RISIKO

Gleich habe ich einen heiklen Verhandlungstermin.

Es geht um Überweisungsbetrug. Als meine Mandantin in einer Bank verhaftet wurde, hatte sie es mit einem supernetten Haftrichter in einer Nachbarstadt zu tun. Der war nach längerem Hin und Her bereit, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Obwohl der Schaden fast sechsstellig ist.

Eindreiviertel Jahre sind vergangen, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Gut, als Beschuldigter soll man es nie eilig haben. Denn die Zeit hat meine Mandantin gut genutzt. Sie arbeitet wieder als Angestellte und hat sich, wie es aussieht, von fremden Bankformularen ferngehalten.

Das Risiko ist jetzt: Bewährung oder nicht. Wenn es das Gericht nicht so locker sieht und eine Haftstrafe über 2 Jahren für erforderlich hält, wird es eng, weil es nur bis 2 Jahren Bewährung geben kann.

In schlimmsten Fall könnte die Mandantin direkt im Gerichtssaal festgenommen werden, wegen Fluchtgefahr aufgrund des harten Urteils. Das ist natürlich ein Supergau, auch für einen Verteidiger.

In 2 Stunden sind wir schlauer.

Nachtrag 11:25 Uhr: Ich komme ja selten in die Verlegenheit, eine Staatsanwältin (für informierte Leser: nicht die) zu loben. Aber diesem sachlichen, fairen und zurückhaltenden Plädoyer hatte ich nur wenig hinzuzufügen. Vor allem nicht dem geforderten Strafmaß. 1 Jahr auf Bewährung war wirklich das unterste Limit. Erfreulicherweise hat sich das Gericht dem angeschlossen.

ICH GEB´S AUF

ICH GEB´S AUF

„Die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.“

Schöne Sache, so ein Freispruch.

Die Probleme fangen damit aber erst an. Denn an jedem Gericht sitzen sogenannte Kostenbeamte. Diese überprüfen tagein, tagaus nur eins: ob der Anwalt nicht einen Cent zu viel abrechnet.

Ich habe jetzt wieder so eine Sache auf den Tisch. Die Ermittlungsakte ist 319 Seiten lang. Daraus habe ich 249 Seiten kopieren lassen. Das kostet nach der Gebührenordnung EUR 54,85 netto. Berechnung: Für die ersten 50 Kopien gibt es jeweils EUR 0,50; jede weitere kostet 15 Cent.

Die Kostenbeamtin weigerte sich zu zahlen. Statt dessen verlangte sie eine Liste der kopierten Seiten. Denn, so teilte sie mir mit, es dürfen nur Seiten kopiert werden, die für die Verteidigung erforderlich sind. Das müsse überprüft werden.

Man kann sich gut auf den Standpunkt stellen, dass jede Seite einer Ermittlungsakte für die Verteidigung von Bedeutung ist. Woher weiß ich denn, ob im Laufe des Verfahrens ein Vordruck, eine Ladung oder eine Empfangsbestätigung nicht doch wichtig wird?

Das spielt in unserem Fall aber eigentlich keine Rolle, weil das Verhältnis der kopierten zu den nichtkopierten Seiten (319 zu 249) schon zeigt, dass ich – in vorauseilendem Gehorsam- unbedeutende Blätter weggelassen habe.

Aber nein, ohne Liste wollte die Dame nicht zahlen. Es sei ihre, nicht meine Aufgabe, die „konkret kopierten Seiten auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Ein Durchschnittswert kann hierzu nicht herangezogen werden“.

Eine Mitarbeiterin war 15 Minuten damit beschäftigt, die Liste zu tippen. Wenn ich noch den Zeitaufwand und die Kosten für die Korrespondenz mit der Kostenbeamtin hinzurechne, lohnte sich die Sache betriebswirtschaftlich schon lange nicht mehr.

Aber es kommt noch grausamer. Die Kostenbeamtin hat sich tatsächlich hingesetzt und jedes Blatt überprüft, das in der Liste auftaucht. Sie erklärte mir dann auf 1,5 eng bedruckten Seiten, warum bestimmte Kopien überflüssig seien.

Es handelte sich um immerhin 6 Stück!

Der fiskalische Erfolg der Aktion beträgt also exakt 90 Cent…

Aber nur, wenn man das Beamtensalär der Rechtspflegerin sowie die Büro- und Schreibkosten des Gerichts außer acht lässt. Und ich kein Rechtsmittel einlege, um doch noch an meine 90 Cent zu kommen. Dann dürften sich am Ende 3 Richter am Landgericht den Kopf darüber zerbrechen. (Keine Sorge, liebe Steuerzahler unter den Lesern, ich habe längst resigniert.)

