Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
DUBIOS
Um Betrüger ausfindig zu machen, setzen Versicherungen Detektive auf ihre Kunden an. Doch die durchleuchten Privates auch mit dubiosen Methoden, insbesondere unter Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, berichtet Spiegel online.
Einer meiner Mandanten wurde von seinem früheren Arbeitgeber bespitzelt. Es ging darum, Flugdaten zu ermitteln. Von einer Detektei ließ sich die Firma den Inhalt des gesamten Vielfliegerkontos meines Auftraggebers besorgen. Dass dies eigentlich nur durch Schmieren eines Mitarbeiters der Fluggesellschaft oder das Knacken eines (nach Auskunft der Fluggesellschaft) bombig gesicherten Computersystems möglich gewesen sein dürfte, liegt eigentlich auf der Hand.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Essen stellte das Verfahren jedoch mit der Begründung ein, es könne dem Detektiv ja auch mit einigem Geschick und unauffälligem Nachfragen gelungen sein, an einem Flugschalter freiwillig von einem Mitarbeiter die Informationen zu erhalten.
Eine wahrhaft resolute Anwendung des Grundsatzes „Im Zweifel für den Angeklagten“.
AND THE WINNERS ARE
Die Gewinner des T-Shirt-Contest stehen fest. Die Glücksfee hat sich leider vorhin schon zum Hortwochenende in die Jugendherberge verabschiedet. Deshalb musste ich die Auslosung selbst vornehmen. Getroffen hat es:
Ihre Hoheit
Bastel
Lyssa
Artur
Wiebke
Die Gewinner kriegen von mir eine mail, wo sie dann ihre genauen Wünsche angeben können.
Ihnen und allen anderen law blog – Lesern wünsche ich ein schönes Wochenende. Hier geht es am Montag weiter.
HAUSINTERN
Auch als normaler Anwalt hat man mitunter das Vergnügen, für eine Versicherung zu arbeiten. Bei einer abgebrannten Lagerhalle mit einem riesigen Warenlager war der Prozess auch gebührentechnisch nicht von Pappe. Nach dem ersten Gutachten waren plötzlich noch zwei weitere notwendig. Projektierte Verfahrensdauer: mindestens ein weiteres Jahr.
Vor diesem Hintergrund erlaubte ich mir, die bislang entstandenen Gebühren bei meiner Auftraggeberin abzurechnen. Den Vorschuss für die Sachverständigen wies die Versicherung an; meine Rechnung blieb unbeachtet. Ein Erinnerungsschreiben ebenfalls. Der Anruf bei dem Sachbearbeiter verlief wenig erfreulich: „In unserem Haus“, näselte er, „reichen die Anwälte ihre Rechnung ein, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.“
„Kein Problem“, sagte ich, „wenn Sie mir dann bitte die banküblichen Zinsen erstatten.“ Der Mann kroch mir fast durchs Telefon. „Warum sollten wir das, Ihrer Meinung nach?“ „Weil die Gebühren fällig sind. Steht so in der Anwaltsgebührenordnung.“ Ja, ja, bügelte mich der Sachbearbeiter ab. Er werde das mal „hausintern“ besprechen.
Die in Aussicht gestellte Antwort blieb leider aus. Mir blieb also nichts anderes übrig, als meine Gebühren beim Gericht anzumelden. Das ist auch gegenüber dem eigenen Auftraggeber möglich. Als schließlich der Kostentitel vorlag, zahlte die Versicherung immer noch nicht.
Na ja, ich habe dann das Beitragskonto mit einer Pfändung geschlossen. Was dann allerdings zu einigen aufgeregten Anrufen führte. Und einer Blitzüberweisung.
Seit diesem Tag war auch ein anderer Sachbearbeiter für mich zuständig.
WAS ANWÄLTE VERDIENEN
WAS ANWÄLTE VERDIENEN
Spiegel online widmet sich den Gehältern der Anwälte:
„Das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Einzelanwalts liegt bei 37.000 Euro. Wer sich also als Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt niederlässt, braucht neben einer ordentlichen Portion Unternehmergeist auch noch ein dickes finanzielles Polster. In kleineren Kanzleien (bis 20 Anwälte) beläuft sich das Jahresgehalt im Durchschnitt auf exakt 36.852 Euro. Mit der Größe der Kanzlei steigt dann auch das Einkommen der Anwälte: 47.000 Euro in Kanzleien mit 21 bis 50 Mitarbeitern, 53.000 Euro in Kanzleien mit 51 bis 100 Mitarbeitern und 71.000 Euro in Kanzleien mit 101 bis 500 Mitarbeiter.“
ERFINDUNG?
