen, Reisebüros und einem Autohaus mit Spezialgebiet irre Flitzer. Mit den Belegen konnte sie spielend nachweisen, dass sie das Vermögen ihrer Eltern in knapp 2 Jahren – sorry, Frau S. – verjubelt hat.

„Es war eine schöne Zeit“, erinnerte sie sich. „Aber es ist schon lange nichts mehr da, außer meinem Golf und dem Gehalt als kaufmännische Angestellte.“ Ich glaube, sie hat sogar eine Träne aus dem Augenwinkel gewischt.

Die Sache ging dann einige Zeit hin und her. Irgendwie sträubte sich im guten deutschen Beamtenverstand alles gegen die an sich banale Einsicht, dass Geldausgeben weder steuerpflichtig noch strafbar ist. Doch schließlich half alles nichts gegen die Erkenntnis, dass nur arbeitendes Geld steuerliche Auswirkungen hat. Frau S. kam also mit einer lächerlich geringen Nachzahlung davon. Von Bestrafung war schon gar keine Rede mehr.

Neulich treffe ich sie wieder. „Was für ein Glück“, erzählt sie mir, „dass ich diese stinkendreiche Freundin habe. Die lebt in einem irren Luxus.“ Dann schwärmte Frau S. noch davon, dass sie demnächst mal wieder eine Reise in die Südsee macht.

So richtig kann ich diese vagen Andeutungen nicht einordnen. Allerdings gibt es ja auch kein Gesetz, wonach man seinem Anwalt immer die volle Wahrheit erzählen muss…

MASSE

Die Kriminalisierung im neuen Urheberrecht könnte sich als Schuss in den Ofen erweisen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Staatsanwälte und Amtsrichter mit „neuen“ Urheberrechtsverletzungen, die ja Massendelikte wären, anders als mit Ladendiebstählen umgehen.

Konkret heißt das: Beim ersten Mal wird ermahnt, beim zweiten Mal gegen eine geringe Auflage eingestellt. Und erst ab dem dritten oder vierten Mal besteht die Gefahr, einige Tagessätze zu kassieren. Natürlich nur, wenn man dumm genug ist, nicht die einschlägigen Schlupflöcher und Leugnungsstrategien zu kennen.

AUSSERHALB

Fangfrage: Gibt es Tempo-30-Zonen außerhalb geschlossener Ortschaften?

Wer nein sagt, befahre die Kuhlendahler Straße in Velbert, Fahrtrichtung Tönisheide. Am besten bei Dunkelheit, dann fallen das Tempolimit und der Blitzkasten wenige Meter dahinter garantiert erst auf, wenn es zu spät ist…

Mit 15 Kilometern drüber kostet mich die Erkenntnis, dass auf Deutschlands Straßen alles möglich ist, laut Bußgeldkatalog ganze 20 Euro.

Aber erstmal müssen sie mich ja kriegen.

„Betroffener“ bin ich noch nicht, weil unsere Autos auf die Kanzlei ( = Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zugelassen sind. Also schickt der Landrat erst mal einen Zeugenfragebogen: „An den vertretungsberechtigten Verantwortlichen der Firma Rechtsanwälte…“ Bin ich das? Ein Kollege? Wer hat das Schreiben überhaupt auf den Tisch gekriegt?

Wer auch immer sich wider Erwarten „verantwortlich“ fühlt, muss den Fragebogen nicht zurückschicken. Auch wenn sich die kleingedruckte Belehrung meistens alle Mühe gibt, den Eindruck des Gegenteils zu erwecken. Zu schriftlichen Aussagen ist nämlich niemand verpflichtet. Das gleiche gilt auch für den häufigen Fall, dass der Bezirkspolizist mittags klingelt und das Radarfoto mit der Belegschaft abgleichen will. Der Gute darf a) nicht auf Antworten bestehen und b) ohne Einverständnis nicht über die Büroetagen stromern.