Am besten ist übrigens die Begründung, warum ich das Deckblatt der Akte nicht mitkopieren durfte:

„Der Aktendeckel enthält keine weiterführenden Informationen. Es ist dem Verteidiger zuzumuten, den auf dem Aktendeckel vermerkten Behördennamen und das Aktenzeichen von Hand zu übertragen.“

ZITATE

Was steht eigentlich in anderen blogs über den law blog? Eine Auswahl:

M-E-X BlOG:

Mehr dazu erfährt Ihr auf meinem persönlichen Top 10 Lieblingsblog: richtig, dem „Law Blog“ und vaD sind auch super Tips drin, worauf man zu achten hat. … Udo, Du bist langsam mein Lieblingsanwalt. Ich schau schon nicht mehr TV Gerichtsshows, ich les lieber Deinen Blog :-)

Industrial Technology & Witchcraft:

Aus der Rechtsanwälte Udo Vetter & Annette Mertens law blog, vom täglichem Kampf für Recht & Gesetz, speziell das im Düsseldorfer Landgericht. Eine sprudelnde Quelle stillen Vergnügens…

o-y-d-t:

Actually, I won’t even provide my own content now, but just links to two other blogs. First blog is Udos Life. It’s a blog by a German lawyer and despite the bad reputation of his profession, this one seems to be on the bright side of humanity. Plus, he has an excellent sense of humor.

E-business Weblog:

Ich bin gerade in das law blog eines anonym schreibenden „udo“ gefallen. Ein Rechtsanwalt der über seine Fälle schreibt. Absolut faszinierend.

Vertretbar.de:

Man mag es kaum glauben, aber gelegentlich lassen sich Dinge, mit denen man sich im Verlauf des Studiums beschäftigt hat (oder beschäftigt haben sollte) auch in der Praxis noch fruchtbar machen – das zeigen die Gedanken von Udo im Law Blog zum Öffentlichkeitsgrundsatz in der Hauptverhandlung im Strafverfahren…

Nochmal M-E-X BLOG

Mr. Law-Blog ist wirklich jemand, der mir durch seine täglichen Berichte das Rechtswesen näherbringt und mich immer wieder zum Schmunzeln bringt. Lesen!

Da in der blogosphere ein rauer Wind weht (Beispiel), möchte ich doch hoffen, dass auch der law blog schon mal eins auf die Mütze gekriegt hat.

Hat vielleicht jemand einen link?

Nachtrag: Der erste Verriss ist schon online:

Auf der Welle lehrreicher Gerichtssendungen, die erfolgreich den schwierigen Alltag des deutschen Juristen darstellen, reiten nun auch zunehmend andere Vertreter ihres Berufsstandes, die – vermutlich aus guten Gründen – bisher nicht in die Lage gekommen sind, täglich vor das TV-Publikum zu treten. Exemplarisch sei hier der „sogenannte“ Rechtsanwaltsblogger Vetter genannt – schon der bloße Name sollte Warnlampen aufblitzen lassen.(Quelle)

FREIBRIEF

Verteidiger-Fossil. So nennt sich Rolf Bossi selbst. Darüber hinaus möchte er, dass Tempolimits für ihn nicht gelten. Berichtet zumindest die Netzeitung (via o-y-d-t).

Der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Führt so ein Getöse nicht zum Verdacht, dass seinem Urheber die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlen könnte? In diesem Fall hat das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit, gemäß § 2 Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz eine MPU anzuordnen – auch bekannt als Idiotentest.

Man darf gespannt sein.

OHNE TERMIN

Wie ich feststelle, hat ein unweit gelegenes Anwaltsbüro heute ungebetene Gäste. Staatsanwälte und Polizisten. Das kann einem echt das Wochenende vermiesen…

Die wichtigsten Regeln für diese Art von Besuch:

– Niemand ist verpflichtet, aktiv an einer Durchsuchung mitzuwirken. Das heißt, die Beamten dürfen sich zwar an allem bedienen, können aber keine Auskunft verlangen, wo sich was befindet. Grundregel: Im Zweifel eisern schweigen und generös einpacken lassen. Fotokopien von wichtigen Unterlagen kriegt man schnell zurück. (Ich habe schon erlebt, dass Durchsuchungen abgebrochen wurden, weil die Beamten an der Masse der zu transportierenden Akten verzweifelten.)

– Niemand ist verpflichtet, Computerpasswörter, Telefonkennwörter, Kontonummern oder PINS für e-mail-Postfächer preiszugeben.

– Telefon- oder Gesprächsverbote oder „Hausarreste“ sind nicht vom Durchsuchungsbeschluss gedeckt. Das heißt, der Beschuldigte und evtl. andere Anwesende dürfen nicht daran gehindert werden, Kontakt mit Dritten aufzunehmen – insbesondere mit ihren Anwälten.