Fünf Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel sind vom Dienst suspendiert worden. Sie sollen jahrelang Häftlinge misshandelt haben. Laut einem Bericht des RBB-Magazins „Klartext“ drangen die mit Sturmmasken vermummten Beamten in die Zellen ein und schlugen mit Schlagstöcken und Fäusten die Gefangenen. Einem Gefangenen, der einen Herzinfarkt erlitt, soll medizinische Hilfe verweigert worden sein. Mehr bei Spiegel online.
Strafverteidiger hören immer mal wieder ähnliche Geschichten. Es fällt zunehmend schwer, so was in jedem Fall als Erfindung abzutun.
GÜNSTIG
GÜNSTIG
Freispruch im Tatkomplex, in dem der Mandant keinen Rechtsschutz hat. Die Kosten trägt die Staatskasse. Verurteilung in dem Teil, für den die Versicherung zahlt. Es gibt – rein gebührentechnisch – ungünstigere Varianten…
MÖGLICHKEITEN
MÖGLICHKEITEN
Aus einem psychologischen Gutachten für eine vorzeitige Hafentlassung auf Bewährung:
„Bei bestreitenden Tätern gibt es grundsätzlich ja nur zwei Möglichkeiten (psychische Gesundheit vorausgesetzt): entweder der bestreitende Täter spricht die Wahrheit oder er kann die Tat vor sich selbst (oder vor seiner Familie etc.) nicht eingestehen.“
Mir fällt spontan noch eine dritte Möglichkeit ein: Der Täter lügt ganz einfach – zum Beispiel aus taktischen Gründen. Aber ich will das nicht überbewerten. Das Gutachten fiel für meinen Mandanten positiv aus.
TEMPO
In einem Kostenfestsetzungsverfahren – die Gegenseite will Geld – hat sich das Amtsgericht Essen mal wieder gerührt. Mit Schreiben vom 13. Juni 2002. Eingang bei uns: 14. April 2004.
BILDLICH
Margaret Marks hat einen amüsanten Artikel über die Grafiken im dtv-Atlas „Recht“ geschrieben. Dort haben die Menschen nur Beine, wenn sie sie wirklich brauchen. Wie in diesem Bild:
PREMIERE
So was hatte ich auch noch nicht: Eine Räumungsklage gegen den Mieter eines Tiefgaragenplatzes. Der Mann ist nicht nur die Miete schuldig. Er fährt auch seinen Opel Omega nicht weg.
ERPRESSUNGSGELD
Der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 18. März 2004:
Erpressungsgelder, die gezahlt werden, damit der Ehepartner nichts von einem außerehelichen Verhältnis erfährt, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
LAW BLOG – DER FALL
Der law blog ist mittlerweile auch von akademischem Interesse, zumindest bei diesem Informationsabend:
Rechtsanwälte im Internet
(Standesrecht, Online-Rechtsberatung, Fallstudie law blog)
Rechtsanwalt Udo Vetter (Kanzlei Vetter & Mertens, Düsseldorf)
02.06.2004, 18.00h; Hörsaal H5a (Gebäude 25.11)
Veranstalter ist das Zentrum für Informationsrecht, Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Die „interessierte Fachöffentlichkeit“ ist ausdrücklich eingeladen. Ich hoffe doch stark, dass sich der eine oder andere Leser dazu zählt.
MADONNA
Das Aufstellen einer Madonna im Treppenhaus eines Mietshauses berechtigt auch eine evangelische Mieterin nicht zur Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden, so beck-aktuell. Begründung: Auch nach evangelischem Glauben sei Jesus durch Maria geboren worden, so dass die Aufstellung der Madonna im Treppenhaus kein Umstand sein könne, der zu einem besonderen Schock führe. Subjektive Überempfindlichkeiten seien bei der Bewertung von Minderungsrechten nicht zu berücksichtigen.
Ich kann das nicht nachvollziehen. Gibt es für Vermieter nicht geeignetere Orte, um ihren Glauben zu leben?
HINGUCKER
Gestern am Arbeitsgericht Düsseldorf versehentlich nicht den Anwaltsausweis, sondern die Paybackkarte gezeigt. Trotzdem ohne Kontrolle reingekommen.