Natürlich wird er behaupten: „Als Zeuge sind sie verpflichtet, auszusagen.“ Soweit so richtig. Allerdings muss ein Zeuge immer nur aussagen, wenn er zur Staatsanwaltschaft/Bußgeldstelle/Ermittlungsrichter vorgeladenist. Ohne Vorladung also keine Pflicht zur Aussage. Die schriftliche Vorladung zu einer Vernehmung bei der Polizei reicht nicht. Der Polizist ist eben nicht der Staatsanwalt, selbst wenn er sich „Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft“ nennen darf.

Auch Zeugen dürfen also schweigen. Denken Sie dran, wenn Sie mal von Polizisten an Ort und Stelle als „Zeuge“ ausgefragt werden sollen, aber – das soll´s ja geben – hier und jetzt einfach nichts erklären wollen. (Zum Beispiel wenn Sie überhaupt keine Lust haben zuzugeben, dass der Mann am Steuer Ihres Autos ein guter Freund ist, den man ohne Ihre Mithilfe aber nie und nimmer ermitteln kann.)

Apropos Fahrtenbuch: Ich habe es zwar schon erlebt, dass eine Fahrtenbuchauflage angedroht worden ist. Aber auch hier gibt es Tricks und Kniffe, um sich (legal) aus der Affäre zu ziehen. Dazu später mal mehr. Genau wie zu fehlerhaften Messungen, über die Spiegel online heute berichtet.

HEULT DOCH

Bloß kein Umbau des Sozialstaates. Wenn ich das allgemeine Gejammere lese, kommen mir echt die Tränen…

Wo aber liegt denn die Zumutbarkeitsgrenze für all jene, die das Geld für die Sozialleistungen verdienen? Vielleicht sollte man sich mal klar machen, dass jeder Euro, der einem Sozial- oder Arbeitslosenhilfeempfänger ausgezahlt wird, vorher einem Steuerzahler von dessen Einkommen abgezogen wird.

Wenn ich zu 55 oder fast 60 % nur noch für den Staat oder Sozialleistungen arbeiten muss, befällt mich auch manchmal die Versuchung, es doch einfach etwas ruhiger angehen zu lassen. Lohnt sich ja eh nicht, noch mehr reinzuklotzen. Wundert sich noch einer über die Lethargie, die in unserem Land herrscht?

BRIEFKOPF

Moderne Unternehmen haben Callcenter. Früher hätte man das Beschwerdeverhinderungsanstalt genannt. Der Kunde ärgert sich, er reklamiert, er protestiert – und nichts passiert. Außer, dass bei ihm der Gebührenzähler tickt, während er in der Warteschleife hängt.

Hat er mal jemanden an der Strippe, wird ihm versichert: „Wir kümmern uns drum. Sie kriegen dann schriftlich Nachricht.“ Notfalls wird das bei jedem Anruf wiederholt, ggf. mit dem vorgeschalteten Seufzer: „Ich kann mir gar nicht erklären, wieso ich Ihre letzte Anfrage nicht im Computer habe.“

Der Kunde wird wütend. Er schreibt e-mails, Faxe und Einschreiben/Rückschein. Das Unternehmen schweigt…

Bis der Kunde zum Anwalt geht.

Der Anwalt schreibt genau das gleiche, was auch der Kunde schon x-mal vorgebracht hat. Nur was passiert? Fünf Tage später entschuldigt sich die Firma für die Unannehmlichkeiten, behebt den Fehler und bucht zur Wiedergutmachung ein paar Euro/Punkte/Meilen/Sternchen aufs Kundenkonto.

Na, bitte, es geht doch. Aber halt erst, wenn der Titel „Rechtsanwalt“ den Briefkopf des Absenders ziert. Denn Anwaltspost leitet jedes moderne Unternehmen direkt in die Rechtsabteilung. Das ist ein Ort voller hilfsbereiter Menschen mit einem stattlichen Kulanzetat…