– Häufig wird die Durchsuchung genutzt, „Spontanäußerungen“ heraus zu kitzeln. Motto: Während wir uns hier umsehen, können sie ihre Sicht der Dinge schildern. Wie immer in Ermittlungsverfahren gilt hier der eiserne Grundsatz: Wer nicht von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und ohne seinen Anwalt redet, schadet sich selbst.

– Auf Hinzuziehung von Zeugen bestehen.

– Darum bitten, dass mit der Durchsuchung erst begonnen wird, wenn der eigene Anwalt da ist. Hierauf gibt es aber keinen Anspruch.

– Darauf achten, dass Polizeibeamte Unterlagen nicht lesen. Dazu sind nur Staatsanwälte berechtigt. Versiegelung der Dokumente verlangen. Vom Recht Gebrauch machen, ein eigenes Siegel anzubringen.

– Der Durchsuchung immer widersprechen, damit später keine Rechte verloren gehen. Auf dem blauen Formular ist ein Kreuz dafür vorgesehen.

– Auf einer Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Protokolls bestehen.

GUT VERHANDELT

Einer meiner Mandanten hat die fristlose Kündigung bekommen.

Als er vor einigen Jahren eingestellt wurde, wurde er offenbar dringend gebraucht. Jedenfalls setzte er folgende Vertragsklausel durch:

Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Grund, erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung von 150 % seines durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommens der letzten 3 Jahre.

Wenn die Gründe für die fristlose Kündigung nicht halten, dürfte die Klausel ohne Probleme ziehen.

Was aber, wenn die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist? Nach dem Wortlaut der Klausel entsteht der Abfindungsanspruch bei jeder Kündigung des Arbeitgebers. In § 626 BGB steht sachlich nur drin, dass das Recht zur fristlosen Kündigung nicht ausgeschlossen werden kann. Das geschieht in dem Arbeitsvertrag ja nicht; die fristlose Kündigung kostet dem Arbeitgeber nur ordentlich Geld.

Bin ja echt mal gespannt, ob diese vorbildlich ausgehandelte Klausel hält, selbst wenn wir – wider Erwarten – die Kündigungsgründe nicht kaputt kriegen. Es geht um genau 180.000 Euro.

JEDE ZUSCHRIFT IHRE ABSCHRIFT

Post von einem Anwalt aus dem Stuttgarter Raum:

Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,

… abschließend bitte ich Sie ebenso nachdrücklich wie dringend, von Faxzusendungen in Zukunft Abstand zu nehmen. Das Fax sollte bekanntermaßen nur in Ausnahmefällen benutzt werden, wenn ein unbestreitbares Eilbedürfnis vorliegt. Es entspricht dem standesgemäßen Umgang, für normale Korrespondenz den Postweg zu wählen. Auch wenn die von Ihnen, sehr verehrter Kollege, ebenfalls praktizierte Unsitte in letzter Zeit immer mehr um sich greift, heißt das noch nicht, dass sie zu dulden wäre.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie bitte jeder Zuschrift eine Abschrift für meine Mandatschaft beifügen mögen.

Überflüssig zu erwähnen, dass der Kollege keine e-mail-Adresse hat. Aber wenn wir ein paar schöne Kommentare zusammen kriegen, schicke ich ihm diesen Blog-Eintrag gerne zu. Die Frage ist nur: per Post oder als Fax…

ABSAGE

Die Kindermörder von Eschweiler finden keine Verteidiger. Ein Bonner Anwalt ist sogar wieder abgesprungen.

Ein Strafverteidiger aus Eschweiler: „Hier will das Mandat niemand haben.“ Es sei eine zu „ekelhafte Geschichte, für die niemand Verständnis“ habe (aus dem Express).

Merkwürdiges Berufsverständnis. Seit wann muss ich als Strafverteidiger „Verständnis“ für Taten meiner Mandanten haben? Wenn man schon ablehnt, dann sollte man wenigstens die Wahrheit sagen: dass man sich seinen Ruf nicht ruinieren will. Und keinen Bock auf eingeworfene Scheiben und zerschlissene Autoreifen hat.

Na ja, jemanden wird es treffen. Bei Verbrechen darf das Gericht nicht ohne Verteidiger verhandeln. Wenn sich kein „Freiwilliger“ findet, wählt ihn der Vorsitzende Richter aus und bestellt ihn zum Pflichtverteidiger. Absagen kann der Anwalt dann nur mit gewichtigen Gründen. Die Gründe, die hier eine Rolle zu spielen scheinen, gehören nicht dazu.

2 GEGEN 1

2 GEGEN 1

Ein jugendlicher Mandant fühlt sich verschaukelt. Er sitzt eine Jugendstrafe im Gefängnis ab. Seine Schilderung:

„Ich bekam Besuch von einem Mann und einer Frau. Er sagte, sie seien von der Bewährungshilfe. Mein normaler Bewährungshelfer sei im Urlaub. Ich könne sehr schnell rauskommen, auf Bewährung. Aber vorher seien da noch einige Sachen zu klären. Insbesondere ein altes Ermittlungsverfahren. Da gehe es um ein paar Einbrüche, die seien nicht geklärt. Wenn ich jetzt ein Protokoll unterschreibe und die Sache auf mich nähme, gebe es in 3 Monaten Bewährung. Dann wäre ich raus und alles erledigt. Ich müsse mich aber heute entscheiden, weil sonst sei die Frist futsch und wegen mir mache er nicht nochmal die lange Fahrt.

Ich habe die Einbrüche zugegeben. Erst als ich das Protokoll unterschrieben habe, merkte ich, dass der Mann neben seinen Namen PHK gesetzt hatte. Das heißt ja wohl Polizeihauptkommissar. Ich habe ihn angesprochen und dann hat die Frau gelacht und gesagt, ich hätte wohl was missverstanden. Sie hätten gleich von Anfang gesagt, dass sie von der Polizei sind und mich vernehmen wollen. Da würde wohl meine Fantasie mit mir durchgehen. Dann hat sie sich umgeschaut und gesagt: 2 gegen 1, und deine Unterschrift haben wir ja auch.“

Ich will das gar nicht werten. Eins ist aber klar. Ich habe den Jungen schon einige Male vertreten. Und jeder Mandant bekommt von mir eingeschärft, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht bei der Polizei Gebrauch machen soll – zumindest, bis er mit mir gesprochen hat.

Aber wir werden wahrscheinlich nie erfahren, wie es war.

2 gegen 1, da ist was dran.

ADAM RIESE

Die Polizei in Gießen meldet einen beachtlichen Fahndungserfolg, auf den Mathias Schindler bei seinen Recherchen gestossen ist:

23 Gramm Heroin sichergestellt

Langgöns: Am Sonntag, dem 13.07.03, gegen 17.50 Uhr, nahmen Beamte

der OPE an der Bahnhaltestelle im Leihgesterner Weg einen 31-

Jährigen Russen der ohne festen Wohnsitz ist, und einen 25-Jährigen

bei der Übergabe von 10 Gramm Heroin fest. Bei der anschließenden

Durchsuchung wurden weitere 30 Gramm sichergestellt. Beide wurden

nach Vernehmung entlassen.

Fragt sich nur, wohin die 17 Gramm verschwunden sind.

WILLKOMMEN

Direkt am Haupteingang des Düsseldorfer Landgerichts liegt das Dienstzimmer H 017. Der dortige Insasse hat ein großes Schild an seine Tür gehängt:

KEINE AUSKUNFT!

SCHWERHÖRIG!

Der rechtsuchende Bürger freut sich doch immer über einen freundlichen Empfang.

BALKONIEN

Grillen auf dem Balkon – ist das erlaubt?

Unter bestimmten Bedingungen ja, sagt zumindest das AG Bonn (AZ 4 C 545/96): Mieter eines Mehrfamilienhauses dürfen von April bis September einmal im Monat brutzeln, wenn es im Mietvertrag erlaubt wird und die evt. belästigten Mieter 48 Stunden vorher informiert wurden.

Das LG Stuttgart (AZ 10 C 359/96) erlaubt nur dreimaliges Grillen pro Jahr.

Zieht der Duft in Nachbars Wohn- oder Schlafzimmer, stellt das sinnigerweise eine Belästigung durch das immissionsrechtlich verbotene Verbrennen von Gegenständen dar *g* und kann als Ordnungswidrigkeit zu einem Bussgeld führen (OLG Düsseldorf, AZ 5 Ss (Owi) 149/95).

(Juristische Recherche: Wyberlog)

WIWO (FAST) KOSTENLOS

WIWO (FAST) KOSTENLOS

Keine Angst, ich verkaufe hier keine Zeitschriften.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man die Wirtschaftswoche praktisch umsonst lesen kann. In jedem Heft ist ganz vorne ein Coupon. Wer die Zeitschrift abonniert, zahlt für ein Jahr 127 Euro. Im zweiten Feld kann sich der „Werber“ eintragen. Der muss die WiWo nicht mal selbst abonniert haben.

Sobald der Abonnent bezahlt hat, erhält der Werber einen Scheck über 120 Euro. Das Jahresabo kostet also effektiv 7 schlappe Euro.

Nach dem Jahr kommt dann eine neue Rechnung. Zeit, das Abo zu kündigen. Und nach dem obigen Schema – nur mit umgekehrten Vorzeichen – neu zu abonnieren.

Funktioniert bei uns schon jahrelang.